Nennung per Fax
Verfasst: Di Jun 09, 2009 10:59
Hallo zusammen,
laut Veranstaltungsreglement muss bei einer Nennung per Fax umgehend eine Nennung per Post erfolgen. Warum ist dies so?
Zum einen wird ein Fax nicht unbedingt vor Gericht als rechtskräftig angesehen. Diese Information findet man in diversen Foren zu Rechtsfragen. Urteile besagen, dass der positive Sendebericht nicht mit einem Empfangsnachweis gleichzusetzen ist. Beim Empfänger kann es verschiedene Gründe geben, warum das Fax nicht ordentlich angekommen ist, als Beispiel sei ein Hund genannt, der das Fax vor dem Herrchen in Empfang nimmt und zerfetzt, verschleppt oder anderweitig unbrauchbar macht.
Somit ist die Forderung nach der Post-Nennung im Grundsatz nachvollziehbar.
Wikipedia beschreibt das Zustandekommen eines Vertrags so: "Zustande kommt ein Vertrag im Einzelnen durch zwei mit Bezug aufeinander abgegebene, inhaltlich übereinstimmende Willenserklärungen, wobei die zeitlich Erstere in der Regel als Antrag oder Angebot und die darauf folgende als Annahme bezeichnet wird."
Im Reglement ist - quasi als AGB - definiert, dass der Vertrag mit der Nennbestätigung oder Zuteilung der Startnummer am Veranstaltungstag zustande kommt (Details siehe Veranstaltungsreglement oder hier im Forum).
Da bei einer Nennung per Brief, der nicht als Einschreiben geschickt wird, der Emfpänger im Prinzip genau wie beim Fax behaupten kann, er habe die Nennung nicht erhalten, stellt sich jedoch die Frage, ob ein Fax alleine nicht ausreichen könnte. Letztendlich ist und bleibt es das Risiko des Bewerbers, bis zum Nennungsschluss zu warten und zu hoffen, dass er eine Nennbestätigung erhält, womit ein rechtskräftiger Vertrag zustande kommt. Ob er per Brief oder per Fax seine Willenserklärung abgibt, ist dabei eigentlich unerheblich.
Zu bedenken ist jedoch, dass der Veranstalter sich stets sicher sein muss, dass die Nennung eine korrekte, eigenhändige Unterschrift des Bewerbers aufweist. Und hier bieten sowohl das Fax und auch die eingescannte Unterschrift per E-Mail immense Manipulationsmöglichkeiten. Und hier liegt sicherlich der Grund für das aktuelle Prozedere.
Wenn ihr also nur per Fax nennen wollt, fragt doch mal beim DMSB nach, warum er die Nennung per Post im Reglement verankert hat und diese Regelung in Zukunft ändern möchte oder es dem Veranstalter im Rahmen der Ausschreibung freistellt, Nennungen per Fax OHNE die Nennung per Post zu aktzeptieren.
Viele Grüße
Achim
laut Veranstaltungsreglement muss bei einer Nennung per Fax umgehend eine Nennung per Post erfolgen. Warum ist dies so?
Zum einen wird ein Fax nicht unbedingt vor Gericht als rechtskräftig angesehen. Diese Information findet man in diversen Foren zu Rechtsfragen. Urteile besagen, dass der positive Sendebericht nicht mit einem Empfangsnachweis gleichzusetzen ist. Beim Empfänger kann es verschiedene Gründe geben, warum das Fax nicht ordentlich angekommen ist, als Beispiel sei ein Hund genannt, der das Fax vor dem Herrchen in Empfang nimmt und zerfetzt, verschleppt oder anderweitig unbrauchbar macht.
Somit ist die Forderung nach der Post-Nennung im Grundsatz nachvollziehbar.
Wikipedia beschreibt das Zustandekommen eines Vertrags so: "Zustande kommt ein Vertrag im Einzelnen durch zwei mit Bezug aufeinander abgegebene, inhaltlich übereinstimmende Willenserklärungen, wobei die zeitlich Erstere in der Regel als Antrag oder Angebot und die darauf folgende als Annahme bezeichnet wird."
Im Reglement ist - quasi als AGB - definiert, dass der Vertrag mit der Nennbestätigung oder Zuteilung der Startnummer am Veranstaltungstag zustande kommt (Details siehe Veranstaltungsreglement oder hier im Forum).
Da bei einer Nennung per Brief, der nicht als Einschreiben geschickt wird, der Emfpänger im Prinzip genau wie beim Fax behaupten kann, er habe die Nennung nicht erhalten, stellt sich jedoch die Frage, ob ein Fax alleine nicht ausreichen könnte. Letztendlich ist und bleibt es das Risiko des Bewerbers, bis zum Nennungsschluss zu warten und zu hoffen, dass er eine Nennbestätigung erhält, womit ein rechtskräftiger Vertrag zustande kommt. Ob er per Brief oder per Fax seine Willenserklärung abgibt, ist dabei eigentlich unerheblich.
Zu bedenken ist jedoch, dass der Veranstalter sich stets sicher sein muss, dass die Nennung eine korrekte, eigenhändige Unterschrift des Bewerbers aufweist. Und hier bieten sowohl das Fax und auch die eingescannte Unterschrift per E-Mail immense Manipulationsmöglichkeiten. Und hier liegt sicherlich der Grund für das aktuelle Prozedere.
Wenn ihr also nur per Fax nennen wollt, fragt doch mal beim DMSB nach, warum er die Nennung per Post im Reglement verankert hat und diese Regelung in Zukunft ändern möchte oder es dem Veranstalter im Rahmen der Ausschreibung freistellt, Nennungen per Fax OHNE die Nennung per Post zu aktzeptieren.
Viele Grüße
Achim