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TÜV für Vollschalensitze ?
Verfasst: So Okt 26, 2008 10:53
von simplydynamic
Gestern habe ich bei einer Veranstaltung wieder gesehen das 90% der Teilnehmer trotz Strassenzulassung einen Vollschalensitz verbaut hatten.
Habe ich auch, aber keiner will ihn mir hier eintragen. Laut Clubslalom Reglement ist es ja nicht nötig. Heißt aber das ich ständig ohne ABE rumfahre. Das möchte ich nun auch nicht.
Wie machen das die andern Leute ? Ich weiß das sie eingetragen werden, aber selbst mein "Tuner" der mir das versprach, läßt nun schon 2 Monate auf eine Antwort warten.
Wo,wo,wie macht sowas ?
Re: TÜV für Vollschalensitze ?
Verfasst: So Okt 26, 2008 11:03
von EWO
simplydynamic hat geschrieben: Gestern habe ich bei einer Veranstaltung wieder gesehen das 90% der Teilnehmer trotz Strassenzulassung einen Vollschalensitz verbaut hatten.
Habe ich auch, aber keiner will ihn mir hier eintragen. Laut Clubslalom Reglement ist es ja nicht nötig.
Da musst du wohl noch ein bischen mehr rumfragen oder mal auf der Veranstaltugn jemanden ansprechen. Da es durchaus nicht komplett normal ist eine Vollschale ohne die klassische Lehnenverstellung eingetragen zu bekommen, wird dies meist mit Augen-Zu-drücken so ausgelegt, das man die Lehnenverstellung durch umsetzen an der Konsole erreichen kann. Das hier jemand einen Namen nennt wäre äußerst unklug, da der womöglich den echten Motorsportlern besonders gut gesonnen gegenüber steht und sich dann vor Anfragen von Straßentuningfreaks kaum retten kann. Die wollen das nämlich auch
Das so ein Sitz im Clubslalom nciht eingetragen sein muss, wäre mir allerdings nue. Es gilt doch auch dort die STVZO, außer in der offenen Gruppe.
Re: TÜV für Vollschalensitze ?
Verfasst: So Okt 26, 2008 11:28
von simplydynamic
Also das habe ich mal auf einer Seite gefunden, wo ich nach dem reglement Clubsport für verbesserte Fahrzeuge gesucht habe.
Art. 22: Fahrgastraum/Innenraum
Die Innenausstattung des Fahrgastraumes ist freigestellt. Verkleidungsteile, die unterhalb des Armaturenbrettes liegen
und nicht Bestandteil davon sind, dürfen entfernt werden. Es ist erlaubt, den Teil der Mittelkonsole, der weder Heizung
noch Instrumente trägt, zu entfernen. Ein Tachometer und die Kontrollleuchten müssen vorhanden sein. Die Sitze sind
freigestellt. Der Beifahrersitz und die Rücksitzbank dürfen entfernt werden. Der Fahrersitz muss an den
Originalbefestigungen angeschraubt werden. Sitze mit starrer Rückenlehne sind zulässig ohne Eintragung, wenn eine
FIA/DMSB Zulassung besteht.
Aber jetzt nicht fragen welcher ADAC Gau, oder welche Seite das war. Das habe ich jetzt von meinem Rechner.
Wäre ja auch alles kein Thema wenn der TÜV da etwas vernünftiger dran gehen würde.
Wenn sie nicht jedem der auf dem Mc Drive Parkplatz mit sowas angeben will das nciht eintragen ist es ja ok.
Ich habe ja als Referenz eine ordentlich Homepage mit allen Infos und kann Lizenz vorweisen.
Nur es geht ja kein ( mir bekannter) Prüfer da so feinfühlig dran.
Und ganz ehrlich, es geht auch auch ein wenig um meine/unser Sicherheit.
Ohne solch einen Sitz kein 4 Punkt Gurt und ohen Sitz und Gurt , gibt es ziemliche Rutscherei beim Fahren und beim Unfall Aua.
Re: TÜV für Vollschalensitze ?
