Seite 1 von 1

Gruppe G Innenraum

Verfasst: Mo Okt 11, 2010 20:31
von simba
Also das die Rückbank in der Gruppe G drinn bleiben muß hab ich jetzt verstanden :?
Aber was ist mit dem Teppich? Darf ich ihn raus nehmen ohne gleich in die F gestuft zu werden?

Und könnte mir jemand sagen wie alle Schalensitze fahren? Bei uns wehrt sich der Tüv :cry:

Re: Gruppe G Innenraum

Verfasst: Mo Okt 11, 2010 20:56
von Heiko
Das ist ganz einfach zu erklären. NEIN!

Alles nicht ausdrücklich durch dieses Reglement Erlaubte
ist verboten. Erlaubte Änderungen dürfen keine unerlaubten
Änderungen oder Reglementverstöße nach sich
ziehen.
( Vor Art. 1 Gruppe G Reglement. Seite 476 Linke Spalte, 3 Absatz, DMSB Handbuch)

Wie sagt man so schön. Wer lesen kann ist klar im Vorteil.

Re: Gruppe G Innenraum

Verfasst: Mo Okt 11, 2010 22:40
von Dnk926
simba hat geschrieben: Und könnte mir jemand sagen wie alle Schalensitze fahren? Bei uns wehrt sich der Tüv :cry:
Hallo Simba

Tüv Prüfer suchen , Ihn davon überzeugen wofür du das Teil brauchst und das er net dazu dient um bei Mc D. einen Profesionellen Eindruck zu machen.
Der knackpunkt ist hierbei ja die Lehnenverstellung. Ein Prüfer kann sich auf die Verstellung über die Konsole einlassen , muss er aber nicht. - Da bleibt mir leider nicht mehr als dir Viel Glück bei der Suche zu wünschen.

Leider geht heutzutage nicht mehr viel ohne Gutachten wo die Prüfer nur noch abschreiben brauchen. Hier höre ich oft nur "wenn ich mir die Finger verbrennen will mach ich das anders".

Grüße Dennik

Re: Gruppe G Innenraum

Verfasst: Mi Okt 13, 2010 21:58
von Reinhard Stoldt
simba hat geschrieben:Und könnte mir jemand sagen wie alle Schalensitze fahren? Bei uns wehrt sich der Tüv :cry:
Art. 16 Fahrgastraum
.
.Die vorderen Sitze dürfen durch nichtserienmäßige Sportsitze
ersetzt werden. Falls ein FIA-homologierter Sitz zur
Anwendung kommt, darf dessen Alter maximal 10 Jahre
betragen.
FIA-homologierte Sitze müssen, mit Ausnahme des Rallyesports,
nicht zwingend in den Fahrzeugpapieren eingetragen
sein.
Alternativ zu einem Eintrag in den Fahrzeugpapieren
genügt ein Eintrag eines DMSB-Sachverständigen im
DMSB-Wagenpass.
Die Sitzbefestigung muss der Serie, dem Art. 253-16 im
Anhang J zum ISG, der FIA-Sitzhomologation oder eine........

Re: Gruppe G Innenraum

Verfasst: Do Okt 14, 2010 13:14
von PumaTreter
Hallo Reinhard

Achtung, das ist DMSB Reglement. Wenn jemand "auf Achse" anreist und das Fahrzeug im Straßenverkehr nutzen will, gilt die STVZO. Ich habe keinen Plan, ob dort ein FIA Sitz auf Grund seiner Bauart eingetragen sein muss. Wenn ja, dann... ja...

Viele Grüße
Achim

Re: Gruppe G Innenraum

Verfasst: Do Okt 14, 2010 16:34
von hanky
Moin, jeder andere Sitz außer Serie muss für den Straßenverkehr eingetragen sein auch ein F.I.A geprüfter Sitz! Bei mir hat das mit der Eintragung auch über Lehnenverstellung in Verbindung mit den Laufschienen ohne Probleme geklappt...

Gruß
Daniel

Re: Gruppe G Innenraum

Verfasst: Do Okt 14, 2010 18:45
von Reinhard Stoldt
ab und an mal die Frage lesen. Da wurde nach Gruppe G Reglement gefragt, nicht nach Autobahnfahrten.

Re: Gruppe G Innenraum

Verfasst: Do Okt 14, 2010 21:54
von Frank U.
Reinhard Stoldt hat geschrieben:ab und an mal die Frage lesen. Da wurde nach Gruppe G Reglement gefragt, nicht nach Autobahnfahrten.
Und wo ist da der Unterschied???? :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:

Dann mach es doch so, wie es da steht. Wagenpass ausstellen lassen und die Sitze von einem DMSB-Sachverständigen eintragen lassen. Nur sind dann Autobahnfahrten nicht mehr möglich. Es sei denn du baust vor der technischen Abnahme und nach der VA jedesmal den Sitz um, oder hast ein Zugfahrzeug mit Anhänger.

Was bei der TÜV-Abnahme auch helfen würde ist das Austragen der hinteren Sitze. Habe ich bei einem starren Sitz machen lassen und er wurde eingetragen.

Gruß