Umgang mit "faulen" Autos im Clubslalom

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SEMA-Motorsport

Re: Umgang mit "faulen" Autos im Clubslalom

Beitrag von SEMA-Motorsport »

In diesem Beitrag soll es nicht über die Frage Sitze ausbauen ist eintragungspflichtig oder nicht gehen. Ich habe die weiteren Beiträge dazu gelöscht (inkl. meiner eigenen). Wer das Bedürfnis verspürt, dazu eine neue Diskussion zu starten, mag bitte ein eigenes Thema dazu erstellen.
Plattgaspolo I
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Re: Umgang mit "faulen" Autos im Clubslalom

Beitrag von Plattgaspolo I »

EWO hat geschrieben:Ganz einfache Regelung:
Das Fahrzeug muss der STVZO entsprechen, da gibt es kein "wenn" und "aber".
Wenn die STVZO auf die AHK in den Papieren keinen Wert legen sollte (was derzeit nicht so ist), dann dürfte man dies an und abbauen wie es einem beliebt.
Genauso verhält es sich mit der Sitzbank und sonstigem Zubehör was zulassungsrelevant ist.
Wer hin und her bauen möchte und nicht immer zum TÜV fahren will, muss sich zwangsläufig in der Klasse 3 ansiedeln.
Moin,

na,.. das ist ja ne heiße Debatte. Wollte gestern Abend gleich nach dem Posting von EWO etwas dazu geschrieben haben.
Aber irgend etwas hatt mich doch dazu bewegt es NICHT zu tun,...Keine Lust :?: :( Dann hatten soviele gepostet, das es
eh nicht mehr passte.

Als Vorwort möchte hier betonen, das ich nicht Parteiisch eingestellt bin, stehe immer auf der seite der Gerechten Sache.
Wenn ich das Wort in dem ASC Tread "Leider" geschrieben habe meinte ich :Schade das dass passieren musste.
Mein "Lieber HERR Moderator" war Scherzhaft gemeint, Hab Dich "Lieb" und werde SIE weiterhin Duzen :-D :-D :-D

@ EWO
Eine AHK ist laut EU-Recht NICHT Eintragungspflichtig. Kann somit ab-und angebaut werden bis der Arzt kommt :) :)
@ Jan
Kann Dich gut verstehen,.. möchte nicht in der "Haut" eines TK's stecken, der bei Angelegenheiten entscheiden muss, wo
selbst Richter, Anwälte und vorallem TÜV Ingeneure sich noch NICHT mal einig sein könne.
@ SEMA
Es gibt Abläufe im Täglichen Leben, die Logisch sein müssten und es gibt Gesetze die die Logik ersetzen,.. oder über den
Haufen schmeißen. Nun gut,..es steht zwar nirgends das man eine Motorhaube nicht abbauen darf, oder eine Türverkleidung,..aber dann steht es in anderen § Par. das dass wieder UNTERBINDET. War ein schlechtes Beispiel von Dir.

In der STVZO wird die Betriebserlaubnis (BE) in § 19 behandelt. Eine BE erlöscht wenn :
1. die in der BE genehmigte Fahrzeugart geändert wird
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

Einzelabnahmen werden über eine Kfz-Prüforganisation (TÜV) unter dem § 21 abgewickelt. Nach einer Abnahme hatt man aber immer noch keine BE. Diese dürfen NUR dann die Zulassungsstellen oder Genehmigungsbehörden erteilen.
Da ich davon ausgehe, das es auch Fahrzeuge im CS-Slalom gibt, die keine Zulassung zum Straßenverkehr haben, also somit keine BE erhalten können,..das es ausreicht wenn man bei eine T-Abnahme NUR den TÜV- Bericht laut §21 vorlegen kann.

Hier im Thread (seite 3) hatte ich geschrieben, das es NICHT so einfach wäre, die Sitze ausbauen zu können ohne dem
entsprechenden Eintrag bzw. Austrag aus den Kfz-Papieren. Das war die Aussage eines Prüfingeneur's vor etwas längere
Zeit, wo ich noch "Umbauten" gemacht habe. Da sich aber in der STVZO einiges geändert hat oder auch gestrichen wurde,
(neue ab .01.07.2012), ließ es mir keine Ruhe, nach der neuesten Regelung in bezug aus Ausbau von Teilen im/am Kfz
und habe gestern fast den ganzen Tag sowie heute morgen herum Tel. (TÜV NORD, Hannover, DEKRA, KÜS etc.) bzw. auch Vorstellig gewesen, um Auskunft zu bekommen.
Man glaubt es nicht, aber leider ist es so. Die hälfte sagen JA, es ist OK, die andere hälfte NEIN. Dennoch mit unterschied-
lichen Begründungen.

