DM- und DRSM: Wertung nur noch mit A-Lizenz ???
Moderator: EWO
DM- und DRSM: Wertung nur noch mit A-Lizenz ???
ja und apropos Gerüchte: stimmt das, das für Slalom DM / DMSB die günstige nat. C Lizenz nicht mehr zählt ?
Hab sowas letzten Samstag bei der SWT-Siegerehrung gehört.
Dieter - Japanese
Hab sowas letzten Samstag bei der SWT-Siegerehrung gehört.
Dieter - Japanese
- Hans Bauer
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Re: Clubsport 2013
Japanese hat geschrieben:ja und apropos Gerüchte: stimmt das, das für Slalom DM / DMSB die günstige nat. C Lizenz nicht mehr zählt ?
Hab sowas letzten Samstag bei der SWT-Siegerehrung gehört.
Dieter - Japanese
Moin Dieter,
das ist ein eigenes Thema, welches nicht in den Bereich Clubsport gehört.
Es wäre schön, wenn ein Moderator dieses Thema in einem eigenen Thread verschieben könnte.
Und ja das habe ich auch gehört.
Meine Info geht dahin, dass man zwar mit der günstigen Lizenz starten darf, aber nicht in die Wertung der DM kommt.
Gruß Hans
Hans Bauer Fahrwerkstechnik
Re: DM- und DRSM: Wertung nur noch mit A-Lizenz ???
Nun ist es endlich angekommen.....
Ja, es ist aber kein Gerücht, sondern eine Entscheidung des DMSB-Präsidiums.
Punkte zu DMSB-Prädikaten kann nur noch sammeln, wer mind. eine Nat.A-Lizenz inne hat.
Dies gilt für alle Sparten !
Dies hat den Slalaom-FA komplett umgehauen. Alle waren sprachlos und Jens Müller hat übernommen das Ruder noch herumzureissen, soll heißen evtl. ist bis zur Entscheidung ja der Slalomsport noch als Ausnahme unterzubringen.
Die Konsequenzen so einer Unsinns-Entscheidung sind sicher allen klar. Die Prädikate werden unattraktiver für Fahrer und Veranstalter.
Wir werden sehen.
Ja, es ist aber kein Gerücht, sondern eine Entscheidung des DMSB-Präsidiums.
Punkte zu DMSB-Prädikaten kann nur noch sammeln, wer mind. eine Nat.A-Lizenz inne hat.
Dies gilt für alle Sparten !
Dies hat den Slalaom-FA komplett umgehauen. Alle waren sprachlos und Jens Müller hat übernommen das Ruder noch herumzureissen, soll heißen evtl. ist bis zur Entscheidung ja der Slalomsport noch als Ausnahme unterzubringen.
Die Konsequenzen so einer Unsinns-Entscheidung sind sicher allen klar. Die Prädikate werden unattraktiver für Fahrer und Veranstalter.
Wir werden sehen.
- Hans Bauer
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Re: DM- und DRSM nur noch mit A-Lizenz ???
.
.
Danke Ecki für das "umswitchen" der Frage von Dieter in einen eigenen Thread.
Das sind ja schöne Aussichten für die neue Saison...
Gruß Hans
.
Danke Ecki für das "umswitchen" der Frage von Dieter in einen eigenen Thread.
Das sind ja schöne Aussichten für die neue Saison...
Gruß Hans
Hans Bauer Fahrwerkstechnik
- EckigesAuge
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Re: DM- und DRSM nur noch mit A-Lizenz ???
Mit welcher Begründung soll das bitte erfolgen? Es gibt doch keinerlei Grundlage dafür. Zudem würde man, wenn man für DM und DRSM nur mit Nat.A punktberechtigt ist, mit zweierlei Maß messen. Die Leistung eines Fahrers ohne diese Lizenz wäre plötzlich (quasi) wertlos, weil ohne Punkte. Klassen-, Gruppensieg oder Gesamtsieg sind dann plötzlich irrelevant.
Ich fühle mich so langsam vom DMSB verarscht. Hallo NAVC?
Ich fühle mich so langsam vom DMSB verarscht. Hallo NAVC?
