Präzisierung Reglement: Änderungen Karosserie usw
Verfasst: Di Okt 20, 2015 14:20
Auf meine schriftliche Anfrage beim DMSB wurde mit heute telefonisch nach einer Ausschußsitzung eine Präzisierung des bekannten Reglements angekündigt.
Hintergrund war, dass bei einigen sehr schnellen Fahrzeugen, hier: BMW E30 (aber auch anderen) 17"-Räder verwendet werden, die im Originalzustand bei entsprechender Tieferlegung nicht in die Radhäuser passen.
Diese Fahrzeuge sind teilweise extrem aufwändig umgebaut worden, indem in den Radhäusern und auch an der Bodengruppe Blechteile weggeschnitten und umgeschweißt wurde, um eine Freigängigkeit zu schaffen.
Die Diskussionen unter den Fahrern gingen von "ist erlaubt" bis "auf gar keinen Fall reglementskonform".
Um Sicherheit zu schaffen, habe ich deshalb beim DMSB ein schriftliche Anfrage gestellt, denn dasselbe Problem hatte ich auch an meinem MR2 an der Vorderachse bei der Verwendung von 15" Regenreifen (580 mm Durchmesser).
Um eine sehr kleine Änderung am Radhaus, die meiner Meinung nach verboten ist, nicht vornehmen zu müssen, habe ich das Fahrzeug um 30 mm höher einstellen müssen.
Antwort: Die Radlaufkante darf abgeschnitten werden, mehr nicht. Die beiden Bleche Außen/Innen dürfen dann wieder zusammengeschweißt werden.
Jede Änderung am Innenkotflügel, aber auch im Bereich der Bodengruppe ist verboten.
Das ganze soll in der nächsten oder übernächsten Vorstart bekanntgegeben werden.
Ein weiterer Punkt meiner Anfrage betraf das Entfernen von Nebelscheinwerfern in der Stoßstange von Gr. F-Fahrzeugen.
Dieses war an meinem Fahrzeug in Mönchengladbach vom TK bemängelt worden und ich musste die Öffnungen zukleben, sonst wollte er mich nicht starten lassen.
Laut DMSB dürfen die Nebelscheinwerfer entfernt und die Öffnungen zur Bremsenkühlung herangezogen werden.
Einen weiterer, vorher mündlich angefragter Punkt betraf die Kontrollschraube vor dem Katalysator.
Das Fehlen einer separaten Schraube vor dem Kat an meinem Fahrzeug war in Mönchengladbach von demselben TK ebenfalls bemängelt worden und er hat sogar einen Eintrag in meinem Wagenpass vorgenommen.
Mein Argument, dass die Lambdasonde unmittelbar vor dem Katalysator verbaut ist und man nach dem Abschrauben der Sonde den Kat sehen und kontrollieren kann, ließ er nicht gelten.
Meiner Meinung nach ist eine Lambdasonde auch eine Schraube, auch wenn ein Kabel hinten rausschaut und sie lässt auch den Sinn dieser Vorschrift, nämlich die einfache Kontrolle des Kats zu.
Hier hatte der DMSB ja schon früher reagiert und in der letzten Vorstart präzisiert, dass die Lambdasonde die Vorschrift einer Kontrollschraube erfüllt.
Das kam leider etwas zu spät, nach Mönchengladbach habe ich nach Wunsch des TK sofort eine solche Schraube eingebaut. Die ist jetzt überflüssig .
Bei meiner Nachuntersuchung in Waldkraiburg (Kontrolle des Kat) wurde auch die Lambdasonde entfernt, was viel einfacher und schneller ging als wenn die Kontrollschraube entfernt worden wäre. Man konnte im Motorraum von oben kontrollieren, anstatt unters Auto zu kriechen.
Über den Winter werden jetzt wohl umfangreiche Karosseriearbeiten an einigen Fahrzeugen notwendig werden....
Hintergrund war, dass bei einigen sehr schnellen Fahrzeugen, hier: BMW E30 (aber auch anderen) 17"-Räder verwendet werden, die im Originalzustand bei entsprechender Tieferlegung nicht in die Radhäuser passen.
Diese Fahrzeuge sind teilweise extrem aufwändig umgebaut worden, indem in den Radhäusern und auch an der Bodengruppe Blechteile weggeschnitten und umgeschweißt wurde, um eine Freigängigkeit zu schaffen.
Die Diskussionen unter den Fahrern gingen von "ist erlaubt" bis "auf gar keinen Fall reglementskonform".
Um Sicherheit zu schaffen, habe ich deshalb beim DMSB ein schriftliche Anfrage gestellt, denn dasselbe Problem hatte ich auch an meinem MR2 an der Vorderachse bei der Verwendung von 15" Regenreifen (580 mm Durchmesser).
Um eine sehr kleine Änderung am Radhaus, die meiner Meinung nach verboten ist, nicht vornehmen zu müssen, habe ich das Fahrzeug um 30 mm höher einstellen müssen.
Antwort: Die Radlaufkante darf abgeschnitten werden, mehr nicht. Die beiden Bleche Außen/Innen dürfen dann wieder zusammengeschweißt werden.
Jede Änderung am Innenkotflügel, aber auch im Bereich der Bodengruppe ist verboten.
Das ganze soll in der nächsten oder übernächsten Vorstart bekanntgegeben werden.
Ein weiterer Punkt meiner Anfrage betraf das Entfernen von Nebelscheinwerfern in der Stoßstange von Gr. F-Fahrzeugen.
Dieses war an meinem Fahrzeug in Mönchengladbach vom TK bemängelt worden und ich musste die Öffnungen zukleben, sonst wollte er mich nicht starten lassen.
Laut DMSB dürfen die Nebelscheinwerfer entfernt und die Öffnungen zur Bremsenkühlung herangezogen werden.
Einen weiterer, vorher mündlich angefragter Punkt betraf die Kontrollschraube vor dem Katalysator.
Das Fehlen einer separaten Schraube vor dem Kat an meinem Fahrzeug war in Mönchengladbach von demselben TK ebenfalls bemängelt worden und er hat sogar einen Eintrag in meinem Wagenpass vorgenommen.
Mein Argument, dass die Lambdasonde unmittelbar vor dem Katalysator verbaut ist und man nach dem Abschrauben der Sonde den Kat sehen und kontrollieren kann, ließ er nicht gelten.
Meiner Meinung nach ist eine Lambdasonde auch eine Schraube, auch wenn ein Kabel hinten rausschaut und sie lässt auch den Sinn dieser Vorschrift, nämlich die einfache Kontrolle des Kats zu.
Hier hatte der DMSB ja schon früher reagiert und in der letzten Vorstart präzisiert, dass die Lambdasonde die Vorschrift einer Kontrollschraube erfüllt.
Das kam leider etwas zu spät, nach Mönchengladbach habe ich nach Wunsch des TK sofort eine solche Schraube eingebaut. Die ist jetzt überflüssig .
Bei meiner Nachuntersuchung in Waldkraiburg (Kontrolle des Kat) wurde auch die Lambdasonde entfernt, was viel einfacher und schneller ging als wenn die Kontrollschraube entfernt worden wäre. Man konnte im Motorraum von oben kontrollieren, anstatt unters Auto zu kriechen.
Über den Winter werden jetzt wohl umfangreiche Karosseriearbeiten an einigen Fahrzeugen notwendig werden....