Protest schreiben - ganz einfach, oder?
Verfasst: Fr Apr 24, 2015 14:02
Hallo,
zum Thema „ einfach einen Protest schreiben“ möchte ich mal meine Erfahrungen mitteilen.
Im Jahr 2013 bin ich Slaloms in Raum Hessen zur Hessen-Meisterschaft in der Gruppe G5 gefahren.
Unter anderem bin ich gegen einen Konkurrenten in einem „VW Polo 86c McFly“ angetreten, der mit diesem Fahrzeug verdächtig schnelle Zeiten gefahren ist. Eine direkte Konfrontation, ob das Auto dem Reglement entspricht, hat nichts geholfen.
Im Sommer 2013 hab ich mich dann dazu entschlossen einen Protest zu schreiben, um, wie schon oft im Forum hier angesprochen, die Fakten auf den Tisch zu legen.
Und damit fingen die Probleme an:
Geschrieben habe ich gegen 4 Punkte: Das Auto hatte Motorsportfelgen ohne jegliche Nachweise montiert, Lagerung des Stabi's und der Querlenker nicht dem Reglement entsprechend( bei der Untersuchung stellte sich heraus, dass der Stabilisator verschweisst war), das Fahrzeuggewicht nicht entsprechend der G5 ( der Polo hatte keinen Käfig verbaut und besaß kein Schiebedach) und zum Schluss habe ich eine Sperre vermutet.
Den Protest ordentlich eingereicht, ging es damit los, dass ich ständig darauf hinweisen musste, wie das Fahrzeug sichergestellt wird ( Utensilien die man im Vorstartbereich dabei hat, waren noch im Auto. Eine große Druckluftflasche wurde sogar während der Sicherstellung hinzugefügt trotz Reklamation von mir.). Dann musste ich dem TK den Artikel 13 über Nachweise für Felgen im G-Reglement erklären, wo geschrieben steht, dass Felgen eine ABE besitzen müssen oder ein Gutachten haben müssen und diese dann eingetragen sein müssen. (Das musste ich später den Spoko's bei der Entscheidungsverkündung übrigens auch erklären, da zeitweise die Meinung im Raum stand, man könne, wenn eine Felgengröße eingetragen ist, alles fahren. Nachweise wie z.B. Gutachten wären dann nicht erforderlich. ).
Bei der Bearbeitung des Protestes durfte ich nicht dabei sein.
Bei der Verkündung der Protestentscheidung gab es dann ein Kuriosum dem nächsten. Wie oben beschrieben gab es neben den Felgen dann weitere unfassbare Fehler. Das Getriebe wurde nicht demontiert ( Kostenvorschuss in Höhe von 1000 Euro hatte ich entrichtet) um eine vorhandene Sperre nachzuweisen, sondern es wurde ein Rad arretiert und das andere wäre dann frei gelaufen. Damit wurde dann behauptet es sei keine Sperre montiert gewesen. Eine Torsen-Sperre kann man mit dieser Methodik leider nicht nachweisen. Zur überprüfung der Gummi's existierte keine Foto-Dokumentation. Weiterhin war zum späteren Zeitpunkt nach dem Besuch des Konkurrenten das kontrollierte Stabi- Gummi nicht mehr auffindbar.
Daraufhin habe ich dann Berufung gegen die inkorrekt durchgeführten Punkte eingelegt, woraufhin mir das Berufungsgericht mitteilte, ich könnte keine Berufung einlegen, da ich den Protest an sich gewonnen hätte. Dies ist im ISG aber nicht festgelegt.
Bis hierhin war es richtig einfach einen Protest einzulegen.
Schlussendlich waren die Felgen nicht erlaubt, das Fahrzeug zu leicht für die G5 und die Vorderachse entsprach nicht dem Reglement ( Stabilisator war verschweisst , korrekte Lagerung für den Vorsitzenden DMSB Automobiltechnik fraglich.)
Für diese Verstöße wurde der Konkurrent bis heute nur für diese eine Veranstaltung aus der Wertung genommen, eine Sportstrafe gab es nicht und der Konkurrent hat vordere Plätze in Meisterschaften belegt. Ob das so richtig gehandhabt wurde bleibt mir ein Rätsel denn ich habe sogar ein Gutachten von zwei Ingenieuren vom DMSB (wegen der Kostenabrechnung beantragt ) wo die 3 Punkte bestätigt wurden.
Interessant: Im DMSB Magazin habe ich Fälle gelesen, die einen Sportluftfilter in der G gefahren sind und dafür saftige Geldstrafen (500€) und Suspendierungen bekommen haben.
Es hat sich gelohnt einen Protest zu schreiben, bis auf den Umstand das ich den Protest gewonnen habe und trotzdem Geld verloren hab und das der Protest im Endeffekt nichts gebracht hat.
Besonderes Bonbon : Anfragen (E-Mail) von mir bei der DMSB Rechts- und Technikabteilung warum es nicht zu einer Strafe kommt, werden gelesen aber nicht beantwortet.
Falls jemand Belege darüber haben möchte, stehe ich per PN gern zur Verfügung.
