Eigentümer vs. Person im Fahrzeugschein

Hier kann über Clubslalom Veranstaltungen gesprochen werden

Moderatoren: HaPe, EWO

ThomasMeister

Eigentümer vs. Person im Fahrzeugschein

Beitrag von ThomasMeister »

Hallo,

ich habe eine kurze Frage zum Thema "Eigentümer-Verzichtserklärung". Mein PKW ist auf meinen Vater zugelassen, faktisch gehört er aber mir (bei Versicherung sparen ;)

Nun gibt es ja die Verzichtserklärung des Eigentümers, d.h. ich müsste das Nennformular jedesmal zu meinen Eltern zum unterschreiben senden. Spricht etwas dagegen, den Haken bei "Es wird versichert, dass der Fahrer Eigentümer des einzusetzenden Fahrzeug ist." zu setzen (faktisch ist es ja auch so). Oder spielt da (evtl) der Veranstalter nicht mit, weil in der Zulassung ein anderer (Vorname/Adresse) steht?

Klar, eine generelle Aussage wird schwer sein, da es bestimmt vom Veranstalter abhängt. Aber evtl. hat ja schon jemand Erfahrungen ;)
Edwin Speckmann
Spitzen-Mitglied
Beiträge: 406
Registriert: Do Apr 27, 2006 22:53
Wohnort: Bremen
Kontaktdaten:

Re: Eigentümer vs. Person im Fahrzeugschein

Beitrag von Edwin Speckmann »

Hallo Thomas,

ich denke nicht, dass Dich ein Veranstalter aufgrund Deiner Aussage fahren lassen wird.
Denn rechtlich gehört Dir das Fahrzeug nicht.
Solange nichts passiert, sind auch alle Menschen Freunde.
Sollte dem Fahrzeug aber während der Veranstaltung etwas passieren, wäre der Veranstalter, der Dich fahren lässt, auf seeeehr dünnem Eis.

Ich würde Dir vorschlagen, dass Du Dir von Deinen Eltern ein Vollmacht ausstellen lässt, in der auch steht, dass Du mit dem Fahrzeug an Motorsport-Veranstaltungen teilnehmen darfst.
Wenn Du eine Kopie hiervon an Deine Nennung hängst und das Original im Nennbüro vorzeigst, hast Du z.B. beim NAC Bremen keine Probleme.
Ich denke andere Veranstalter würden Dir in dem Falle auch keine Probleme machen.

Und...... Du kannst Deine Eltern ruhig mal besuchen, um Dir diese eine Unterschrift persönlich zu holen. :twisted: :lol: :lol: :lol:

Gruß,
Edwin Speckmann
Benutzeravatar
Olaf
Spitzen-Mitglied
Beiträge: 175
Registriert: Di Jan 10, 2006 18:17
Wohnort: Brietlingen (Lüneburg)

Re: Eigentümer vs. Person im Fahrzeugschein

Beitrag von Olaf »

Hallo Thomas,

es muss vielleicht nicht unbedingt die von Edwin vorgeschlagene Vollmacht sein. Mindestens musst du aber eine unterschriebene Erklärung des Halters vorlegen, in der steht, dass Du der Eigentümer des Fahrzeuges bist und der Halter nur aus versicherungstechnischen Gründen im Schein steht. Solche Erklärungen haben wir häufiger und akzeptieren sie bei der Abnahme.

Viele Grüße

Olaf Gieseler
AC Ilmenau
Benutzeravatar
Sportfahrer
Spitzen-Mitglied
Beiträge: 1846
Registriert: Mo Aug 27, 2012 10:24
Wohnort: Hannover

Re: Eigentümer vs. Person im Fahrzeugschein

Beitrag von Sportfahrer »

Moin,

ich denke auch, eine Bestätigung des Halters das du der Eigentümer bist ist der richtige Weg. Nur dann kannst du auch ankreuzen das versichert wird, dass der Fahrer der Eigentümer ist.

