Slalom Gruppe F - Dachhimmel
Moderator: EWO
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Slalom Gruppe F - Dachhimmel
Hallo,
Ich stehe gerade vor der frage, ob ich in der DMSB Gruppe F den Dachhimmel entfernen darf !?
Es wird mit den Auto Clubslalom und DMSB-Slalom in Schleswig-Holstein gefahren..!
Würde mich über schnelle und hilfreiche Antworten freuen
Grüsse
Ich stehe gerade vor der frage, ob ich in der DMSB Gruppe F den Dachhimmel entfernen darf !?
Es wird mit den Auto Clubslalom und DMSB-Slalom in Schleswig-Holstein gefahren..!
Würde mich über schnelle und hilfreiche Antworten freuen
Grüsse
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Re: Slalom Gruppe F - Dachhimmel
Moin,RT-Motorsport hat geschrieben:Hallo,
Ich stehe gerade vor der frage, ob ich in der DMSB Gruppe F den Dachhimmel entfernen darf !?
Es wird mit den Auto Clubslalom und DMSB-Slalom in Schleswig-Holstein gefahren..!
Würde mich über schnelle und hilfreiche Antworten freuen
Grüsse
ich mach dann mal den Anfang
Aus Erfahrung kann ich berichten, das wir 3 Jahre in der Gruppe F DRSM ; DM etc. und 2 Jahre im Clubsport in der 2 B ohne Dachhimmel gefahren sind und es seitens der TK´s und Mitstreiter keine
Einsprüche bzw. Beanstandungen gab.
Ob das laut Reglement oder STVZO bzw. TÜV (scharfe Kannten usw.) dann i.O. ist , kann ich dir nicht sagen. Eventuell kann unser Wilfried Böhmann dazu etwas berichten.
Gruß Dirk (Hey Mädels ich kann Deutsche Meister zeugen)
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Re: Slalom Gruppe F - Dachhimmel
Moin !
Aus Artikel 15 DMSB-Reglement Gruppe F lese ich:
Das Entfernen bzw. Ausschneiden von großflächigen
Bauteilen ist nicht erlaubt.
Da eine Freigabe des Dachhimmels nicht ausdrücklich erlaubt ist, gilt diese genannte allgemeine Regel.
Gruß
W. Böhmann ( der seinen Helm lieber doch am Dachhimmel anstoßen lässt als am kratzigen Blech...)
Oh, sehe gerade,dass Dirk schon aktiv war. Aus der Tatsache, dass bislang noch nichts beanstandet wurde, kann ich aber nicht schließen, dass es reglementskonform ist.
Aus Artikel 15 DMSB-Reglement Gruppe F lese ich:
Das Entfernen bzw. Ausschneiden von großflächigen
Bauteilen ist nicht erlaubt.
Da eine Freigabe des Dachhimmels nicht ausdrücklich erlaubt ist, gilt diese genannte allgemeine Regel.
Gruß
W. Böhmann ( der seinen Helm lieber doch am Dachhimmel anstoßen lässt als am kratzigen Blech...)
Oh, sehe gerade,dass Dirk schon aktiv war. Aus der Tatsache, dass bislang noch nichts beanstandet wurde, kann ich aber nicht schließen, dass es reglementskonform ist.
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Re: Slalom Gruppe F - Dachhimmel
Moin Wilfried,
die Frage ist auch nicht unberechtigt und man dreht sich zwischen STVZO TÜV und Reglement gern im Kreis.
Laut Reglement ist der Innenraum freigestellt .
die Frage ist auch nicht unberechtigt und man dreht sich zwischen STVZO TÜV und Reglement gern im Kreis.
Laut Reglement ist der Innenraum freigestellt .
Gruß Dirk (Hey Mädels ich kann Deutsche Meister zeugen)
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Re: Slalom Gruppe F - Dachhimmel
Der Artikel 15 heißt "Karosserie und Fahrgestell", das hat nichts mit der Innenraumverkleidung zu tun.Wilfried Böhmann hat geschrieben: Aus Artikel 15 DMSB-Reglement Gruppe F lese ich:
Das Entfernen bzw. Ausschneiden von großflächigen
Bauteilen ist nicht erlaubt.
MfG Alex
Re: Slalom Gruppe F - Dachhimmel
Hi,
bin neu hier und lese mich gerade durch einige Artikel durch.
Befasse mich seit längerem mit dem Reglement, speziell mit F.
Klare Aussage: Dachhimmel gehört zum Innenraum und ist bis auf einige Einschränkungen im Amaturenbrett freigestellt.
Gruß
Olli
bin neu hier und lese mich gerade durch einige Artikel durch.
Befasse mich seit längerem mit dem Reglement, speziell mit F.
Klare Aussage: Dachhimmel gehört zum Innenraum und ist bis auf einige Einschränkungen im Amaturenbrett freigestellt.
Gruß
Olli