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Auto auf neuer Rohkarosse aufgebaut in der Gr H

Verfasst: Mo Nov 16, 2009 11:44
von Arne
Wenn ich mir eine neue Rohkarosse im Werk kaufe, die ja ein Ersatzteil ist und keine FG Nr hat, kann ich dann damit mit Wagenpass in der H fahren?
Kann ich mir dann eine FG Nr ausdenken? Brauch ich überhaupt eine?

Re: Auto auf neuer Rohkarosse aufgebaut in der Gr H

Verfasst: Mo Nov 16, 2009 11:48
von Günter M.
Arne, schau hier. Dein Auto ist sozusagen neu. Daher keine Zulassung in Gruppe H.

Zugelassene Fahrzeuge –
Allgemeine Bestimmungen
In der Gruppe H sind Personenkraftwagen zugelassen,
deren Baujahr nach dem 31. 12. 1965 und vor dem 1. 1.
2009 liegt. Die Baujahresgrenze 2008 wird bis zum 31.
12. 2018 beibehalten. Ab dem 1. 1. 2019 sind in der
Gruppe H nur noch Fahrzeuge zugelassen, deren Baujahr
mindestens zehn Jahre zurückliegt.

Re: Auto auf neuer Rohkarosse aufgebaut in der Gr H

Verfasst: Mo Nov 16, 2009 11:56
von Arne
Das wär meine nächste Frage gewesen: Das Modell, für das die Karosse ist, gibts seit 2004 nicht mehr. Wenn ich das jetzt baue und ehrlich bin, dann ist also das Baujahr 2010?
Kann ich denn, rein theoretisch, auch sagen, das ich bereits vor 2 Jahren fertig geworden bin?

Re: Auto auf neuer Rohkarosse aufgebaut in der Gr H

Verfasst: Mo Nov 16, 2009 12:45
von Günter M.
Dann muss das Auto auch die gesetzlichen Regelungen des Jahres 2010 einhalten. Ich denke da an Abgas, Sicherheit usw.

Re: Auto auf neuer Rohkarosse aufgebaut in der Gr H

Verfasst: Mo Nov 16, 2009 13:06
von Heiko
Arne hat geschrieben:Das wär meine nächste Frage gewesen: Das Modell, für das die Karosse ist, gibts seit 2004 nicht mehr. Wenn ich das jetzt baue und ehrlich bin, dann ist also das Baujahr 2010?
Kann ich denn, rein theoretisch, auch sagen, das ich bereits vor 2 Jahren fertig geworden bin?
Nach Gruppe H Reglement musst du doch beweisen das das Auto min 200 mal... gebaut wurde. Art. 2 eben. Und das kannst du noch nur bekommen, wenn das Auto eine Fahrgestellnummer und der Herrsteller belegen kann das es 200 mal Identisch nach Art. 2 gebaut wurde.

Eine Fahrgestellnummer ausdenken geht nicht.

Wenn du eine Fahrgestellnummer zugewiesen bekommst vom Herrsteller braucht das ganze auch eine Betriebserlaubnis. Wo alle Daten nachvollziehbar drinstehen. Und daher auch einen Brief. Auf was der dann ausgestellt wird weiß ich auch nicht. Aber ich denke das das zurück datiert werden muss damit man nicht in neue Regelung auf Abgasseite oder Sicherheitssatandards kommt. Und somit keine BE ausgestellt werden kann.

Re: Auto auf neuer Rohkarosse aufgebaut in der Gr H

Verfasst: Mo Nov 16, 2009 13:44
von Leini
Gibt es die "Rahmentausch" Möglichkeit nicht mehr?
Also ein gleiches, schrottreifes Auto mit Brief kaufen. Diese dann vernichten und die Nummer für die neue Rohkarosse verwenden.
Ich kenne das sonst nur von Käfer Bodengruppen. Da wurde/wird so was öfters gemacht. Weiß aber nicht wie legal so was ist.

Re: Auto auf neuer Rohkarosse aufgebaut in der Gr H

Verfasst: Mo Nov 16, 2009 14:38
von Arne
Also Moment mal. So etwas ist doch nicht so selten. Es gibt doch genug Tourenwagen die ohne Straßenumweg dem Sport zugefügt werden und später im Breitensport landen.
Ich denk z.B. an ex DTM oder STW Autos. Die wurden doch vom Werk aus als Rennauto gebaut, ohne jemals einen Brief gehabt zu haben. Wie ging das denn da?

Re: Auto auf neuer Rohkarosse aufgebaut in der Gr H

Verfasst: Mo Nov 16, 2009 15:15
von PumaTreter
Ich denke auch, dass es da einen Punkt gibt, den wir noch nicht bedenken. Es muss doch möglich sein, dass man z.B. ein total zerstörtes Auto mit einer Rohkarrosse wieder aufbaut. Dann muss man doch auch nicht 200 Stück aufbauen. Ist doch eigentlich nur eine umfangreichere Reparatur, ausgetauscht wird die Karrosserie.

PS: Arne, was sagen denn die Techniker vom DMSB? Ich denke hier im Forum haben nur seeeeehr wenige je ein Fahrzeug nach Gruppe H auf Rohkarosse gebaut.

