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Gruppe G-Federn/Fahrwerk

Verfasst: Mo Jan 26, 2015 08:25
von CodeRed
Thema Gruppe G-Federn/Fahrwerk!
Das hört sich immer so schön an, ist es aber leider nicht.
Bis Dato dachte ich bei Gruppe G Federn oder Fahrwerken immer
daran und das wird einem auch immer suggeriert, man bestellt sich das
Material mit der gewohnten Wartedauer und bekommt Federn oder Fahrwerk
mit Gutachten geliefert, fährt zum TÜV und alles wird gut.

Pustekuchen :( Bei keinem Hersteller gibt es entsprechende Gutachten :(
Wie macht ihr das dann bitte alle?
Nur auf dem Weg, ich kenn da jemanden?
Oder gibt es doch, ich nenne es mal was reguläres :shock:

Gruß Ditmar

Re: Gruppe G-Federn/Fahrwerk

Verfasst: Mo Jan 26, 2015 09:59
von Hans Bauer
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Du kannst ja mal recherchieren, was die Erstellung eines Teilegutachtens kostet, dann weißt Du, warum es das für slalomtaugliche Rennfahrwerke auf dem Markt nicht gibt.

Gruß Hans

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Re: Gruppe G-Federn/Fahrwerk

Verfasst: Mo Jan 26, 2015 10:24
von Sportfahrer
Moin,

dazu eine Frage um es zu verstehen. Ist in der Gruppe G ein Eintrag der durch eine Einzelabnahme erwirkt wurde zulässig ?

Re: Gruppe G-Federn/Fahrwerk

Verfasst: Mo Jan 26, 2015 10:29
von EWO
Wie fahren denn die vielen Autos mit brauchbaren Gruppe G Fahrwerken seit Jahren legal im Sport und auf der Straße ?
Die müssen schon alle eingetragen sein, ansonsten wird deine Anfrage hier zu einem Sturm von Protesten gegen die Eintragung von Fahrwerken in der gruppe G führen können.
Das kann ich mir eigentlich gar nicht vorstellen. Meine Fahrwerke im Kadett C, 318iS, 190er, 320iS waren immer eingertagen, und das nicht nur auf Gruppe G-Basis. Ist es bei neuen Autos so viel schwerer oder hat es mit der STrenge der TÜV-Prüfer heute zu tun, dass dies nun nicht mehr gehen soll ?

Re: Gruppe G-Federn/Fahrwerk

Verfasst: Mo Jan 26, 2015 10:34
von Sportfahrer
Moin Ewo,

wem stellst du diese Frage ?

ich denke jedes Fahrwerk kann durch einen befugten Ing. bei der Dekra oder Tüv etc(je nach Bundesland) im Rahmen einer Einzelabnahme mit Fahrversuch etc. eingetragen werden. Somit darf man natürlich auf der Strasse damit fahren. Ob das dann für die Gruppe G i.O. ist, entzieht sich meiner Kenntnis.

Re: Gruppe G-Federn/Fahrwerk

Verfasst: Mo Jan 26, 2015 11:07
von PumaTreter
Sportfahrer hat geschrieben:Moin,

dazu eine Frage um es zu verstehen. Ist in der Gruppe G ein Eintrag der durch eine Einzelabnahme erwirkt wurde zulässig ?
Das Reglement sagt: Es muss eingetragen sein.

Re: Gruppe G-Federn/Fahrwerk

Verfasst: Mo Jan 26, 2015 11:22
von Sportfahrer
Moin Achim ,

ok, dann gibt es doch kein Problem. Jede Feder kann per Einzelabnahme bei einem befugten Ingenieur eingetragen werden, so dieser Ingenieur die Maßnahme vertreten kann.

Nachtrag:

Sorry aber wenn ich das Gruppe G Reglement lese, dann kommen mir da doch so einige Zweifel. Ich kann da falsch liegen aber ich verstehe es so, dass für jede Änderung ein fahrzeugbezogenes Gutachten vorliegen muss !!! Auch ein Eintrag entbindet nicht von der Bringeschuld Gutachten oder ABE vorzulegen, aus denen hervor geht, das die eingebauten Teile für dieses Fahrzeug vorgesehen sind. Somit würde eine Einzelabnahme nicht regelkonform sein.

Jetzt verstehe ich auch was der Ditmar meint. Vielleicht kann hier Jemand fundiert für Aufklärung sorgen.

Re: Gruppe G-Federn/Fahrwerk

Verfasst: Mo Jan 26, 2015 13:01
von EWO
Sportfahrer hat geschrieben:
Jetzt verstehe ich auch was der Ditmar meint. Vielleicht kann hier Jemand fundiert für Aufklärung sorgen.

Na sowas....
Nun frag ich mal doof zurück: Wem stellst du hier die Frage ?

Re: Gruppe G-Federn/Fahrwerk

Verfasst: Mo Jan 26, 2015 13:14
von Sportfahrer
EWO hat geschrieben:
Sportfahrer hat geschrieben:
Jetzt verstehe ich auch was der Ditmar meint. Vielleicht kann hier Jemand fundiert für Aufklärung sorgen.

Na sowas....
Nun frag ich mal doof zurück: Wem stellst du hier die Frage ?
Ewo ,

ich konnte nicht erkennen ob du Ditmar oder mich angesprochen hast, deshalb habe ich dich gefragt. sorry.

