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Onboard Kamera benötigen eine Genehmigung
Verfasst: Fr Feb 08, 2013 18:54
von nova
Moin,
im neuen Rallye Reglement 2013 steht ja
65. ZUSÄTZLICHE FAHRZEUGBESTIMMUNGEN
65.1 ON-BOARD KAMERAS
65.1.1 Falls vom Veranstalter oder dem Meisterschaftpromoter
gewünscht muss im Wettbewerbsfahrzeuge
eine On-Board Kamera oder eine anderes Aufzeichnungsgerät
installiert werden. Dies wird vom Veranstalter
und/oder dem Meisterschaftpromoter
eingebaut und von einem Technischen Kommissar
abgenommen.
65.1.2 Der Bewerber eines Wettbewerbsfahrzeugs in dem
eine On-Board Kamera installiert ist, muss eine Zustimmung
vom Veranstalter und/oder vom Meisterschaftspromoter
haben. Genehmigt On-Board Kameras müssen
bei der Technischen Abnahme montiert sein.
65.1.3 Der Bewerber der eine On-Board Kamera verwenden
will, muss folgende Informationen an den Veranstalter
und/oder Meisterschaftspromoter mindesten
1 Woche vor dem Beginn der Besichtigungsfahrten
geben: Bewerbernamen, Startnummer, Bewerberadresse,
Verwendungszweck des Bildmaterials.
Weiß jemand, ob dieses auch in Zukunft für den Slalom oder Berg bereich kommen wird? Müssen wir dann demnächst eine Abgabe an den DMSB zahlen, damit wir Filmen dürfen?
Bei der Rundstrecke war es ja letztes Jahr schon so. Bin ja gespannt ob der DMSB dieses nun auf die kompletten Sparten ausweiten will.
Dieses Jahr scheint der DMSB mal nen ordentichen Rundumschlag zu machen oder hat die FIA so dermaßen am RAD gedreht?!
Re: Onboard Kamera benötigen eine Genehmigung
Verfasst: Fr Feb 08, 2013 19:50
von buGGi
Klasse...was kommt als nächstes ? Wenn Freunde von mir Bilder/Videos machen, während ich im Auto bin, muss ich dann die Bilder/Videos zuerst dem DMSB zukommen lassen ?
Das Jahr hat gerade erst angefangen -.- ...
Re: Onboard Kamera benötigen eine Genehmigung
Verfasst: Fr Feb 08, 2013 20:00
von EWO
Wahrlich lustig.
Immer heiter weiter auf der Leiter ...
Die DMSB-Basis muss doch irgendwie kaputt zu kriegen sein.
Re: Onboard Kamera benötigen eine Genehmigung
Verfasst: Fr Feb 08, 2013 21:16
von Reinhard Stoldt
nova hat geschrieben:
Weiß jemand, ob dieses auch in Zukunft für den Slalom oder Berg bereich kommen wird? Müssen wir dann demnächst eine Abgabe an den DMSB zahlen, damit wir Filmen dürfen?
Bei der Rundstrecke war es ja letztes Jahr schon so. Bin ja gespannt ob der DMSB dieses nun auf die kompletten Sparten ausweiten will.
Das kommt darauf an, ob der DMSB bzw. der Veranstalter die Filmrechte verkauft hat.
Beim vorletzten 24h Rennen war es so, dass WIGE die Rechte hatte und man private onboard Videos drehen konnte. Man musste sich anmelden und eine Erklärung abgeben, dass die Videos nur zu privaten / teaminternen Zwecken benutzt werden und nicht veröffentlicht werden.
Gekostet hat das nichts. Ob es letztes Jahr anders war kann ich wegen Nichtteilnahme nicht sagen.
Ob das zur allgemeinen Praxis werden wird muss man abwarten.
Ich gehe mal stark davon aus, dass das beim Slalom nicht zum Tragen kommen wird. Wer wird denn auf die eigenartige Idee kommen, dafür Filmrechte anzukaufen?

Re: Onboard Kamera benötigen eine Genehmigung
Verfasst: Fr Feb 08, 2013 21:50
von EWO
Nun der Auszug stammt ja aus dem neuen Rallye-Regelwerk und wer weiß was wirklich dahinter steckt.
Viele Fahrer haben einen Youtube-Kanal und das ist schließlich eine Veröffentlichung ersten Grades.
Ich finde das Gnaze jedenfalls ziemlich daneben und ein Eingriff in die Freiheit des Einzelnen.
Re: Onboard Kamera benötigen eine Genehmigung
Verfasst: Fr Feb 08, 2013 21:54
von buGGi
Wie können die das bitte überhaupt rechtfertigen ?
Wenn ich meine Videos in meinen Youtube Channel stelle, dann sieht man nur den Lauf von mir und eigentlich keine anderen Personen. Also ich stelle nichts hoch während ich im Fahrerlager oder Vorstart umherfahre. Alles gezeigte bezieht sich einzig und alleine vom Start bis zum Ende meines Laufs.
Re: Onboard Kamera benötigen eine Genehmigung
Verfasst: Fr Feb 08, 2013 22:44
von Markus-B
Warum wird eigentlich immer direkt vermutet, dass es AUSSCHLIESSLICH um wirtschaftlichen Gewinn geht?
Kann man sich als Fahrer heutzutage wirklich so wenig in die Gefahren und Probleme auch der ehrenamtlichen Veranstalter hineinversetzen?
