Hallo liebe Gemeinde
Sicherlich geht es beim DMSB auch um finanzielle Interressen doch.
Ich möchte Euch ja nicht in den Rücken fallen, aber Klaus und ich fahren schon die ganze Zeit mit einer "A-Lizenz".
Warum ?
Ich kopiere Euch mal eine E-Mail von mir an unsere Sportleiterin hier rein.
>>>>>>
Hallo Di
DMSB-Lizenzbestimmungen 2012 :
II. AUTOMOBILSPORT
Art. 6 Räumlicher Geltungsbereich
…
(5) Der Geltungsbereich der Nationalen Lizenz Stufe C, der Nationalen Lizenz Stufe A, der
Nationalen Junior Lizenz und der Nationalen Kart-Lizenz Stufe A ist auf Wettbewerbe
in Deutschland beschränkt, die im nationalen Sportkalender des DMSB oder im Sportkalender
der DMSB-Trägervereine eingetragen sind.
Die Nationale Lizenz Stufe A ist außerdem gültig für nationale Veranstaltungen im EUBereich
bzw. von der FIA gleichgestellten EU-Ländern, die mit genehmigter ausländischer
Beteiligung im nationalen Sportkalender des DMSB unter nachfolgendem Titel
eingetragen sind „NEAFP“ (National Event with Authorised Foreign Participation).
Art. 14
Nationale Lizenz Stufe C
(1) Der Antragsteller darf nicht im Besitz einer gültigen Fahrer-/Beifahrer-Lizenz sein, die
vom DMSB oder die von einem anderen ASN als Mitglied der FIA ausgestellt wurde.
(2) Die Nationale Lizenz Stufe C berechtigt ausschließlich zur Teilnahme an einem der nachfolgenden
nationalen DMSB-Wettbewerben mit Veranstaltungsstatus NATIONAL:
– Clubsport der DMSB-Trägervereine – Slalom
(ab Jahrgang 1996 und älter)
– Clubsport der DMSB-Trägervereine – Kart
(ab Jahrgang 2004 und älter)
– Clubsport der DMSB-Trägervereine – Autocross
(ab Jahrgang 1996 und älter)
– Clubsport der DMSB-Trägervereine - Rallyesprint
(ab Jahrgang 1994 und älter - mit Fahrerlaubnis)
– ADAC Cruze Cup (ab Jahrgang 1996 und älter)
– Rallye 200
(ab Jahrgang 1994 und älter – mit Fahrerlaubnis)
– Rallye Beifahrer (ab Jahrgang 1997 und älter)
– Gleichmäßigkeitsprüfungen
(ab Jahrgang 1994 und älter – mit Fahrerlaubnis)
(Nürburgring-Nordschleife erst ab vollendetem 18. Lebensjahr)
– Gleichmäßigkeitsprüfungen Beifahrer
(ab Jahrgang 1997 und älter)
– Slalom
(ab Jahrgang 1996 und älter)
(Einschränkung: Jahrgänge 1995 – 1996 nur Fahrzeuge mit einem Leistungsgewicht
von mindestens 11kg/kW.)
– Dragster Rennen (ab Jahrgang 1996 und älter)
………..
Art. 15
Nationale Lizenz Stufe A
……..
(4) Die Nationale Lizenz Stufe A berechtigt zur Teilnahme als Fahrer oder in den entsprechenden
Disziplinen als Beifahrer an allen unter Art. 14, den in Art. 6 (5) aufgeführten NEAFP-Wettbewerben
und den nachfolgenden Nationalen Wettbewerben im Regelungsbereich des
DMSB:
– Slalom (Einschränkung für Jahrgang 1995: nur Fahrzeuge mit einem Leistungsgewicht
von mindestens 11kg/kW.)
– Rallye (Fahrer ab Jahrgang 1994 und älter – mit Fahrerlaubnis)
– Leistungsprüfung (Nürburgring-Nordschleife erst ab vollendetem 18. Lebensjahr)
– …….