Nun fragst du mich wen ich meine ? Steht doch da oben : "Jemand der fundiert für Aufklärung sorgen kann" vielleicht meldet sich ja dazu mal einer der das wirklich kann :wink:

Re: Gruppe G-Federn/Fahrwerk

Verfasst: Mo Jan 26, 2015 14:07
von Reinhard Stoldt
Sportfahrer hat geschrieben: vielleicht meldet sich ja dazu mal einer der das wirklich kann :wink:
Das G-Reglement kann es :-D

"Die Zulässigkeit nachträglicher Änderungen an den
Fahrzeugen muss durch Eintrag in den Fz.-Papieren oder
durch ABE-Papiere oder durch EWG-Papiere, deren Gültigkeit
nicht von einer Abnahme abhängig gemacht wird,
nachgewiesen werden."

Wichtig ist das Wörtchen ODER

Allerdings gibt es Ausnahmen, wie z.B. Felgen, für die eine ABE oder ein Teilegutachten des Herstellers vorliegen muss.

Re: Gruppe G-Federn/Fahrwerk

Verfasst: Mo Jan 26, 2015 16:02
von PumaTreter
Tach Dirk,

es wäre hilfreich, wenn du dich auf Artikel aus dem Reglement beziehst, die Nummer zu nennen oder die Passage zu zitieren. Aus "wenn ich das Gruppe G Reglement lese" (welches 21 Seiten umfasst) kann ich nicht (und wahrscheinlich auch sonst niemand) ableiten, worauf du dich beziehst.

Speziell zum Fahrwerk steht unter 12.2 im 2015er Reglement:
"Nicht serienmäßige Federn und Federaufnahmen
müssen in den Fahrzeugpapieren eingetragen
sein. Nicht serienmäßig sind Federn, die vom Hersteller
für diesen Typ ab Werk nicht lieferbar sind
oder abgeänderte Serienfedern."

Von ABE oder EWG Papiergutachten steht da nix. Also eingetragen.

Viele Grüße
Achim

Re: Gruppe G-Federn/Fahrwerk

Verfasst: Mo Jan 26, 2015 16:18
von Roawdy
Moin,
noch mal dazu, es gibt zwei Arten von ABE. Die einen gelten allein durch Mitführen der Papiere, z.B. Räder, oder durch CE-Kennzeichnung, z.B. Auspuff. Dann gibt es noch die ABE, die nur durch die Bestätigung des ordnungsgemäßen Einbaus durch eine Fachwerkstatt Gültigkeit erlangt, z.B. Stahlflexbremsschläuche.
Federn kenne ich nur durch Eintragung, Dämpfer sind, wenn nicht bei Verwendung der Federn vorgeschrieben, eintragungsfrei :mrgreen: .
Gruß Kalle

Re: Gruppe G-Federn/Fahrwerk

Verfasst: Mo Jan 26, 2015 16:52
von EWO
Nun nochmal zum Anfang der Frage:
Ist es ein Problem einen z.B. Polo, sagenwir mal ab 6N mit einem guten G-Slalomfahrwerk auszustatten inkl. EIntragung ?
Ich dachte immer das das kein Problem sei, immerhin fahren davon viele herum, bin aber wegen der Frage und einer konkreten Anfrage aus der Szene unsicher geworden.

Re: Gruppe G-Federn/Fahrwerk

Verfasst: Mo Jan 26, 2015 17:06
von PumaTreter
Hi EWO,

das Problem heutezutage ist wohl, dass es schwer bis unmöglich sein wird, einen Prüfer zu finden, der das Fahrwerk auf Basis eines Materialgutachtens einträgt. Mehr hast du als Fahrer bei einem "richtig ordentlichen" Slalomfahrwerk meistens nicht in der Hand. Von daher kann ich mir vorstellen, dass diejenigen, die heuer ein Fahrzeug aufbauen Probleme haben.

Viele Grüße
Achim

Re: Gruppe G-Federn/Fahrwerk

Verfasst: Mo Jan 26, 2015 18:43
von heinzjabs
EWO hat geschrieben:Nun nochmal zum Anfang der Frage:
Ist es ein Problem einen z.B. Polo, sagenwir mal ab 6N mit einem guten G-Slalomfahrwerk auszustatten inkl. EIntragung ?
Ich dachte immer das das kein Problem sei, immerhin fahren davon viele herum, bin aber wegen der Frage und einer konkreten Anfrage aus der Szene unsicher geworden.
JA, es ist ein Großes Problem.
Die Fahrwerksbauer Arbeiten mit einem Prüfer zusammen, wenn´s den nicht mehr gibt, hat man ein Problem.
Genau so ging es mir. Beim Golf 3 oder auch beim Polo 6N hat das alles gut geklappt.
Nur beim neuen Polo 9N3 eben nicht mehr.
Seit dem liegt bei mir ein gutes Slalomfahrwerk, womit ich nichts mehr anfangen kann.
Verkauf bekomm ich es auch nicht, ist ja klar.
Jetzt hab ich ja ein KW Variante 2 Gewindefahrwerk drin. Mit Gutachten und allen drum und dran.
Eintragen, kein Problem.
Wer heute ein neues Slalomfahrzeug Aufbaut, der muss sich genau überlegen für welches Fahrwerk er sich entscheidet.