Da wir NUR Menschen sind und Fehler machen können UND... nicht gleich ALLES Wissen können, sollte man des Friedenswillens es auch eingestehen wenn tatsächlich ein "Fehler" aus unwissenheit begangen wurde.
Und zwar,.. habe ich hier ein Schreiben vom TÜV Nord, das besagt, das man die SITZE DOCH, OHNE DIE BETRIEBSERLAUBNIS ZU VERLIEREN, KURZFRISTIG Aus- und Einbauen kann.

So,.. auch wenn es nicht "GEWÜNSCHT" wurde (zu kurzfristig), dieser Thread behandelt nunmal das Thema "faule Auto's".
Das Schreiben werde ich an den Verantwortlichen per eMail senden, alle anderen die Interesse haben bitte per PN ihre
eMail senden.
Ich Denke mal, obwohl ich noch mehr hätte schreiben können,... ich habe fertig. :-D :-D :-D

Gruß,.. Roy
Zuletzt geändert von Plattgaspolo I am Do Aug 23, 2012 19:56, insgesamt 1-mal geändert.
SEMA-Motorsport

Re: Umgang mit "faulen" Autos im Clubslalom

Beitrag von SEMA-Motorsport »

Danke Roy für deine klärenden Bemühungen!
Es zeigt man wieder wie auslegungsfähig unsere Gesetze sind und das nicht nur bei der StVO.
Das Schreiben hätte ich gerne, Email ist Dir ja bekannt und ich habe Dich natürlich auch ganz doll lieb :)
So jetzt wissen es alle. Die Frage ist nur noch wie man die Aussage in Bezug auf eine Slalomveranstaltung wertet? Aber dafür gibt es ja zum Glück Fachausschüsse.

Gruß
Sebastian
SEMA-Motorsport

Re: Umgang mit "faulen" Autos im Clubslalom

Beitrag von SEMA-Motorsport »

Gerade gesehen, die Mail ist schon da, danke!
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Re: Umgang mit "faulen" Autos im Clubslalom

Beitrag von Sportfahrer »

Hallo an alle Teilnehmer im Forum und natürlich auch Leser ,

ich bin der Neue. Die Anmeldung im Forum hat etwas länger gedauert, deshalb kann ich meine Frage erst jetzt stellen.
Diese leidige Sitzthematik beschäftigt ja viele Teilnehmer, ich mußte in Barmstedt schmunzeln als ich einen Teilnehmer gesehen habe der wohl erstmalig seine Komplettausstattung dabei hatte und diese auf einen Haufen gelagert hatte.
Was ich vermisse ist eine "klare" Aussage! Es kann nicht sein das man die Teilnahme an einer Veranstaltung plant, und vor Ort dann nicht zum Start zugelassen wird bzw. danach disqualifiziert wird, nur weil zu einem brennenden Thema keine klare Aussage getroffen werden kann. Mir persönlich ist es völlig egal wieviel Sitze Jemand im Auto hat. Viel wichtiger in den Klassen nach STVZO ist doch die Einhaltung der Leistungsgewichte. Will heißen, ob ein Teilnehmer nun sein Leistungsgewicht im Rahmen des Reglements mit teuren Maßnahmen erreicht oder durch Entfall der Sitze ist doch nicht Relevant. Wir wollen doch letztendlich einen bezahlbaren fairen Sport ausüben! Ich bin der Meinung das die Veranstalter bzw . Tk´s gefragt sind um die Mittel die Ihnen zur Verfügung stehen auch zu nutzen um Gerüchte im Vorfeld zu stoppen. Wenn also bei einer Veranstaltung schon eine Waage zur Verfügung steht, dann bitte mal zumindest Stichpunktartig die Fahrzeuge wiegen. Oder mal den Zollstock bemühen, ob denn die Scheinwerferhöhe von mind. 50 cm nach STVZO durch die massive Tieferlegung noch vorhanden ist.
Zum Schluß noch eine Anmerkung, ich als Neuer mußte leider oft feststellen wie unverblümt über unser Auto hergezogen wurde, das ginge nicht mit rechten Dingen zu etc. Da die angesprochenen Personen uns persönlich nicht kannten, wußten sie nicht das ich direkt daneben war als man diese Märchen in die Runde warf. Da finde ich einen Protest doch deutlich ehrlicher. In diesem Sinn mit sportlichen Grüßen
Gruß Dirk (Hey Mädels ich kann Deutsche Meister zeugen)