Re: Auto auf neuer Rohkarosse aufgebaut in der Gr H

Verfasst: Mo Nov 16, 2009 16:17
von PumaTreter
Heiko hat geschrieben:Nach Gruppe H Reglement musst du doch beweisen das das Auto min 200 mal... gebaut wurde. Art. 2 eben. Und das kannst du noch nur bekommen, wenn das Auto eine Fahrgestellnummer und der Herrsteller belegen kann das es 200 mal Identisch nach Art. 2 gebaut wurde.
Dem würde schon genügen, wenn dann ein Fahrzeug auf Rohkarosse aufbaut (identisch mit dem Serienmodell und unter Ausnutzung der im Gruppe H Reglement erlaubten Änderungen), nachdem der Hersteller 200 identische Fahrzeuge produziert hat. Ab dem 201ten Fahrzeug braucht theoretisch für den Motorsport keines mehr eine Fahrgestellnummer, da der Nachweis über die Mindestmenge erbracht ist oder erbracht werden kann.

Interessant ist die Frage nach dem Baujahr... Beispiel: Ich nehme ein Auto von 1999 und baue es 2003 auf. 2009 feuer ich das Ding in die Leitplanke, rolle elegant über's Dach und das Ding ist breit und rund. Nun kaufe ich eine Rohkarosse (aus dem Jahr 2001, hatte mein Nachbar zufälligerweise noch im Schuppen) und baue die brauchbaren Teile von 1999 und die umgebauten Teile von 2003 und Neuteile von 2009 in die "neue" Karosserie von 2001. Dann habe ich doch kein Auto mit Baujahr 2009, oder? Aber wohl auch keins mit Baujahr 2001... Knifflige Frage... Man könnte das Alter der verbauten Teile mitteln - aber das wäre sicherlich auch ein falscher Ansatz. :wink:

Re: Auto auf neuer Rohkarosse aufgebaut in der Gr H

Verfasst: Mo Nov 16, 2009 19:58
von Reinhard Stoldt
Die Antwort steht eigentlich schon in der Frage. Die Rohkarosse ist ein Ersatzteil. Da in dem Originalteil die Original-Fahrgestellnummer steckt, muss sie im Ersatzteil nachgeschlagen werden, um die Identifikation des originalen Fahrzeugs zu ermöglichen.
Die Fg-Nummer ist zwingender Inhalt des Wagenpasses (siehe Wagenpass-Bestimmungen Ziffer 7.5).
Die Zuordnung des Fahrzeugs zu dem Wagenpaß kann ja nur anhand eindeutiger Kriterien überprüft werden. Dazu eignet sich die Fahrgestellnummer am Besten.
Die Theorie, ein Fahrzug als neu gebaut zu definieren verstößt auch gegen Art.2 der Gruppe-H Bestimmungen:
"Die Fahrzeuge müssen auf jeden Fall von einem Fahrzeughersteller
wie er in Art. 3 dieses Reglements definiert
ist, hergestellt worden sein."
Was nun passiert, wenn du dir eine Fahrgestellnummer ausdenkst, ist mir unklar. Es könnte sein, dass bei der Grundabnahme ein Identitätsnachweis verlangt wird. Der einfachste Weg ist also Schrottauto kaufen, wegschmeissen und den Brief als Basis für die "Reparierte" Version behalten.

Re: Auto auf neuer Rohkarosse aufgebaut in der Gr H

Verfasst: Mo Nov 16, 2009 22:08
von EWO
Reinhard Stoldt hat geschrieben:Der einfachste Weg ist also Schrottauto kaufen, wegschmeissen und den Brief als Basis für die "Reparierte" Version behalten.
Aus sowas entsteht dann der Briefhandel und der ist offziell verboten. Im Motorsport ist es aber relativ oft üblich aus den o.g. Gründen.

Re: Auto auf neuer Rohkarosse aufgebaut in der Gr H

Verfasst: Do Nov 19, 2009 13:01
von 205
EWO hat geschrieben: Aus sowas entsteht dann der Briefhandel und der ist offziell verboten. Im Motorsport ist es aber relativ oft üblich aus den o.g. Gründen.
Hast du eine Quelle für deine Aussage, dass ein Briefhandel verboten ist?

Re: Auto auf neuer Rohkarosse aufgebaut in der Gr H

Verfasst: Do Nov 19, 2009 13:33
von EWO
205 hat geschrieben: Hast du eine Quelle für deine Aussage, dass ein Briefhandel verboten ist?
Ja !

Re: Auto auf neuer Rohkarosse aufgebaut in der Gr H

Verfasst: Do Nov 19, 2009 14:30
von Arne
Also von Thomas und Willi Böhmann hätt ich ja gern mal eine Meinung gehört.

Re: Auto auf neuer Rohkarosse aufgebaut in der Gr H

Verfasst: Do Nov 19, 2009 17:14
von Japanese
hi Arne,

irgendwo hatte ich mal gelesen, daß die "Konformität" überprüft wird - daß machen die Leute, die auch den Wagenpass erstellen. Also, frag doch mal so Jemanden.

Ich habe selbst mal ein Auto "neu" aufgebaut, aber mit STVZO, und da stand da ich als Hersteller drinnen.

Aber ich bin mir sicher, daß das mit der Rohkarosse eines schon länger bestehenden Modells in der H gehen muß.

Grüße

Dieter - Japanese