DMSB-Slalom-Reglement 2012
(Stand: November 2011) – Änderungen sind kursiv abgedrucktINHALTSVERZEICHNIS
I. Allgemeines
…..
I. Allgemeines
1.
Der Automobilslalom ist ein „Nationaler A“ Wettbewerb der auf befestigter, ebener Fahrbahn (Asphalt,
Beton o.ä.) ausgetragen wird und bei dem die durch Markierungen (Pylonen) vorgegebene Strecke
möglichst fehlerfrei und schnell zu durchfahren ist. Der sportrechtliche Regelungsbereich des DMSB
erfasst Slalomveranstaltungen mit einer Mindeststreckenlänge von 1000 Metern. Die
Slalomveranstaltungen mit einer Streckenlänge bis max. 1000 Metern gehören zum sog. Clubsport der
von den Trägervereinen/Landesmotorsportfachverbänden geregelt wird. Bei Durchführung einer
Slalomveranstaltung im Rahmen des Clubsports darf kein Trainingslauf, Wertungslauf, Sonderlauf, usw.
über eine längere Strecke als 1000 Meter ausgetragen werden. Das gilt auch für die Kombination aus
mehreren Veranstaltungen.
2. Die DMSB-Slalom Veranstaltungen werden nach dem ISG, dem DMSB-Veranstaltungsreglement und
nach dem DMSB-Slalom-Reglement durchgeführt und vom DMSB genehmigt. Für DMSB-Prädikate
gelten zusätzlich die Allgemeinen- und die Besonderen Bestimmungen des jeweiligen Prädikats.
Sind für DMSB Prädikate vom Slalomreglement abweichende Bestimmungen beschrieben, so gelten
diese besonderen Bestimmungen für den Ablauf der Veranstaltung.
Für andere Serien gelten zusätzlich die Ausschreibungsbestimmungen der jeweiligen Serie, sofern sie
dem Slalomreglement nicht widersprechen.
Deutsche Slalom-Meisterschaft 2012
Art. 1 Teilnehmer
Teilnahmeberechtigt sind Fahrer mit einer nationalen- oder höherwertigen Fahrerlizenz des
DMSB.
Deutsche Rennslalom Meisterschaft 2012
Der DMSB schreibt für das Jahr 2012 die nachfolgende Meisterschaft aus.
Art. 1 Fahrer
Zugelassen sind Fahrer, die im Besitz einer nationalen DMSB Lizenz oder einer
höherwertigen DMSB Lizenz sind.
Jetzt kommt’s
Was ist bitte „ national A“ ?????
>>> jetzt komm bloß nicht auf die Idee mir erklären zu wollen, wo das her kommt.
Das weiß ich auch selbst. ;--))
>>>> trotzdem gibt es die Unterscheidung „A-Slalom“ und „B-Slalom“ ja nicht mehr.
>>> und genau hier würden meine Anwälte ansetzen.
Nämlich das laut den Regularien des Slalomreglements klar definiert ist, daß eine „A-Qualifikation“ benötigt wird und das im Reglement der DSM und DRSM wissentlich ausgehebelt und für C-Qualifikation freigegeben wird, welche der früheren B-Qualifikation entspricht.
Somit „minderqualifizierten“ Fahrern der Zugang zu Strecken ermöglicht wird, denen sie nicht nachweislich gewachsen sind……
>>> Wenn jetzt so ein Fahrer z.B. mich oder mir nahe stehende Personen verletzen würde, z.B. durch einen Abflug oder weil er mir, in seiner „totalen Überforderung“, übers Bein fährt,
würde ich den Veranstalter, den Rennleiter, die Spokos und natürlich den Fahrer selbst, alle persönlich vor Gericht zerren und den DMSB gleich mit.
>>>> Irgendeinen kriegst de mit einem gescheiten Anwalt am A…, glaub mir das.
Und ich werde mit Sicherheit nicht der Ahnungslose gutgläubige Fahrer sein, der mit der Unterschrift unter den Lizenzantrag zum „Opferlamm“ wird.
Liebe Grüße Christian