Eine Vollmacht wäre nur ein Einverständnis des Eigentümers . Also kann nicht versichert werden das der Fahrer der Eigentümer ist .
Gruß Dirk (Hey Mädels ich kann Deutsche Meister zeugen)


Volkswagen Lupo 1.4 16V powerd by GTÜ
ThomasMeister

Re: Eigentümer vs. Person im Fahrzeugschein

Beitrag von ThomasMeister »

Super! Vielen Dank für die schnellen, hilfreichen Antworten. Ich werde es so machen, dass ich eine "Eigentumsbestätigung" erstelle und unterschreiben lasse.

btw, ich bin nicht Thomas, wie mein User-Name vermuten lässt. Ich hab mich hier (als ich das Forum noch nicht kannte) erstmal mit meiner Spam-Adresse angemeldet (bei den meisten anderen Foren ist das auch sinnvoll). Aber sogar der DMSB bietet ja für das nötige Kleingeld die Option, unter einem Pseudonym zu starten :-D

VG,
OLLI 8)
Reinhard Stoldt
Spitzen-Mitglied
Beiträge: 845
Registriert: Di Nov 07, 2006 13:00
Wohnort: Tangstedt

Re: Eigentümer vs. Person im Fahrzeugschein

Beitrag von Reinhard Stoldt »

die angebotenen Lösungen machen Sinn, da sie helfen eventuelle Probleme zu umgehen.

Der Fahrzeugeigentümer wird auf dem Nennformular angesprochen, da er eine Verzichtserklärung abgeben soll.
Wenn der Bewerber/Fahrer unwahr behauptet, Eigentümer zu sein, wenden sich alle eventuellen Ansprüche, die der Eigentümer gegen den Veranstalter hat, gegen den Bewerber/Teilnehmer, da er das auf dem Nennformular unterschrieben hat.
Das ganze ist also nur eine Schutzklausel für den Bewerber/Fahrer.
Der Eigentümer kann vom Veranstalter nicht geprüft werden weil der Eigentümer weder in der Zulassungsbescheinigung noch im Wagenpass auftaucht. Er ist also auf die Deklaration des Bewerbers/Fahrers angewiesen.
Wolfman
Ordentliches Forumsmitglied
Beiträge: 64
Registriert: So Sep 20, 2009 16:42

Re: Eigentümer vs. Person im Fahrzeugschein

Beitrag von Wolfman »

Fahrzeughalter ist der der im Fahrzeugschein steht, Fahrzeugeigentümer ist in der Regel der, der im Besitz des Fahrzeugbriefes ist.

s. auch Wikipedia :

Fahrzeughalter ist in Deutschland derjenige, der als Halter in der Zulassungsbescheinigung Teil I (bis zum 30. September 2005: Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung Teil II (bis zum 30. September 2005: Fahrzeugbrief) steht. Der Halter muss jedoch nicht mit dem Eigentümer identisch sein.

Beispiele:
x Bei Leasingfahrzeugen ist das Leasingunternehmen Eigentümer und Fahrzeughalter der Leasingnehmer.
x Eine Tochter kauft ein Fahrzeug und erwirbt Eigentum daran, lässt dies aber wegen günstigerer Versicherungsbeiträgen auf den Vater zu. Dann ist die Tochter Eigentümerin und der Vater ist Fahrzeughalter.

Dies entspricht der Trennung von Besitzer und Eigentümer im BGB.
Benutzeravatar
Sportfahrer
Spitzen-Mitglied
Beiträge: 1846
Registriert: Mo Aug 27, 2012 10:24
Wohnort: Hannover

Re: Eigentümer vs. Person im Fahrzeugschein

Beitrag von Sportfahrer »

Moin,

gut , dann einigen wir uns auf 2 Möglichkeiten.

A. Einen Eigentumsnachweis mitführen (z.B. Kaufvertrag oder Bestätigung des im Brief eingetragenen, der auch in der Regel im Schein als Halter steht.)

B. Das Bürgerliche Gesetzbuch mitführen und einen Anwalt der es dem Veranstalter mit Nachdruck erklärt.

Berichte mal was geklappt hat. :-D
Gruß Dirk (Hey Mädels ich kann Deutsche Meister zeugen)


Volkswagen Lupo 1.4 16V powerd by GTÜ
ThomasMeister

Re: Eigentümer vs. Person im Fahrzeugschein

Beitrag von ThomasMeister »

Sportfahrer hat geschrieben: A. Einen Eigentumsnachweis mitführen (z.B. Kaufvertrag oder Bestätigung des im Brief eingetragenen, der auch in der Regel im Schein als Halter steht.)