Wolfram Gerlach | slalomfotos.de
Re: DM- und DRSM nur noch mit A-Lizenz ???
aus meiner Sicht sieht das so aus: mit dieser Entscheidung will der DMSB mehr Lizenzgebühren einnehmen. Offensichtlich war aber den Entscheidungsträgern die Sicht von den €-Zeichen in der Pupille verdeckt, denn jetzt wird eine 2-Klassen-Gesellschaft aus den Fahrern gemacht - und das gibt nicht nur Unfrieden, sondern die Fahrer, die bei DM oder DRSM Veranstaltungen dabei waren, aber nicht unbedingt alle Veranstaltungen fahren wollten, werden jetzt wohl fern bleiben - was letzlich nicht nur für die Fahrer zu kleineren Starterzahlen innerhalb der Klassen führt, sondern auch für den Veranstalter zu wirtschaftlichen Problemen führen kann. Also insgesamt dem Motorsport schadet! Aber der DMSB will doch den Motorsport fördern!?
Mir erschließt sich beim besten Willen der Sinn hinter dieser Entscheidung nicht - außer zu splitten.
Dieter - Japanese
Mir erschließt sich beim besten Willen der Sinn hinter dieser Entscheidung nicht - außer zu splitten.
Dieter - Japanese
- Tiger
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Re: DM- und DRSM nur noch mit A-Lizenz ???
121€ pro Nase mehr in der Kasse, das reicht doch als BegründungEckigesAuge hat geschrieben:Mit welcher Begründung soll das bitte erfolgen?
Re: DM- und DRSM nur noch mit A-Lizenz ???
Die müssen ja irgendwie die Kosten wieder reinholen, die Ihnen durch die Entscheidung das die Gruppe H im Rallyesport verboten wird und somit den ein oder anderen zum aufhören zwingt, entgehenJapanese hat geschrieben:aus meiner Sicht sieht das so aus: mit dieser Entscheidung will der DMSB mehr Lizenzgebühren einnehmen...
HÜBI
Re: DM- und DRSM nur noch mit A-Lizenz ???
und daran glaube ich schon lange nicht mehr, zumindest was den Breitensport betrifft. Ich glaube die Herren denken nur noch in Ligen wie F1,DTM oder Rallye WM. Alles was darunter passiert scheint denen nur noch lästig zu sein. Das läst zumindest der ewige Hickhack, der jeden Winter auf's neue los geht, vermuten.Japanese hat geschrieben:... Aber der DMSB will doch den Motorsport fördern!?...
- Sweetnightmare5
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Re: DM- und DRSM nur noch mit A-Lizenz ???
Also aus meiner Sicht als (wieder-) Einsteiger ist diese Entscheidung absoluter Humbug!!11elf
Was macht denn einen A-Lizenz-Fahrer besser als einen mit der C-Lizenz.... Und dann dürften auch noch beide bei der selben Veranstaltung starten.
Eine Lizenz ist doch eine Startberechtigung. Man kann gewisse Erfahrungen vorweisen und zeigen, dass man "gut genug" für den Start ist.
Wenn nun eine Lizenz ausschließlich für eine Punktewertung besitzen muss führt das doch das Wesen einer LIZENZ ad absurdum....
Das wäre dich viel einfacher und intelligenter zu lösen, wenn man sich einfach für eine Punktewertung einschreiben müsste und dann eben diesen Mehrbetrag eben so einfordert.
Dass diese Entscheidung lediglich auf Geldgier beruht brauche ich hier glaub ich nicht noch anfügen....
Was macht denn einen A-Lizenz-Fahrer besser als einen mit der C-Lizenz.... Und dann dürften auch noch beide bei der selben Veranstaltung starten.
Eine Lizenz ist doch eine Startberechtigung. Man kann gewisse Erfahrungen vorweisen und zeigen, dass man "gut genug" für den Start ist.
Wenn nun eine Lizenz ausschließlich für eine Punktewertung besitzen muss führt das doch das Wesen einer LIZENZ ad absurdum....
Das wäre dich viel einfacher und intelligenter zu lösen, wenn man sich einfach für eine Punktewertung einschreiben müsste und dann eben diesen Mehrbetrag eben so einfordert.
Dass diese Entscheidung lediglich auf Geldgier beruht brauche ich hier glaub ich nicht noch anfügen....
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- hammerman1
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Re: DM- und DRSM nur noch mit A-Lizenz ???
