Tagfahrlicht als Beleuchtung bei Gr H-Fahrzeugen ?
Moderator: EWO
Re: Tagfahrlicht als Beleuchtung bei Gr H-Fahrzeugen ?
Das Aussehen ist nicht so wichtig, da kann man genug machen, wenn man will.
Ich schleppe 100 kg Übergewicht mit herum, die Klappscheinwerfer mit Motoren, Mechanik usw. sind elend schwer, dazu liegt das Gewicht genau an der falschen Position und verbraucht auch noch´ne Menge Strom.
Ich will bald die Front komplett umbauen, da würden sich solche Leuchten ideal anbieten.
Und wie man sieht, bin ich nicht der erste mit der Idee.
Die Vorschriften über die Beleuchtung sind uralt und aufgrund der damaligen Begebenheiten erlassen worden.
Sie sind nicht mehr zeitgemäß und sollten sich an der Praxis orientieren. Ein H-Slalomauto fährt nun mal nicht (bis auf wenige Ausnahmen) auf der Straße herum, sondern nur auf der Rennstrecke, erst recht nicht bei Dunkelheit.
Wozu dann soll der Kram übrhaupt drin sein?
Ich schleppe 100 kg Übergewicht mit herum, die Klappscheinwerfer mit Motoren, Mechanik usw. sind elend schwer, dazu liegt das Gewicht genau an der falschen Position und verbraucht auch noch´ne Menge Strom.
Ich will bald die Front komplett umbauen, da würden sich solche Leuchten ideal anbieten.
Und wie man sieht, bin ich nicht der erste mit der Idee.
Die Vorschriften über die Beleuchtung sind uralt und aufgrund der damaligen Begebenheiten erlassen worden.
Sie sind nicht mehr zeitgemäß und sollten sich an der Praxis orientieren. Ein H-Slalomauto fährt nun mal nicht (bis auf wenige Ausnahmen) auf der Straße herum, sondern nur auf der Rennstrecke, erst recht nicht bei Dunkelheit.
Wozu dann soll der Kram übrhaupt drin sein?
Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus....
Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Art. 20 GG
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- BigT
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Re: Tagfahrlicht als Beleuchtung bei Gr H-Fahrzeugen ?
Für was, das habe ich mich auch schon oft gefragt! Habe weder das Licht noch die Blinker jemals benötigt!
Habe dieses Jahr über immer wieder geschaut wie andere Fahrer diese Regelung gelöst haben und werde auf nächste Saison mir auch was einfallen lassen,
denn der Fahrer meines Wagens, grins, ist schwer genug, da muß ich sehen wo ich Gewicht einsparen kann und es an die Stellen im Wagen verlagen wo ich es nötig habe!
Habe dieses Jahr über immer wieder geschaut wie andere Fahrer diese Regelung gelöst haben und werde auf nächste Saison mir auch was einfallen lassen,
denn der Fahrer meines Wagens, grins, ist schwer genug, da muß ich sehen wo ich Gewicht einsparen kann und es an die Stellen im Wagen verlagen wo ich es nötig habe!
Re: Tagfahrlicht als Beleuchtung bei Gr H-Fahrzeugen ?
Muß man im Training nicht eigentlich mit Licht fahren?! *duck*
Re: Tagfahrlicht als Beleuchtung bei Gr H-Fahrzeugen ?
Wie soll das mit einem FS Auto gehen?Cupra16v hat geschrieben:Muß man im Training nicht eigentlich mit Licht fahren?! *duck*
- PumaTreter
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Re: Tagfahrlicht als Beleuchtung bei Gr H-Fahrzeugen ?
Wirklich nicht? Stichwort Nachtslalom?Erich hat geschrieben:Ein H-Slalomauto fährt nun mal nicht (bis auf wenige Ausnahmen) auf der Straße herum, sondern nur auf der Rennstrecke, erst recht nicht bei Dunkelheit.
Und schaut auch mal über den Tellerrand - was ist mit der Gruppe H bei Rallye und Rundstrecke? Es handelt sich ja nicht um ein Slalom-H-Reglement. Was ist mit Fahrten im Fahrerlager bei Dunkelheit?
Viele Grüße
Achim
- Wer schnell sein will, muss richtig bremsen -
Was ist eigentlich Automobilslalom - hier in 3:40 Minuten erklärt...
https://www.youtube.com/watch?v=Re5hdUatsx4
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- PumaTreter
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Re: Tagfahrlicht als Beleuchtung bei Gr H-Fahrzeugen ?