Gruß Maurice
zum Thema „ einfach einen Protest schreiben“ möchte ich mal meine Erfahrungen mitteilen.
Im Jahr 2013 bin ich Slaloms in Raum Hessen zur Hessen-Meisterschaft in der Gruppe G5 gefahren.
Unter anderem bin ich gegen einen Konkurrenten in einem „VW Polo 86c McFly“ angetreten, der mit diesem Fahrzeug verdächtig schnelle Zeiten gefahren ist. Eine direkte Konfrontation, ob das Auto dem Reglement entspricht, hat nichts geholfen.
Im Sommer 2013 hab ich mich dann dazu entschlossen einen Protest zu schreiben, um, wie schon oft im Forum hier angesprochen, die Fakten auf den Tisch zu legen.
Und damit fingen die Probleme an:
Geschrieben habe ich gegen 4 Punkte: Das Auto hatte Motorsportfelgen ohne jegliche Nachweise montiert, Lagerung des Stabi's und der Querlenker nicht dem Reglement entsprechend( bei der Untersuchung stellte sich heraus, dass der Stabilisator verschweisst war), das Fahrzeuggewicht nicht entsprechend der G5 ( der Polo hatte keinen Käfig verbaut und besaß kein Schiebedach) und zum Schluss habe ich eine Sperre vermutet.
Den Protest ordentlich eingereicht, ging es damit los, dass ich ständig darauf hinweisen musste, wie das Fahrzeug sichergestellt wird ( Utensilien die man im Vorstartbereich dabei hat, waren noch im Auto. Eine große Druckluftflasche wurde sogar während der Sicherstellung hinzugefügt trotz Reklamation von mir.). Dann musste ich dem TK den Artikel 13 über Nachweise für Felgen im G-Reglement erklären, wo geschrieben steht, dass Felgen eine ABE besitzen müssen oder ein Gutachten haben müssen und diese dann eingetragen sein müssen. (Das musste ich später den Spoko's bei der Entscheidungsverkündung übrigens auch erklären, da zeitweise die Meinung im Raum stand, man könne, wenn eine Felgengröße eingetragen ist, alles fahren. Nachweise wie z.B. Gutachten wären dann nicht erforderlich. ).
Bei der Bearbeitung des Protestes durfte ich nicht dabei sein.
Bei der Verkündung der Protestentscheidung gab es dann ein Kuriosum dem nächsten. Wie oben beschrieben gab es neben den Felgen dann weitere unfassbare Fehler. Das Getriebe wurde nicht demontiert ( Kostenvorschuss in Höhe von 1000 Euro hatte ich entrichtet) um eine vorhandene Sperre nachzuweisen, sondern es wurde ein Rad arretiert und das andere wäre dann frei gelaufen. Damit wurde dann behauptet es sei keine Sperre montiert gewesen. Eine Torsen-Sperre kann man mit dieser Methodik leider nicht nachweisen. Zur überprüfung der Gummi's existierte keine Foto-Dokumentation. Weiterhin war zum späteren Zeitpunkt nach dem Besuch des Konkurrenten das kontrollierte Stabi- Gummi nicht mehr auffindbar.
Daraufhin habe ich dann Berufung gegen die inkorrekt durchgeführten Punkte eingelegt, woraufhin mir das Berufungsgericht mitteilte, ich könnte keine Berufung einlegen, da ich den Protest an sich gewonnen hätte. Dies ist im ISG aber nicht festgelegt.
Bis hierhin war es richtig einfach einen Protest einzulegen.
Schlussendlich waren die Felgen nicht erlaubt, das Fahrzeug zu leicht für die G5 und die Vorderachse entsprach nicht dem Reglement ( Stabilisator war verschweisst , korrekte Lagerung für den Vorsitzenden DMSB Automobiltechnik fraglich.)
Für diese Verstöße wurde der Konkurrent bis heute nur für diese eine Veranstaltung aus der Wertung genommen, eine Sportstrafe gab es nicht und der Konkurrent hat vordere Plätze in Meisterschaften belegt. Ob das so richtig gehandhabt wurde bleibt mir ein Rätsel denn ich habe sogar ein Gutachten von zwei Ingenieuren vom DMSB (wegen der Kostenabrechnung beantragt ) wo die 3 Punkte bestätigt wurden.
Interessant: Im DMSB Magazin habe ich Fälle gelesen, die einen Sportluftfilter in der G gefahren sind und dafür saftige Geldstrafen (500€) und Suspendierungen bekommen haben.
Es hat sich gelohnt einen Protest zu schreiben, bis auf den Umstand das ich den Protest gewonnen habe und trotzdem Geld verloren hab und das der Protest im Endeffekt nichts gebracht hat.
Besonderes Bonbon : Anfragen (E-Mail) von mir bei der DMSB Rechts- und Technikabteilung warum es nicht zu einer Strafe kommt, werden gelesen aber nicht beantwortet.
Falls jemand Belege darüber haben möchte, stehe ich per PN gern zur Verfügung.
Gruß Maurice