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Re: Umgang mit "faulen" Autos im Clubslalom

Beitrag von PumaTreter »

Sportfahrer hat geschrieben:Viel wichtiger in den Klassen nach STVZO ist doch die Einhaltung der Leistungsgewichte. Will heißen, ob ein Teilnehmer nun sein Leistungsgewicht im Rahmen des Reglements mit teuren Maßnahmen erreicht oder durch Entfall der Sitze ist doch nicht Relevant.
Diese Ansicht ist im Grundsatz sicherlich korrekt. Aber erklär das mal einem interessierten Erststarter, der sein Fahrzeug in der "Serienklasse" an der Start bringen möchte. Der Clubslalom war doch ursprünglich mal als einfacher Einstieg mit weitestgehender Chancengleichheit für jedermann gedacht und nun wird ernsthaft darüber diskutiert, ob man in der Serienklasse die Sitze ausbauen darf. Um das (oder besser "ein") Leistungsgewicht einzuhalten kann man dann Gewichte an strategisch wichtigen Punkten platzieren. Das hat mit serienfahrzeugen nichts mehr gemeinsam, sondern entspricht im DMSB-Sport nicht einmal der Gruppe G, sondern der Gruppe N oder F! Mit solchen Überlegungen entfernt ihr den Clubsport immer mehr von seinem ursprünglichen Zweck.

Ich hoffe, dass hier schnellstmöglich Einhalt geboten wird und analog zur Gruppe G im DMSB Sport die Sitze in serienmäßiger Form (also nicht geschreddert) am original Einbauplatz im Fahrzeug verbleiben müssen. Dann müssen sich die Leute hier nicht die Köppe wegen Eintragungen von Sitzplätzen einhauen und die Welt des Einsteigers ist ein wenig mehr in Ordnung.

Viele Grüße
Achim
- Wer schnell sein will, muss richtig bremsen -

Was ist eigentlich Automobilslalom - hier in 3:40 Minuten erklärt...
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Re: Umgang mit "faulen" Autos im Clubslalom

Beitrag von Sportfahrer »

das führt dann aber dazu , dass manche Fahrzeugmodelle für den Clubsport nicht konkurrenzfähig sind da sie im Originalzustand deutlich zu schwer wären. In der Gruppe G ist es der Fall , da es in der sogenannten G-Liste ein Mindestgewicht gibt. Das führt mit anderen Worten dazu, das man nur mit bestimmten Fahrzeugen im Clubsport konkurrenzfähig ist. Und genau das gilt es im Clubsport zu vermeiden. Beispiel : Sollte man sich im Clubsport in der Klasse 2b an das Reglement der DMSB G Gruppe anlehnen, können wir sie gleich umtaufen in den 318 is Markenpokal. Das wäre dann ein teurer Spaß für den "Jedermannfahrer" und mal ehrlich , es macht soooo viel Spaß mit einem NICHT 318IS zu gewinnen.
Gruß Dirk (Hey Mädels ich kann Deutsche Meister zeugen)


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Re: Umgang mit "faulen" Autos im Clubslalom

Beitrag von CodeRed »

PumaTreter hat geschrieben:
Ich hoffe, dass hier schnellstmöglich Einhalt geboten wird und analog zur Gruppe G im DMSB Sport die Sitze in serienmäßiger Form (also nicht geschreddert) am original Einbauplatz im Fahrzeug verbleiben müssen. Dann müssen sich die Leute hier nicht die Köppe wegen Eintragungen von Sitzplätzen einhauen und die Welt des Einsteigers ist ein wenig mehr in Ordnung.