Da käme zu der höheren A-Lizenzgebühr dann auch noch das Arzthonorar für die medizinische Untersuchung alle 3 Jahre.
Erst wägen, dann wagen!
Re: DM- und DRSM nur noch mit A-Lizenz ???
Hallo liebe Gemeinde
Sicherlich geht es beim DMSB auch um finanzielle Interressen doch.
Ich möchte Euch ja nicht in den Rücken fallen, aber Klaus und ich fahren schon die ganze Zeit mit einer "A-Lizenz".
Warum ?
Ich kopiere Euch mal eine E-Mail von mir an unsere Sportleiterin hier rein.
>>>>>>
Hallo Di
DMSB-Lizenzbestimmungen 2012 :
II. AUTOMOBILSPORT
Art. 6 Räumlicher Geltungsbereich
…
(5) Der Geltungsbereich der Nationalen Lizenz Stufe C, der Nationalen Lizenz Stufe A, der
Nationalen Junior Lizenz und der Nationalen Kart-Lizenz Stufe A ist auf Wettbewerbe
in Deutschland beschränkt, die im nationalen Sportkalender des DMSB oder im Sportkalender
der DMSB-Trägervereine eingetragen sind.
Die Nationale Lizenz Stufe A ist außerdem gültig für nationale Veranstaltungen im EUBereich
bzw. von der FIA gleichgestellten EU-Ländern, die mit genehmigter ausländischer
Beteiligung im nationalen Sportkalender des DMSB unter nachfolgendem Titel
eingetragen sind „NEAFP“ (National Event with Authorised Foreign Participation).
Art. 14 Nationale Lizenz Stufe C
(1) Der Antragsteller darf nicht im Besitz einer gültigen Fahrer-/Beifahrer-Lizenz sein, die
vom DMSB oder die von einem anderen ASN als Mitglied der FIA ausgestellt wurde.
(2) Die Nationale Lizenz Stufe C berechtigt ausschließlich zur Teilnahme an einem der nachfolgenden
nationalen DMSB-Wettbewerben mit Veranstaltungsstatus NATIONAL:
– Clubsport der DMSB-Trägervereine – Slalom
(ab Jahrgang 1996 und älter)
– Clubsport der DMSB-Trägervereine – Kart
(ab Jahrgang 2004 und älter)
– Clubsport der DMSB-Trägervereine – Autocross
(ab Jahrgang 1996 und älter)
– Clubsport der DMSB-Trägervereine - Rallyesprint
(ab Jahrgang 1994 und älter - mit Fahrerlaubnis)
– ADAC Cruze Cup (ab Jahrgang 1996 und älter)
– Rallye 200
(ab Jahrgang 1994 und älter – mit Fahrerlaubnis)
– Rallye Beifahrer (ab Jahrgang 1997 und älter)
– Gleichmäßigkeitsprüfungen
(ab Jahrgang 1994 und älter – mit Fahrerlaubnis)
(Nürburgring-Nordschleife erst ab vollendetem 18. Lebensjahr)
– Gleichmäßigkeitsprüfungen Beifahrer
(ab Jahrgang 1997 und älter)
– Slalom
(ab Jahrgang 1996 und älter)
(Einschränkung: Jahrgänge 1995 – 1996 nur Fahrzeuge mit einem Leistungsgewicht
von mindestens 11kg/kW.)
– Dragster Rennen (ab Jahrgang 1996 und älter)
………..
Art. 15 Nationale Lizenz Stufe A
……..
(4) Die Nationale Lizenz Stufe A berechtigt zur Teilnahme als Fahrer oder in den entsprechenden
Disziplinen als Beifahrer an allen unter Art. 14, den in Art. 6 (5) aufgeführten NEAFP-Wettbewerben
und den nachfolgenden Nationalen Wettbewerben im Regelungsbereich des
DMSB:
– Slalom (Einschränkung für Jahrgang 1995: nur Fahrzeuge mit einem Leistungsgewicht
von mindestens 11kg/kW.)
– Rallye (Fahrer ab Jahrgang 1994 und älter – mit Fahrerlaubnis)
– Leistungsprüfung (Nürburgring-Nordschleife erst ab vollendetem 18. Lebensjahr)
– …….