Als Veranstalter habe ich ganz aktuell zwei Probleme mit der ausarteten Flut an Videoaufnahmen. (Im 200er-Bereich gibt es Autos, die mit 4-5 Kameras (am Spoiler, im Innenraum, am Kotflügel außen usw usw usw) ausgestattet sind)
1. Aktuell gab es keine Handhabe, eine Befestigungsvariante vorzuschreiben oder zu verbieten, wenn aus Veranstaltersicht die Sicherheit des Teilnehmers oder der Zuschauer nicht gegeben ist. Die auf dem Markt befindlichen Befestigungsmethoden reichen von fragwürdig bis indiskutabel. Nur wenige sichern ihre Kameras zusätzlich. Nun wird die Kameraposition im Rahmen der technischen Abnahme zur Pflichtprüfung.
2. Im Falle eines Material- oder schlimmstenfalls Personenschaden kann Videomaterial auftauchen, dass von Staatsanwaltschaft und fleißigen Nebenklägern durchaus auch gegen den Veranstalter verwendet werden kann. Daher ist es schon von Vorteil, zu wissen, wo welche Aufnahmegeräte im Einsatz sind.
Gerade im Rallye200 oder Slalom-Bereich gibt es keinen Serienpromotor. Also liegt die Bewilligung beim jeweiligen Veranstalter. Und mal ehrlich. Wer glaubt daran, dass ein EHRENAMTLICHER Veranstalter dann versucht, daraus Gewinn zu erzielen.....

Re: Onboard Kamera benötigen eine Genehmigung
Verfasst: Fr Feb 08, 2013 23:29
von EWO
Ich glaube es ging in dem Beitrag eher um die Tatsache das man Aufnahmen genehmigen lassen muss, und somit ggf. auch verboten bekommt und nicht um die Tatsache dass die technischen DInge nicht gefährlich und somit bei der TK abgenommen sein müssen.
Re: Onboard Kamera benötigen eine Genehmigung
Verfasst: Sa Feb 09, 2013 00:32
von Polo2
Wie eine Kamera befestigt werden kann ist schon immer im blauen Teil geregelt.
Das wurde bei mir auch hin und wieder vom TK geprüft.
1.4 Befestigung einer Masse, z.B. Kamera am Überrollkäfig
An der Überrollvorrichtung darf eine Masse von maximal
2 kg, z. B. Kamera, angebracht werden, solange das betreffende
Teil fachgerecht mit zwei unabhängig voneinander
befestigten Sicherungen verbunden wird. An der Überrollvorrichtung
dürfen keinerlei Änderungen (z. B. Bohren,
Schweißen) vorgenommen werden.
Re: Onboard Kamera benötigen eine Genehmigung
Verfasst: Sa Feb 09, 2013 07:21
von Markus-B
Dieser Paragraph regelt was und wie am Käfig befestigt werden kann aber nicht, wo und wann und wie sonst noch Aufnahmegeräte befestigt werden können.
Gruss
Re: Onboard Kamera benötigen eine Genehmigung
Verfasst: Di Feb 12, 2013 05:51
von MartinGSI
Im rallye mag hat jemand ein nettes video zusammen geschnitte. bezüglich der aktion "Pro Onboard"
http://www.youtube.com/user/ProOnBoard
Re: Onboard Kamera benötigen eine Genehmigung
Verfasst: Di Feb 12, 2013 09:52
von EWO
Absolut richtig und unterstützenswert.
Danke für den Link.
Gruß EWO
Re: Onboard Kamera benötigen eine Genehmigung
Verfasst: Mo Feb 18, 2013 09:34
von Tomasson
also ich weiß von einem befreundeten kamera und filmemacher, der seine go pro z.b. in mickhausen am vorstart immer wieder an verschiedene autos "gesaugt" hat, dass der veranstalter diese mit hinweis auf eine potentielle gefahrenquelle für zuschauer wieder entfernen ließ.
wie gesagt ging es dabei in erster linie um aussenkameras, allerdings sind dann im laufe des tages... nachdem das geschrei groß war dann letzten endes doch zig fahrzeuge mit einer solchen kamera gefahren.
Re: Onboard Kamera benötigen eine Genehmigung
Verfasst: Di Feb 19, 2013 16:38
von Markus-B
Nun gibt es ein Bulletin, das den Wortlaut präzisiert.
http://www.dmsb.de/downloads/473/DMSBBu ... eg2013.pdf
Im Rallyesport kann ich nun den Artikel 65.1.2 in der Ausschreibung festlegen und kann dann bei völlig abstrusen Montageformen die Zustimmung verweigern.
Das sollte gerade bei der Rallye200 ausreichen um auf der einen Seite den Aufwand im Rahmen zu halten und auf der anderen Seite trotzdem eine Grundlage zu haben.
Re: Onboard Kamera benötigen eine Genehmigung
Verfasst: Di Feb 19, 2013 16:48
von cb-racing
Auch in der Schweiz hat sich die Regelung der Kameras geändert.
Hier geht es vorallem noch um die Montage der Kameras, die präzisiert wurde. Was aus meiner Sicht durchaus Sinn macht, ich hab dem Saugnapf noch nie vertraut.
Kamerabefestigungen
1. Geschlossene Fahrzeuge
Die Befestigung muss fest, unnachgiebig und mit Hilfe von Briden an der Überrollstruktur angeschraubt sein und sich in der Mitte hinter der Sitzrückenlehne befinden.
Kameras des Typs «Bleistift» können auf dem Pfosten des vorderen Bügels montiert und das Gehäuse muss hinter den Sitzen auf dem Boden befestigt werden (dito Batteriebefestigung). Die Befestigung kann unter Einhaltung der entsprechenden Reglementierung der Gruppe ebenfalls in die Silhouette integriert werden.
2. Offene Fahrzeuge
Die Befestigung muss fest, unnachgiebig und mit Hilfe von Briden an der Überrollstruktur angeschraubt sein.
Verbotene Befestigungen
Jegliche Befestigung durch Klebeband, Klettverschluss, Saugnäpfen usw. ist verboten.
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Sicherheitsbestimmungen NSK 2013