Viele Grüße
Achim
ich habe hier schon einmal vorgeschlagen man möchte doch CS-Regelwerk in diese Richtung um einen Absatz erweitern :!:
Das wurde hier aber vehement abgelehnt.
Dieses Thema wird wohl aber in den entsprechenden Gremien weiterbehandelt, so das wir vielleicht schon zur nächsten
Saison eine einvernehmliche Lösung für alle Beteiligten präsentiert bekommen :?:

Viele Grüße
Ditmar
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Re: Umgang mit "faulen" Autos im Clubslalom

Beitrag von Sportfahrer »

Da kann man nur hoffen , das die Gremien an alles denken.
Frage : sollte man im Clubsport wirklich darauf bestehen in der Serienklasse alle Originalsitze mitzuführen, schließt man dann dadurch die Verwendung eines Überrollkäfigs aus ? Ich könnte mir vorstellen das die Verwendung eines Käfigs, der aus meiner Sicht mehr als ratsam ist, mit einer Rücksitzbank nicht so einfach zu verwenden ist . oder gibt es dafür eine Lösung nach STVZO?
Gruß Dirk (Hey Mädels ich kann Deutsche Meister zeugen)


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Re: Umgang mit "faulen" Autos im Clubslalom

Beitrag von PumaTreter »

Aus meiner Sicht würde gelten: Fahrer- und Beifahrersitz dürfen natürlich unter Berücksichtigung der STVZO durch andere Sitze ausgetauscht werden, die Rückbank muss wie ab Werk geliefert am Einbauort verbleiben. Einen Käfig bekommt man da auch rein, siehe Gruppe G.

Die Gremien haben es wirklich schwer... Aus meiner Sicht ist eine Kluft zwischen reinem Einsteigersport und günstigem, jedoch Meisterschaftsbezogenem Sport in den letzten Jahren ordentlich gewachsen.

Cheers, Achim
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Re: Umgang mit "faulen" Autos im Clubslalom

Beitrag von Sportfahrer »

also ich muß gestehen, da bin ich nicht genug im Thema. Ich stelle mir gerade einen Kleinwagen vor mit Überrollkäfig Querstrebe und H Strebe und ach ja doppeltem Flankenschutz ,aus dem die hinteren Passagiere im Falle eines Brandes fluchtartig das Fahrzeug verlassen sollen ! Ich vermute das das nicht so wirklich geht.Und das eine Eintragung kriminell ist.
Nun kann man ja den Käfig erlauben , ohne das er eingetragen ist. daraus ergeben sich dann für den Jedermannfahrer folgende Alternativen.
1. Käfig eintragen und die hinteren Sitze austragen = Disqualifikation
2. Käfig einbauen und nicht eintragen = kurz vor der Veranstaltung 3 Punkte in Flensburg und Geldstrafe
3. kein Käfig und im Falle eines Unfalls bei der Veranstaltung eine vermeidbare Verletzung kassieren
4. Gruppe F beim DMSB fahren.

Aus meiner Sicht gibt es nur eine Lösung : Die Anzahl der Sitze ist freigestellt, wobei die noch vorhandenen Sitze der STVZO entsprechen müssen und in jedem Falle das Leistungsgewicht eingehalten werden muß.
Gruß Dirk (Hey Mädels ich kann Deutsche Meister zeugen)


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Re: Umgang mit "faulen" Autos im Clubslalom

Beitrag von CodeRed »

Sportfahrer hat geschrieben:Da kann man nur hoffen , das die Gremien an alles denken.
Frage : sollte man im Clubsport wirklich darauf bestehen in der Serienklasse alle Originalsitze mitzuführen, schließt man dann dadurch die Verwendung eines Überrollkäfigs aus ? Ich könnte mir vorstellen das die Verwendung eines Käfigs, der aus meiner Sicht mehr als ratsam ist, mit einer Rücksitzbank nicht so einfach zu verwenden ist . oder gibt es dafür eine Lösung nach STVZO?
Clubslalom-Fahrer, so ist es ja eigentlich gedacht, benutzen ihr Fahrzeug jeden Tag und ich glaube da stellt sich die Frage
nach einem Käfig weniger.
Alle anderen wie wir und ihr, die vielleicht etwas mehr wollen, finden dann auch für alles eine Lösung :lol:

