Seite 1 von 1
Grundausschreibung für Automobil-CS - zugelassene Fahrzeuge
Verfasst: So Aug 16, 2015 11:14
von HaPe
Hallo Zusammen !
In der "Grundausschreibung für Automobil-Clubsport-Slalom 2015"
https://www.acv.de/uploads/2015/02/club ... m_2015.pdf
steht unter Punkt 6.1.1 im letzten Satz:
Fahrzeuge mit gültigem DMSB-Wagenpass bzw. Fahrzeuge, deren Zulassungsfähigkeit nicht nachgewiesen werden kann, starten ausschließlich in der verbesserten Gruppe.
Dazu habe ich eine Verständnis-Frage bzw. wie wird das bei euch im Clubsport-Slalom gehandhabt:
"deren Zulassungsfähigkeit nicht nachgewiesen werden"
Heißt das, dass man fahren darf, obwohl man weder einen Wagenpass, eine Zulassung noch die Änderungen am Fahrzeug in den Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II eingetragen hat?
Ich hätte da Bedenken bei einem Unfall bezüglich Haftung

Re: Grundausschreibung für Automobil-CS - zugelassene Fahrze
Verfasst: So Aug 16, 2015 11:40
von EWO
Im mehr als 1/3 der Republik gibt es deshalb nur die Unterscheidung Stvzo oder nicht.
Stvzo fährt dann in Leistungsgewichtsklassen die anderen nach hubraum und FS grundlage.
Wie das bei dir regional geschrieben steht weiß ich nicht. Sehe aber auch immer wieder die Probleme wenn es lapidar heißt 'verbessert'...
Die Veränderungen müssten in so einem fall alle genau spezifiziert werden. Das wäre ein hoffnungsloses Unterfangen und ist damt aus meiner Sicht unpraktisch.
Re: Grundausschreibung für Automobil-CS - zugelassene Fahrze
Verfasst: So Aug 16, 2015 11:49
von HaPe
Hallo Eckehard !
Stvzo fährt dann in Leistungsgewichtsklassen die anderen nach hubraum und FS grundlage.
Gibt es bei "euch" Gruppen im
Clubslalom, die nach Hubraum und FS Grundlage fahren?
Beachte hierbei den Auszug aus dem DMSB-Handbuch 2015 für die Gruppe FS:
3. Fahrzeug-Teilnahmebedingungen
Die Fahrzeuge müssen zum öffentlichen Straßenverkehr in der Bundesrepublik Deutschland oder durch einen DMSB-Wagenpass ausgestellt für die Gruppe FS zugelassen sein.
Das heißt, auch in der Gruppe FS sind keine Fahrzeuge ohne Wagenpass bzw. ohne Zulassung startberechtigt.
Der Text in der Clubssport-Ausschreibung deutet für mich aber darauf hin, dass man keine Zulassung _und_ auch keine Eintragung benötigt.
Ich bin etwas verwirrt.
Wie das bei dir regional geschrieben steht weiß ich nicht. Sehe aber auch immer wieder die Probleme wenn es lapidar heißt 'verbessert'...
In Württemberg sind mit "verbessert" die Gruppen G, F und H, die sich an die DMSB-Vorgaben anlehnen, gemeint. Andere Gruppen bis auf SE sind auch nicht ausgeschrieben/zugelassen im Clubslalom.
Re: Grundausschreibung für Automobil-CS - zugelassene Fahrze
Verfasst: Mo Aug 17, 2015 11:53
von Stefan H.
Hallo Hans-Peter,
bei uns gibt es im Clubsport 3 Gruppen.
Gruppe 1: Einsteiger
Gruppe 2: Jedermann (STVZO-konform, alle Änderungen sind einzutragen, gültige HU -> zulassungsfähig als minimum). Einteilung in 3 Klassen nach Leistungsgewicht (KG/KW) nach Fahrzeugpapieren. Keine Teilnahme mit Wagenpass.
Gruppe 3: Einteilung nach Hubraum, 3a <1600ccm, 3b >1600ccm. Zulassung im Clubsport ist nicht erforderlich. Wenn Änderungen am Fzg. durchgeführt werden, dann nach FS-Reglement. (DMSB-§§ für die Technik sind hier verbindlich, nicht der für die "zugelassenen Fahrzeuge")
Gruß
Stefan