Nein, muss man nicht. Manche Veranstalter haben das gerne, aber eigentlich ist es Quatsch und steht nirgendwo im Reglement.Cupra16v hat geschrieben:Muß man im Training nicht eigentlich mit Licht fahren?! *duck*
Cheers, Achim
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https://www.youtube.com/watch?v=Re5hdUatsx4
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Re: Tagfahrlicht als Beleuchtung bei Gr H-Fahrzeugen ?
Das ist natürlich ein Argument Hab ich wieder schneller geschrieben als gedachtHeiko hat geschrieben:Wie soll das mit einem FS Auto gehen?Cupra16v hat geschrieben:Muß man im Training nicht eigentlich mit Licht fahren?! *duck*
Re: Tagfahrlicht als Beleuchtung bei Gr H-Fahrzeugen ?
Das ist zur Klarstellung für die Streckenposten,d ass es sich um ein Trainingslauf handelt.PumaTreter hat geschrieben:Nein, muss man nicht. Manche Veranstalter haben das gerne, aber eigentlich ist es Quatsch und steht nirgendwo im Reglement.Cupra16v hat geschrieben:Muß man im Training nicht eigentlich mit Licht fahren?! *duck*
Cheers, Achim
Wozu das bei ordentlicher Buchführung gut sein soll, weiß ich allerdings auch nicht.
Aber da würden natürlich auch LEDs reichen.
Re: Tagfahrlicht als Beleuchtung bei Gr H-Fahrzeugen ?
Sehr geehrter Herr Budde,
wir werden Ihr Anliegen zum Anlass nehmen, dieses Thema am 05.10.2009 im DMSB-Fachausschuss Technik zu besprechen.
Mit freundlichen Grüßen / Kind regards
Kai Zimmermann
Technik Automobilsport
Deutscher Motor Sport Bund e.V.
Hahnstraße 70
D-60528 Frankfurt
Geht doch...
wir werden Ihr Anliegen zum Anlass nehmen, dieses Thema am 05.10.2009 im DMSB-Fachausschuss Technik zu besprechen.
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Re: Tagfahrlicht als Beleuchtung bei Gr H-Fahrzeugen ?
Hoffentlich kommt nicht dabei raus das die serienmäßige Beleuchtung bleiben muß
Re: Tagfahrlicht als Beleuchtung bei Gr H-Fahrzeugen ?
Als Vorschrift "serienmäßige Scheinwerfer" kann ich mir nicht vorstellen, wurde ja auch bisher nicht verlangt.
Beim Scirocco wäre das aber auch kein Problem, die wiegen ja nix und stören auch nicht sonderlich.
@ Pumatreter: Es gibt im Reglement genug Vorgaben, die speziell für Slalomfahrzeuge ausgelegt sind. Das könnte hier auch möglich und vor allem sinnvoll sein.
Beim Scirocco wäre das aber auch kein Problem, die wiegen ja nix und stören auch nicht sonderlich.
@ Pumatreter: Es gibt im Reglement genug Vorgaben, die speziell für Slalomfahrzeuge ausgelegt sind. Das könnte hier auch möglich und vor allem sinnvoll sein.
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Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
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Re: Tagfahrlicht als Beleuchtung bei Gr H-Fahrzeugen ?
Jetzt ist es amtlich.
Besser eine schlechte Lösung als gar keine:
Sehr geehrter Herr Budde,
Ihre Anfrage wurde im DMSB-Fachausschuss Technik mit folgendem Ergebnis diskutiert:
Gemäß ECE-Regelung R 87 sind Leuchten für Tagfahrlicht nicht als Scheinwerfer sondern als Leuchten anzusehen. Somit sind diese Leuchten für Tagfahrlicht gemäß Artikel 25 der Gruppe-H-Bestimmungen nicht als Scheinwerferersatz zulässig. Um dies deutlicher zumachen und Missverständnisse künftig zu vermeiden, werden wir den Artikel 25 der Gruppe-H-Bestimmungen wie folgt präzisieren:
„Art. 25 Elektrische Ausrüstung, Beleuchtung
Die elektrische Ausrüstung und die Beleuchtungseinrichtungen der Fahrzeuge sind unter folgenden Bedingungen freigestellt:
- Eine funktionstüchtige Minimalbeleuchtung muss vorhanden sein,
bestehend aus:
Frontscheinwerfern mit (abblendbarer bzw. abgeblendeter) Scheinwerferwirkung.
Als Frontscheinwerfer mit abblendbarer bzw. abgeblendeter Scheinwerferwirkung sind nur bauartgeprüfte Scheinwerfer zulässig, welche nach ECE oder EG (mit E-Prüfzeichen) gekennzeichnet sind. Positions-, Begrenzungs- und Umrißleuchten, sowie Leuchten für Tagfahrlicht bzw. Rückfahr-, Fahrradscheinwerfer o.ä. gelten nicht als Scheinwerferersatz.