Für mich sieht der klassische Clubslalom-Fahrer so aus :
Serienfahrzeug in der jeweiligen LG-Klasse, wenn er mit seinem Leistungsgewicht nach unten will
muss er sich das passende Fahrzeug besorgen, oder er fährt mit dem was er hat, kein Fahrwerk oder sonstiges,
dann noch maximal Semi-Slicks und auf geht's :mrgreen:

Alles andere fährt in der Gruppe 3 :!:

Viele Grüße
Ditmar
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Re: Umgang mit "faulen" Autos im Clubslalom

Beitrag von Sportfahrer »

wer will schon gegen Roy fahrer haha , nee im Ernst das Wettrüsten in der 3 möchte ich nicht bezahlen müssen. Da ist ja der Technik keine Grenze gesetzt. Slicks Motortuning Sperren Getriebe Spezialfahrwerke das ist ja alles nicht so billig.

Zurück zum Thema , das jetzige Regelwerk ist eindeutig, durch die Einhaltung von Leistungsgewicht und der STVZO ist alles geregelt. Wer ausschließlich 4 Sitze eingetragen hat muß sie eben haben. Wer wahlweise 2 oder 4 oder was auch immer eingetragen hat, kann es sich aussuchen.
Wichtig ist halt nur, dass die Offiziellen (TK´s Spoko etc.) ihre Möglichkeiten nutzen und umsetzen. Dann kehrt auch Ruhe ein.
Gruß Dirk (Hey Mädels ich kann Deutsche Meister zeugen)


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Re: Umgang mit "faulen" Autos im Clubslalom

Beitrag von the bruce »

CodeRed hat geschrieben: Clubslalom-Fahrer, so ist es ja eigentlich gedacht, benutzen ihr Fahrzeug jeden Tag und ich glaube da stellt sich die Frage
nach einem Käfig weniger.
Ja, vielleicht war es mal so gedacht. Die Praxis sieht doch anders aus. Wer in der 2 vorne mitfahren
will, der benutzt ein Auto, mit dem man ganz sicher nicht längere Strecken zurücklegen möchte.
Gruß, Holger

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Plattgaspolo I
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Re: Umgang mit "faulen" Autos im Clubslalom

Beitrag von Plattgaspolo I »

@ Sportfahrer.
Willkommen im EWO Forum.

Also irgendwie habt Ihr einiges nicht begriffen,... scheint mir. Wollte gleich nach der Frage stellung
vom Sportfahrer antworten, aber nun stürzen sich schon "alle" drauf und bringen hier einiges durcheinander.

@ Puma.
Im Club Slalom Sport GIBT es die bezeichnung "Serienfahrzeuge" nicht und sollte es auch nicht geben.
Also kann man das (zur Zeit) sich mit dem DMSB Reglement komplett vergessen,...Gr. G Art. 16.
Es sind Straßenfahrzeuge, wo Umbauten erlaubt sind, solange sie gemäß StVZO möglich sind.
Laut TÜV und Aussagen der Polizei (heute,.. und bekomme noch eine zweite Antwort), ist das Ausbauen der
Sitze nicht Verboten. Fazit : Durch das kurzzeitige Entfernen von Rücksitzbank und Beifahrersitz zu bestimmten,
zeitlich begrenzten VERWENDUNG, erlischt die Betriebserlaubnis gem. §19(2) StVZO NICHT, da von keiner Gefährdung auszugehen ist. Aufgrund des besonderen Einsatzes sind auch keine Halterpflichten gem §13 FZV berührt.

Also,.. nicht wie es im DMSB Reglement steht : Alles was NICHT Erlaubt ist, ist grundsätzlich VERBOTEN, sondern
heißt hier : Alles was NICHT Verboten ist, ist grundsätzlich ERLAUBT.
Was machen dann die Fahrer, die ihre Sitze haben austragen lassen ??? Zurückrüsten, oder wie ??

Sicherlich wird es noch in den Gremien besprochen, aber hier eine falsche Entscheidung könnte so manchen Fahrer
verprellen. Wie ich schon vorgeschlagen habe,... Leistungsgewicht einhalten,.. GANZ EINFACH, FERTIG.

Das "Angebot" steht noch. Wer das Schreiben vom TÜV Nord haben möchte, bitte e-Mail Anschrift per PN anfordern.

Roy
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