DMSB-Slalom-Reglement 2012
(Stand: November 2011) – Änderungen sind kursiv abgedrucktINHALTSVERZEICHNIS
I. Allgemeines
…..
I. Allgemeines
1. Der Automobilslalom ist ein „Nationaler A“ Wettbewerb der auf befestigter, ebener Fahrbahn (Asphalt,
Beton o.ä.) ausgetragen wird und bei dem die durch Markierungen (Pylonen) vorgegebene Strecke
möglichst fehlerfrei und schnell zu durchfahren ist. Der sportrechtliche Regelungsbereich des DMSB
erfasst Slalomveranstaltungen mit einer Mindeststreckenlänge von 1000 Metern. Die
Slalomveranstaltungen mit einer Streckenlänge bis max. 1000 Metern gehören zum sog. Clubsport der
von den Trägervereinen/Landesmotorsportfachverbänden geregelt wird. Bei Durchführung einer
Slalomveranstaltung im Rahmen des Clubsports darf kein Trainingslauf, Wertungslauf, Sonderlauf, usw.
über eine längere Strecke als 1000 Meter ausgetragen werden. Das gilt auch für die Kombination aus
mehreren Veranstaltungen.
2. Die DMSB-Slalom Veranstaltungen werden nach dem ISG, dem DMSB-Veranstaltungsreglement und
nach dem DMSB-Slalom-Reglement durchgeführt und vom DMSB genehmigt. Für DMSB-Prädikate
gelten zusätzlich die Allgemeinen- und die Besonderen Bestimmungen des jeweiligen Prädikats.
Sind für DMSB Prädikate vom Slalomreglement abweichende Bestimmungen beschrieben, so gelten
diese besonderen Bestimmungen für den Ablauf der Veranstaltung.
Für andere Serien gelten zusätzlich die Ausschreibungsbestimmungen der jeweiligen Serie, sofern sie
dem Slalomreglement nicht widersprechen.
Deutsche Slalom-Meisterschaft 2012
Art. 1 Teilnehmer
Teilnahmeberechtigt sind Fahrer mit einer nationalen- oder höherwertigen Fahrerlizenz des
DMSB.
Deutsche Rennslalom Meisterschaft 2012
Der DMSB schreibt für das Jahr 2012 die nachfolgende Meisterschaft aus.
Art. 1 Fahrer
Zugelassen sind Fahrer, die im Besitz einer nationalen DMSB Lizenz oder einer
höherwertigen DMSB Lizenz sind.
Jetzt kommt’s
Was ist bitte „ national A“ ?????
>>> jetzt komm bloß nicht auf die Idee mir erklären zu wollen, wo das her kommt.
Das weiß ich auch selbst. ;--))
>>>> trotzdem gibt es die Unterscheidung „A-Slalom“ und „B-Slalom“ ja nicht mehr.
>>> und genau hier würden meine Anwälte ansetzen.
Nämlich das laut den Regularien des Slalomreglements klar definiert ist, daß eine „A-Qualifikation“ benötigt wird und das im Reglement der DSM und DRSM wissentlich ausgehebelt und für C-Qualifikation freigegeben wird, welche der früheren B-Qualifikation entspricht.
Somit „minderqualifizierten“ Fahrern der Zugang zu Strecken ermöglicht wird, denen sie nicht nachweislich gewachsen sind……
>>> Wenn jetzt so ein Fahrer z.B. mich oder mir nahe stehende Personen verletzen würde, z.B. durch einen Abflug oder weil er mir, in seiner „totalen Überforderung“, übers Bein fährt,
würde ich den Veranstalter, den Rennleiter, die Spokos und natürlich den Fahrer selbst, alle persönlich vor Gericht zerren und den DMSB gleich mit.
>>>> Irgendeinen kriegst de mit einem gescheiten Anwalt am A…, glaub mir das.
Und ich werde mit Sicherheit nicht der Ahnungslose gutgläubige Fahrer sein, der mit der Unterschrift unter den Lizenzantrag zum „Opferlamm“ wird.
Liebe Grüße Christian
Sicherlich geht es beim DMSB auch um finanzielle Interressen doch.
Ich möchte Euch ja nicht in den Rücken fallen, aber Klaus und ich fahren schon die ganze Zeit mit einer "A-Lizenz".