B. Das Bürgerliche Gesetzbuch mitführen und einen Anwalt der es dem Veranstalter mit Nachdruck erklärt.
meine Wahl: A :mrgreen:
Wilfried Böhmann
Spitzen-Mitglied
Beiträge: 750
Registriert: Fr Sep 17, 2004 17:16
Wohnort: Lienen

Re: Eigentümer vs. Person im Fahrzeugschein

Beitrag von Wilfried Böhmann »

Mit Verlaub, Freunde !
Alle hier dargestellten Definitionen haben zumindest einen Fehler. Einen rechtssicheren Eigentumsnachweis gibt es im Straßenverkehrsrecht nicht, auch wenn der Eintrag im Fz-Brief bzw. ZB II es so scheinen lässt. Kaufverträge o.ä. sind in diesem Zusammenhang nur Makulatur, denn hier sind Rechtsgeschäfte zwischen Personen definiert, die u.U. mit dem Rechtsgeschäft " Nennung" überhaupt nichts zu tun haben. Papa kauft Auto für den Junior und schenkt dem dies. Eigentümer ist nun der Junior. aber wo steht das nun?
Weiter: Papa lässt Auto auf seinen Namen zu wg. Versicherung oder anderer Vergünstigungen. Ist er nun Halter? Nein, denn "Halter ist, zu dessen Nutzen das Fahrzeug betrieben wird" , und das ist hier der Junior.
Diese Rechtslage deckt sich nur unzureichend mit den vorhandenen Dokumenten, daher diese ständigen Verwirrungen.
Dass die Veranstalter nun vom "Beweis des ersten Augenscheins" ausgehen - "Halter"-Eintrag in den Fz-Dokumenten -ist verständlich. Was sollen sie denn sonst kontrollieren?
Im Wagenpass ist nun der "Fahrzeugbesitzer" genannt, das ist nun rechtlich was ganz anderes !
"Besitzer" ist, wer die momentane Verfügungsgewalt über das Fahrzeug hat, das muss nicht unbedingt der Eigentümer sein. Die DMSB-Wagenpassbestimmungen gehen in Absatz 2 darauf ein.
Kompliziert ??
Gruß
W.Böhmann
Heiko
Spitzen-Mitglied
Beiträge: 1414
Registriert: Sa Nov 26, 2005 00:45

Re: Eigentümer vs. Person im Fahrzeugschein

Beitrag von Heiko »

Wilfried und Reinhard haben 100% Recht! Es ist nicht Nachweißbar mit einer normalen Zulassung nach STVZO.

Wie will man denn die Bestätigung des Halters überprüfen? Ich bring ein Zettel mit den ich mit anderem Namen unterschreibe und diese Unterschrift hau ich auch wieder unten auf die Nennung. Das Nennbüro liesst und sieht 2 mal die gleiche Unterschrift und sagt alles ist Top. Ist genau so beschissen, wie einfach anzukreuzen, das das Fahrzeug mir gehört, obwohl es nicht meins ist.

Oder das Typische Beispiel. "Oh hier hat der Fahrzeugbesitzer vergessen zu unterschreiben. Der ist aber hier, kein Problem. Warte ich hol schnell die Unterschrift." LoL. Schnell um die Ecke ein Krickel drauf, kurz außer Atem und schon glaubt es jeder. :O)
Benutzeravatar
Sportfahrer
Spitzen-Mitglied
Beiträge: 1846
Registriert: Mo Aug 27, 2012 10:24
Wohnort: Hannover

Re: Eigentümer vs. Person im Fahrzeugschein

Beitrag von Sportfahrer »

Moin Wilfried,

das Problem hast du ganz treffend geschildert. Theorie und Praxis, naja. Wenn man jedoch in der Praxis das Kreuz dort setzt wo versichert wird das der Fahrer der Eigentümer ist , dann ist ersteinmal alles in Ordnung. Wenn nun bei einem Veranstalter irgendwo in Deutschland Jemanden auffällt, das im Brief oder Schein eine andere Person genannt wird, dann gibt es eventuell Diskussionen. Und die braucht Niemand. Um nun glaubwürdig zu beweisen, das der Fahrer wirklich der Eigentümer ist, bedarf es dann einer Bescheinigung. Ich denke ein Kaufvertrag oder eine Bestätigung des Halters (bzw. der Person die im Brief steht) wird dann vor Ort alle Gemüter beruhigen. Denn die in diesem Fall beigebrachten Dokumente sind doch deutlich aussagekräftiger als eine Unterschrift des angeblichen Besitzers in der Nennung !!!

Ich denke wenn die Unterlagen stimmig sind , sind alle Beteiligten aus der Pflicht, und nur darum geht es oftmals.

