Clubsport Reglement
Verfasst: Mi Mai 18, 2011 13:10
In letzter zeit ist mir (und auch einige anderen Teilnehmern) aufgefallen, dass einige Punkte des Clubsport-Reglements von sämtlichen Seiten nicht eingehalten werden. Von daher frage ich mich, wofür überhaupt ein extra Clubsport-Reglement besteht und ich meinen Hintern jedes Jahr zu den Spartengesprächen schleppe.
Vorab möchte ich ganz klar sagen, dass die folgenden Zeilen meine persönliche Meinung wiederspiegeln und ich mich gerne eines besseren belehren lasse.
Meine Aussgaen beziehen sich auf das Automobil-Clubsport-Slalom-Reglement 2011 für (u.a.) OWL, Stand 05.04.2011:
1. Klasseneinteilung:
Leergewicht (tatsächliches Gewicht zum Zeitpunkt der Veranstaltung)
durch Leistung in KW (gemäß Fahrzeugbrief/-schein bzw.
Zulassungsbescheinigungen Teil I und II).
Die Fahrzeuge müssen zu jedem Zeitpunkt der Veranstaltung dem zur Einstufung angegebenen Leergewicht
und Leistung entsprechen.
Wie kann es dann sein, dass Fahrzeuge schwerer eingetragen werden, der Fahrer behauptet, dass nur das eingetragene Gewicht in den Papieren zählt und niemand ihm das Gegenteil beweist? Es steht doch ganz klar im Reglement, dass das tatsächliche Gewicht zählt. Was in den Papieren steht ist doch völlig egal...
Davon abgesehen, dass sämtliche Fahrzeuge der "Serienklassen" (also 1+2) mit viel zu viel Leistung unterwegs sind, ist hier nun ein Fall eingetreten, dass sogar offen zugegeben wird, dass das Fahrzeug das Gewicht für diese Klasse nicht erreicht. Es wird (fälschlicherweise) angenommen, dass das Gewicht der Fahrzeugpapiere zählt, es gibt jedoch niemanden, der am Tag der Veranstaltung das Gegenteil beweist.
2. Gurtbefestigung Gruppe 3:
Grundlage ist das Technische Reglement der DMSB-Klasse Freestyle (FS)
...
Die Befestigungspunkte des Sicherheitsgurtes
sind in Art und Bauweise entsprechend den Serienpunkten der Karosserie auszuführen.
Alternativ können Befestigungspunkte an der Überrollvorrichtung verwendet werden.
Mein 4Punkt-3"-Gurt ist vollständig an den Serienpunkten befestigt und auch so in den Papieren eingetragen. Nun sagten mir einige TK's, dass die Befestigung an der Sitzkonsole nicht zulässig sei (wie halt Serie beim Golf 2). Dabei ist die Art und Bauweise doch den Serienpunkten entsprechend.
Stattdessen sollte ich eine zusätzliche Platte in die Karosse einschweißen und dort den Gurt befestigen. OK, dass steht vielleicht im FS-Reglement so drin, allerdings nicht im Clubsport Reglement! Dort steht wie o.a. nur Serienbefestigung oder am Käfig. Eine zusätzliche Platte ist nicht aufgeführt und wäre somit streng genommen nicht zulässig. Somit dürften eigentlich grade Autos mit dieser Gurtbefestigung im Clubslalom NICHT fahren...
Vorab möchte ich ganz klar sagen, dass die folgenden Zeilen meine persönliche Meinung wiederspiegeln und ich mich gerne eines besseren belehren lasse.
Meine Aussgaen beziehen sich auf das Automobil-Clubsport-Slalom-Reglement 2011 für (u.a.) OWL, Stand 05.04.2011:
1. Klasseneinteilung:
Leergewicht (tatsächliches Gewicht zum Zeitpunkt der Veranstaltung)
durch Leistung in KW (gemäß Fahrzeugbrief/-schein bzw.
Zulassungsbescheinigungen Teil I und II).
Die Fahrzeuge müssen zu jedem Zeitpunkt der Veranstaltung dem zur Einstufung angegebenen Leergewicht
und Leistung entsprechen.
Wie kann es dann sein, dass Fahrzeuge schwerer eingetragen werden, der Fahrer behauptet, dass nur das eingetragene Gewicht in den Papieren zählt und niemand ihm das Gegenteil beweist? Es steht doch ganz klar im Reglement, dass das tatsächliche Gewicht zählt. Was in den Papieren steht ist doch völlig egal...
Davon abgesehen, dass sämtliche Fahrzeuge der "Serienklassen" (also 1+2) mit viel zu viel Leistung unterwegs sind, ist hier nun ein Fall eingetreten, dass sogar offen zugegeben wird, dass das Fahrzeug das Gewicht für diese Klasse nicht erreicht. Es wird (fälschlicherweise) angenommen, dass das Gewicht der Fahrzeugpapiere zählt, es gibt jedoch niemanden, der am Tag der Veranstaltung das Gegenteil beweist.
2. Gurtbefestigung Gruppe 3:
Grundlage ist das Technische Reglement der DMSB-Klasse Freestyle (FS)
...
Die Befestigungspunkte des Sicherheitsgurtes
sind in Art und Bauweise entsprechend den Serienpunkten der Karosserie auszuführen.
Alternativ können Befestigungspunkte an der Überrollvorrichtung verwendet werden.
Mein 4Punkt-3"-Gurt ist vollständig an den Serienpunkten befestigt und auch so in den Papieren eingetragen. Nun sagten mir einige TK's, dass die Befestigung an der Sitzkonsole nicht zulässig sei (wie halt Serie beim Golf 2). Dabei ist die Art und Bauweise doch den Serienpunkten entsprechend.
Stattdessen sollte ich eine zusätzliche Platte in die Karosse einschweißen und dort den Gurt befestigen. OK, dass steht vielleicht im FS-Reglement so drin, allerdings nicht im Clubsport Reglement! Dort steht wie o.a. nur Serienbefestigung oder am Käfig. Eine zusätzliche Platte ist nicht aufgeführt und wäre somit streng genommen nicht zulässig. Somit dürften eigentlich grade Autos mit dieser Gurtbefestigung im Clubslalom NICHT fahren...