Warum ?
Ich kopiere Euch mal eine E-Mail von mir an unsere Sportleiterin hier rein.
>>>>>>
Hallo Di
DMSB-Lizenzbestimmungen 2012 :
II. AUTOMOBILSPORT
Art. 6 Räumlicher Geltungsbereich
…
(5) Der Geltungsbereich der Nationalen Lizenz Stufe C, der Nationalen Lizenz Stufe A, der
Nationalen Junior Lizenz und der Nationalen Kart-Lizenz Stufe A ist auf Wettbewerbe
in Deutschland beschränkt, die im nationalen Sportkalender des DMSB oder im Sportkalender
der DMSB-Trägervereine eingetragen sind.
Die Nationale Lizenz Stufe A ist außerdem gültig für nationale Veranstaltungen im EUBereich
bzw. von der FIA gleichgestellten EU-Ländern, die mit genehmigter ausländischer
Beteiligung im nationalen Sportkalender des DMSB unter nachfolgendem Titel
eingetragen sind „NEAFP“ (National Event with Authorised Foreign Participation).
Art. 14 Nationale Lizenz Stufe C
(1) Der Antragsteller darf nicht im Besitz einer gültigen Fahrer-/Beifahrer-Lizenz sein, die
vom DMSB oder die von einem anderen ASN als Mitglied der FIA ausgestellt wurde.
(2) Die Nationale Lizenz Stufe C berechtigt ausschließlich zur Teilnahme an einem der nachfolgenden
nationalen DMSB-Wettbewerben mit Veranstaltungsstatus NATIONAL:
– Clubsport der DMSB-Trägervereine – Slalom
(ab Jahrgang 1996 und älter)
– Clubsport der DMSB-Trägervereine – Kart
(ab Jahrgang 2004 und älter)
– Clubsport der DMSB-Trägervereine – Autocross
(ab Jahrgang 1996 und älter)
– Clubsport der DMSB-Trägervereine - Rallyesprint
(ab Jahrgang 1994 und älter - mit Fahrerlaubnis)
– ADAC Cruze Cup (ab Jahrgang 1996 und älter)
– Rallye 200
(ab Jahrgang 1994 und älter – mit Fahrerlaubnis)
– Rallye Beifahrer (ab Jahrgang 1997 und älter)
– Gleichmäßigkeitsprüfungen
(ab Jahrgang 1994 und älter – mit Fahrerlaubnis)
(Nürburgring-Nordschleife erst ab vollendetem 18. Lebensjahr)
– Gleichmäßigkeitsprüfungen Beifahrer
(ab Jahrgang 1997 und älter)
– Slalom
(ab Jahrgang 1996 und älter)
(Einschränkung: Jahrgänge 1995 – 1996 nur Fahrzeuge mit einem Leistungsgewicht
von mindestens 11kg/kW.)
– Dragster Rennen (ab Jahrgang 1996 und älter)
………..
Art. 15 Nationale Lizenz Stufe A
……..
(4) Die Nationale Lizenz Stufe A berechtigt zur Teilnahme als Fahrer oder in den entsprechenden
Disziplinen als Beifahrer an allen unter Art. 14, den in Art. 6 (5) aufgeführten NEAFP-Wettbewerben
und den nachfolgenden Nationalen Wettbewerben im Regelungsbereich des
DMSB:
– Slalom (Einschränkung für Jahrgang 1995: nur Fahrzeuge mit einem Leistungsgewicht
von mindestens 11kg/kW.)
– Rallye (Fahrer ab Jahrgang 1994 und älter – mit Fahrerlaubnis)
– Leistungsprüfung (Nürburgring-Nordschleife erst ab vollendetem 18. Lebensjahr)
– …….
DMSB-Slalom-Reglement 2012
(Stand: November 2011) – Änderungen sind kursiv abgedrucktINHALTSVERZEICHNIS
I. Allgemeines
…..