PS: amtlich anerkannter Eigentumsnachweis hin oder her, juristisch ist ein vom DMSB auf gut Glauben des Antragstellers ausgefüllter Wagenpass mit Sicherheit kein wasserdichter Beweis.
Gruß Dirk (Hey Mädels ich kann Deutsche Meister zeugen)


Volkswagen Lupo 1.4 16V powerd by GTÜ
Uwe Bartels
Spitzen-Mitglied
Beiträge: 1616
Registriert: Mi Sep 08, 2004 20:53
Wohnort: Wunstorf
Kontaktdaten:

Re: Eigentümer vs. Person im Fahrzeugschein

Beitrag von Uwe Bartels »

Sportfahrer hat geschrieben:
Um nun glaubwürdig zu beweisen, das der Fahrer wirklich der Eigentümer ist, bedarf es dann einer Bescheinigung. Ich denke ein Kaufvertrag oder eine Bestätigung des Halters (bzw. der Person die im Brief steht) wird dann vor Ort alle Gemüter beruhigen. Denn die in diesem Fall beigebrachten Dokumente sind doch deutlich aussagekräftiger als eine Unterschrift des angeblichen Besitzers in der Nennung !!!
Ich glaube auch Dirk hat den Unterschied zwischen Besitzer und Eigentümer doch noch nicht ganz verstanden. :roll:
Zitat Wiki "Besitz":
In der juristischen Fachsprache bezeichnet der Begriff Besitz (...) die tatsächliche Herrschaft über eine Sache, auch wenn diese Herrschaft gegebenenfalls nicht rechtmäßig besteht. „Besitz“ bedeutet also, dass jemand über eine Sache verfügt, sie in seiner Gewalt hat, unabhängig davon, ob die Sache sein Eigentum ist oder nicht, (...) Zitat Ende.

Warum nimmt der angehende Fahrer nicht einfach die Rückseite eines Nennformulars, lässt den Haftungsverzicht des Eigentümers im Originalwortlaut einmal unterschreiben, kopiert dieses und heftet dann eine Kopie an jede Nennung.
Eine kurze Erklärung des Eigentümers, dass der unterschriebene Haftungsverzicht für alle vom Fahrer ausgestellten Nennungen gilt, schafft zusätzliche Sicherheit. Sportrechtlich wasserdicht ist aber nur die Originalunterschrift des Eigentümers auf jedem Nennformular.

Überlegt euch einmal welche rechtlichen Konsequenzen der Fahrer (Besitzer) u. U. zu tragen hat, wenn das alles nicht im Original vorliegt und es zu einem gravierenden Schaden kommt. :!: Dass dann der Eigentümer und auch der Veranstalter große Probleme bekommen sei hier nur nebenbei angemerkt.

Gruß
Uwe
Benutzeravatar
Stefan H.
Spitzen-Mitglied
Beiträge: 376
Registriert: Mi Sep 08, 2004 15:58
Wohnort: Autostadt

Re: Eigentümer vs. Person im Fahrzeugschein

Beitrag von Stefan H. »

Hallo zusammen,

ich glaub es ist wieder saure Gurkenzeit in D-Land und da gehen die Deutschen mit dem Lineal auf die Autobahn um nach zu messen, ob der Abstand zwischen den weißen Streifen gleichbleibend groß ist.

Meine Freundin arbeitet im Rechtsanwaltsbüro und hat dazu folgende Meinung:

Der VA braucht die Eigentumsverhältnisse nicht zu überprüfen, weil er es nicht vollumfänglich kann. Der Fahrer versichert mit seiner Unterschrift die Angaben in der Nennung wahrheitsgemäß gemacht zu haben.

Das ist völlig ausreichend, oder überprüfen wir als nächstes beim Einwohnermeldeamt ob die angegebene Adresse richtig ist ?

Leute,

legt euch lieber unter eure Autos, die Saison geht bald los :mrgreen:

Gruß
Stefan
Meine Youtube Videogalerie:

http://www.youtube.de/huehnerrudi
CodeRed
Spitzen-Mitglied
Beiträge: 1367
Registriert: Mi Jan 25, 2012 06:42
Wohnort: Westensee / Felde
Kontaktdaten:

Re: Eigentümer vs. Person im Fahrzeugschein

Beitrag von CodeRed »

Und mal ganz davon abgesehen seit ihr im völlig falschen Fred :wink:

Das der ADMIN hier noch nicht zugeschlagen hat ist das reinste Wunder :lol:
Bild
codered-slalom.de
Antworten