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Querlenkerstrebe
Verfasst: Do Aug 30, 2012 19:42
von Domo
Ich hoffe ich sortier meine Frage hier richtig ein...
Ich hätte die möglichkeit für meinen Swift Sport eine Querlenkerstrebe für unten vorne zu bekommen.
Jetzt meine Frage, ich hab nicht soo viel techisches Verständnis, ( kommt noch

)..
Ist sowas eher sinnvol oder unssin beim Slalom fahren? Denn das ganze wird mein Auto ja zusätzlich versteifen? oder?
Und:
Is das noch Regelkonform wenn man Klasse G fährt?
Danke für alle die antworten
Gerne lese ich mir auch Links zu artikeln durch wenn sie zum technischen Verständnis beitragen
Re: Querlenkerstrebe
Verfasst: Fr Aug 31, 2012 12:10
von EWO
Versteifungen an den richtigen Stellen sind immer hilfreich, wenn man ein Auto aus dem Schlafmodus weckt und heftiger bewegen will.
Ganz besonders wichtig wird es, wenn man sein Fahrwerk (ich meine die Standdard-Komponenten Feder/Dämpfer) optimal abstimmen möchte. Wenn mit so einem FW drumherum sich alles biegt und herumeiert, wird es auch damit nichts Gescheites. Daher ein grdunsätzliches "JA" zur Sinnhaftigkeit der Strebe.
Am sinnvollsten wird es aber im Gesamtpaket. Was dabei dann in Grp G erlaubt ist und was nciht, solltest du dir bitte selbst erlesen.
Alles was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist automatisch verboten. Ich meine Die Strebe wäre aber okay.
Re: Querlenkerstrebe
Verfasst: Fr Aug 31, 2012 16:08
von Japanese
100 % Zustimmung, Ecki.
Ich habe noch im Hinterkopf, daß die Strebe an bestimmten Punkten bzw. mit max Schraubenanzahl verschraubt und abnehmbar sein muß, um Gruppe G konform zu sein.
Grüße
Dieter - Japanese
Re: Querlenkerstrebe
Verfasst: Fr Aug 31, 2012 19:58
von Domo
Ok. Klingt ja schon gut.
Die besagte Strebe ist von Wiechers und ist zum verschrauben.
Ich werde sie wohl kaufen.
Vielen Dank für euren Rat
Re: Querlenkerstrebe
Verfasst: Fr Sep 07, 2012 20:23
von hammerman1
Im G-Reglement findet sich folgender Text unter Art. 12 Radaufhängung:
Querstreben zwischen gleichen Achs-Anlenkpunkten
rechts und links dürfen oben und unten montiert
werden, jedoch müssen sie abnehmbar und
an den Befestigungspunkten der Radaufhängung
angeschraubt sein, wobei oben zusätzlich je Seite
drei Bohrungen eingebracht werden dürfen. Die
Querstreben sind nicht eintragungspflichtig.