I. Allgemeines
1. Der Automobilslalom ist ein „Nationaler A“ Wettbewerb der auf befestigter, ebener Fahrbahn (Asphalt,
Beton o.ä.) ausgetragen wird und bei dem die durch Markierungen (Pylonen) vorgegebene Strecke
möglichst fehlerfrei und schnell zu durchfahren ist. Der sportrechtliche Regelungsbereich des DMSB
erfasst Slalomveranstaltungen mit einer Mindeststreckenlänge von 1000 Metern. Die
Slalomveranstaltungen mit einer Streckenlänge bis max. 1000 Metern gehören zum sog. Clubsport der
von den Trägervereinen/Landesmotorsportfachverbänden geregelt wird. Bei Durchführung einer
Slalomveranstaltung im Rahmen des Clubsports darf kein Trainingslauf, Wertungslauf, Sonderlauf, usw.
über eine längere Strecke als 1000 Meter ausgetragen werden. Das gilt auch für die Kombination aus
mehreren Veranstaltungen.
2. Die DMSB-Slalom Veranstaltungen werden nach dem ISG, dem DMSB-Veranstaltungsreglement und
nach dem DMSB-Slalom-Reglement durchgeführt und vom DMSB genehmigt. Für DMSB-Prädikate
gelten zusätzlich die Allgemeinen- und die Besonderen Bestimmungen des jeweiligen Prädikats.
Sind für DMSB Prädikate vom Slalomreglement abweichende Bestimmungen beschrieben, so gelten
diese besonderen Bestimmungen für den Ablauf der Veranstaltung.
Für andere Serien gelten zusätzlich die Ausschreibungsbestimmungen der jeweiligen Serie, sofern sie
dem Slalomreglement nicht widersprechen.
Deutsche Slalom-Meisterschaft 2012
Art. 1 Teilnehmer
Teilnahmeberechtigt sind Fahrer mit einer nationalen- oder höherwertigen Fahrerlizenz des
DMSB.
Deutsche Rennslalom Meisterschaft 2012
Der DMSB schreibt für das Jahr 2012 die nachfolgende Meisterschaft aus.
Art. 1 Fahrer
Zugelassen sind Fahrer, die im Besitz einer nationalen DMSB Lizenz oder einer
höherwertigen DMSB Lizenz sind.
Jetzt kommt’s
Was ist bitte „ national A“ ?????
>>> jetzt komm bloß nicht auf die Idee mir erklären zu wollen, wo das her kommt.
Das weiß ich auch selbst. ;--))
>>>> trotzdem gibt es die Unterscheidung „A-Slalom“ und „B-Slalom“ ja nicht mehr.
>>> und genau hier würden meine Anwälte ansetzen.
Nämlich das laut den Regularien des Slalomreglements klar definiert ist, daß eine „A-Qualifikation“ benötigt wird und das im Reglement der DSM und DRSM wissentlich ausgehebelt und für C-Qualifikation freigegeben wird, welche der früheren B-Qualifikation entspricht.
Somit „minderqualifizierten“ Fahrern der Zugang zu Strecken ermöglicht wird, denen sie nicht nachweislich gewachsen sind……
>>> Wenn jetzt so ein Fahrer z.B. mich oder mir nahe stehende Personen verletzen würde, z.B. durch einen Abflug oder weil er mir, in seiner „totalen Überforderung“, übers Bein fährt,
würde ich den Veranstalter, den Rennleiter, die Spokos und natürlich den Fahrer selbst, alle persönlich vor Gericht zerren und den DMSB gleich mit.
>>>> Irgendeinen kriegst de mit einem gescheiten Anwalt am A…, glaub mir das.
Und ich werde mit Sicherheit nicht der Ahnungslose gutgläubige Fahrer sein, der mit der Unterschrift unter den Lizenzantrag zum „Opferlamm“ wird.
Liebe Grüße Christian
Schreib nicht alles was Du weißt , aber wisse immer , WAS Du schreibst
Re: DM- und DRSM: Wertung nur noch mit A-Lizenz ???
Mag sein, dass daher der Wind weht, doch das wäre wesentlich besser zu lösen, in dem man entweder den DMSB-Slalom auf ein anderen Niveau bringt, oder die C-Lizenz auch für den National-A Slalom zulässt (was ja faktisch schon der Fall ist).
Schaut man sich zudem die Lizenzanforderungen der notwendigen Sportwarte für einen DMSB-Slalom an, so ist da auch eine Unlogik drin.
Ich glaube da ist einiges durcheinander geraten. Aber um dies aufzuräumen wäre der hier diskutierte Ansatz der falsche, da erstens auf ALLE Sparten abzielt und zweitens die Transparenz bzw. Logik zu den .o.g. Punkten überhaupt nicht verbessert.