- Fahrtrichtungsanzeiger vorn und hinten
- Schlussleuchten und
- Bremsleuchten.
- Maximal 6 Frontscheinwerfer sind erlaubt.
- Sämtliche Leuchten (ausgenommen: evtl. vorhandener Rückfahrscheinwerfer) müssen paarweise und symmetrisch am Fahrzeug fest angebracht sein.
Mit freundlichen Grüßen / Kind regards
Kai Zimmermann
Technik Automobilsport
Deutscher Motor Sport Bund e.V.
Hahnstraße 70
D-60528 Frankfurt
Besser eine schlechte Lösung als gar keine:
Sehr geehrter Herr Budde,
Ihre Anfrage wurde im DMSB-Fachausschuss Technik mit folgendem Ergebnis diskutiert:
Gemäß ECE-Regelung R 87 sind Leuchten für Tagfahrlicht nicht als Scheinwerfer sondern als Leuchten anzusehen. Somit sind diese Leuchten für Tagfahrlicht gemäß Artikel 25 der Gruppe-H-Bestimmungen nicht als Scheinwerferersatz zulässig. Um dies deutlicher zumachen und Missverständnisse künftig zu vermeiden, werden wir den Artikel 25 der Gruppe-H-Bestimmungen wie folgt präzisieren:
„Art. 25 Elektrische Ausrüstung, Beleuchtung
Die elektrische Ausrüstung und die Beleuchtungseinrichtungen der Fahrzeuge sind unter folgenden Bedingungen freigestellt:
- Eine funktionstüchtige Minimalbeleuchtung muss vorhanden sein,
bestehend aus:
Frontscheinwerfern mit (abblendbarer bzw. abgeblendeter) Scheinwerferwirkung.
Als Frontscheinwerfer mit abblendbarer bzw. abgeblendeter Scheinwerferwirkung sind nur bauartgeprüfte Scheinwerfer zulässig, welche nach ECE oder EG (mit E-Prüfzeichen) gekennzeichnet sind. Positions-, Begrenzungs- und Umrißleuchten, sowie Leuchten für Tagfahrlicht bzw. Rückfahr-, Fahrradscheinwerfer o.ä. gelten nicht als Scheinwerferersatz.
- Fahrtrichtungsanzeiger vorn und hinten
- Schlussleuchten und
- Bremsleuchten.
- Maximal 6 Frontscheinwerfer sind erlaubt.
- Sämtliche Leuchten (ausgenommen: evtl. vorhandener Rückfahrscheinwerfer) müssen paarweise und symmetrisch am Fahrzeug fest angebracht sein.
Mit freundlichen Grüßen / Kind regards
Kai Zimmermann
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Art. 20 GG
- EckigesAuge
- Spitzen-Mitglied
- Beiträge: 1201
- Registriert: Mo Mai 26, 2008 23:42
- Wohnort: Trebur
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Re: Tagfahrlicht als Beleuchtung bei Gr H-Fahrzeugen ?
Quod erat demonstrandum.
Wolfram Gerlach | slalomfotos.de
Re: Tagfahrlicht als Beleuchtung bei Gr H-Fahrzeugen ?
Na ist ja super, schon wieder was gefunden, an dem wir nun rum basteln müssen
Lieber Erich, vielleicht hättest Du die vorherigen Schreiben des Hr. Zimmermann einfach mal akzeptieren sollen, damit war eigentlich alles gesagt und man hätte sich darauf berufen können.
Gruß HÜBI
Lieber Erich, vielleicht hättest Du die vorherigen Schreiben des Hr. Zimmermann einfach mal akzeptieren sollen, damit war eigentlich alles gesagt und man hätte sich darauf berufen können.
Gruß HÜBI
Re: Tagfahrlicht als Beleuchtung bei Gr H-Fahrzeugen ?
Lieber Hübi, wenn das so einfach gewesen wäre, dann hätte ich das getan.
Einfach darauf berufen geht aber dummerweise nicht, wie ich in einigen Gesprächen erfahren habe.
Deshalb wollte ich eine offizielle, hieb- und stichfeste Klärung.
Ich habe keine Lust, wegen solcher Dinge Stress bei einer Abnahme zu bekommen und möglicherweise nach 500 km Anfahrt nicht starten zu dürfen.
Einfach darauf berufen geht aber dummerweise nicht, wie ich in einigen Gesprächen erfahren habe.
Deshalb wollte ich eine offizielle, hieb- und stichfeste Klärung.
Ich habe keine Lust, wegen solcher Dinge Stress bei einer Abnahme zu bekommen und möglicherweise nach 500 km Anfahrt nicht starten zu dürfen.
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