Schaut man sich zudem die Lizenzanforderungen der notwendigen Sportwarte für einen DMSB-Slalom an, so ist da auch eine Unlogik drin.
Ich glaube da ist einiges durcheinander geraten. Aber um dies aufzuräumen wäre der hier diskutierte Ansatz der falsche, da erstens auf ALLE Sparten abzielt und zweitens die Transparenz bzw. Logik zu den .o.g. Punkten überhaupt nicht verbessert.
- PumaTreter
- Spitzen-Mitglied
- Beiträge: 2165
- Registriert: Do Nov 18, 2004 16:26
- Wohnort: HB
Re: DM- und DRSM nur noch mit A-Lizenz ???
Die Nationale Lizenz Stufe C erlaubt doch bisher explizit die Teilnahme am Slalom. Steht auch so im Reglementzitat von Christian. Inkonsistent im Slalomreglement ist das "A" in "Nationaler A"-Wettbewerb, das müsste weg. Da es aber seit 2005 nur noch eine Art Slalom gibt (unter dem alten Nat. A Reglement), ist die Teilnahme mit der DMSB C Lizenz - unabhängig von einer Qualifikation - aus meiner Sicht nicht anfechtbar.
Was hier im Forum verwirrend finde, ist der Titel dieses Threads, der impliziert, dass nur noch mit A-Lizenz gefahren werden darf und das Statement von EWO, das besagt, dass nur noch Punktesammeln mit der A-Lizenz möglich ist, was für mich den Start nicht ausschließt. Was ist denn da gemeint? Gibt es einen vom DMSB veröffentlichten Text (habe noch nichts gefunden).
Cheers, Achim
Was hier im Forum verwirrend finde, ist der Titel dieses Threads, der impliziert, dass nur noch mit A-Lizenz gefahren werden darf und das Statement von EWO, das besagt, dass nur noch Punktesammeln mit der A-Lizenz möglich ist, was für mich den Start nicht ausschließt. Was ist denn da gemeint? Gibt es einen vom DMSB veröffentlichten Text (habe noch nichts gefunden).
Cheers, Achim
- Wer schnell sein will, muss richtig bremsen -
Was ist eigentlich Automobilslalom - hier in 3:40 Minuten erklärt...
https://www.youtube.com/watch?v=Re5hdUatsx4
Was ist eigentlich Automobilslalom - hier in 3:40 Minuten erklärt...
https://www.youtube.com/watch?v=Re5hdUatsx4
- Hans Bauer
- Spitzen-Mitglied
- Beiträge: 8917
- Registriert: Mo Sep 13, 2004 17:23
- Wohnort: 67551 Worms
Re: DM- und DRSM: Wertung nur noch mit A-Lizenz ???
PumaTreter hat geschrieben:Die Nationale Lizenz Stufe C erlaubt doch bisher explizit die Teilnahme am Slalom. Steht auch so im Reglementzitat von Christian. Inkonsistent im Slalomreglement ist das "A" in "Nationaler A"-Wettbewerb, das müsste weg. Da es aber seit 2005 nur noch eine Art Slalom gibt (unter dem alten Nat. A Reglement), ist die Teilnahme mit der DMSB C Lizenz - unabhängig von einer Qualifikation - aus meiner Sicht nicht anfechtbar.
Was hier im Forum verwirrend finde, ist der Titel dieses Threads, der impliziert, dass nur noch mit A-Lizenz gefahren werden darf und das Statement von EWO, das besagt, dass nur noch Punktesammeln mit der A-Lizenz möglich ist, was für mich den Start nicht ausschließt. Was ist denn da gemeint? Gibt es einen vom DMSB veröffentlichten Text (habe noch nichts gefunden).
Cheers, Achim
Moin Achim,
die Aussagen, die mir zu Ohren gekommen sind, sagen aus, dass man mit der C-Lizenz zwar bei DM-Slaloms starten darf, jedoch Punkte nur an A-Lizenz Fahrer vergeben werden.
Eine offizielle Veröffentlichung habe ich auch noch nicht gesehen.
Gruß Hans
Hans Bauer Fahrwerkstechnik