Verfasst: Mi Okt 29, 2008 00:11
von Eugen Weber
Ich fahre in der Gr. G und habe meine Vollschalen eingetragen. Ging eigentlich ohne Probleme. Ich habe dem Prüfer erklärt, dass ich das Auto für Motorsportzwecke benötige. Habe dann das DMSB-Handbuch gezeigt und mit ihm zusammen die ganze Geschichte rund um die Sitzbefestigung angeschaut. Er hat zwar immer wieder gemeint "was im Motorsport erlaubt ist, ist beim TÜV nicht unbedingt erlaubt" und natürlich hat ihn die Lehnenverstellung interessiert. Diese ist bei mir über die Konsole realisiert. Man könnte den Sitz mit Hilfe des Bordwerkzeugs hinten höher oder tiefer einstellen und somit den WInkel der Lehne verändern. Man kann zwar darüber streiten ob das eine Lehnenverstellung ist oder nicht, aber er hat es dann doch eingetragen.
Geh doch einfach mal zu einer anderen Prüfstelle, oft gibt es bestimmte Vorgehen, die an einer Prüfstelle üblich sind, an einer anderen aber nicht.
Ansonsten kannst Du ja mal bei einer Veranstaltung ach mal einen anderen Fahrer ansprechen. Vielleicht erzählt er dir ja wie und wo er die Eintragung bekommen hat.
Gruß
Eugen
Re: TÜV für Vollschalensitze ?
Verfasst: Sa Nov 01, 2008 15:09
von hanky
Für Klasse 1und 2 muss der Sitz schon eingetragen sein. Wie EWO schon geschrieben hat (Es gilt doch auch dort die STVZO, außer in der offenen Gruppe.)
Meiner ist auch eingetragen worden, dafür steht im Schein mit drin nur mit Hosenträgergurt, und Lehne mittels Bordwerkzeug über Laufschienen verstellbar!
Mfg
Daniel
Re: TÜV für Vollschalensitze ?
Verfasst: Sa Nov 01, 2008 17:01
von simplydynamic
Also......
Ich habe hier das Ordnungsamt/Strassenverkehrsamt mal gefragt. Dort bekomme ich eine Ausnahmegenehmigung vom §35a ( also Sitz und Gurtbestimmungen) Allerdings wenn der Sitz vom TÜV eingetragen ist, was hier der Gladbacher TÜV aber halt nicht will.
Ich habe den lokalen Dekra Prüfer mal kontaktiert weil der auch Sachverständiger vom DMSB bzgl Waggenpaß usw. ist.
Allerdings noch keine Antwort erhalten.
Ausserdem weiß ich auch nicht ob die Dekra solche Eintragungen machen darf.
Wenn alles geklärt ist schreibe ich mal wie es lief.
Re: TÜV für Vollschalensitze ?
Verfasst: Sa Nov 01, 2008 17:43
von hanky
Wenn ich richtig informiert bin, darf es die Dekra nur im Osten, aber net im Westen...
Re: TÜV für Vollschalensitze ?
Verfasst: Sa Nov 01, 2008 17:47
von Wilfried Böhmann
simplydynamic hat geschrieben:Also......
Ich habe hier das Ordnungsamt/Strassenverkehrsamt mal gefragt. Dort bekomme ich eine Ausnahmegenehmigung vom §35a ( also Sitz und Gurtbestimmungen) Allerdings wenn der Sitz vom TÜV eingetragen ist, was hier der Gladbacher TÜV aber halt nicht will.
Wenn der Sitz eingetragen ist, brauchst du keine Ausnahmegenehmigung, falls diese nicht ausdrücklich gefordert: "Abw.v. §30,2StVZO,Ausn.-gen.erf." Eher selten, solch ein Zusatz.
Ich habe den lokalen Dekra Prüfer mal kontaktiert weil der auch Sachverständiger vom DMSB bzgl Waggenpaß usw. ist.
Allerdings noch keine Antwort erhalten.
Ausserdem weiß ich auch nicht ob die Dekra solche Eintragungen machen darf.
Darf er nicht, jedenfalls nicht in den "alten" Bundesländern.
Aber schau mal hier, insbesondere den vierten zugegebenermaßen recht umfangreichen Beitrag von "Dying":
http://www.bmw-syndikat.de/bmwsyndikatf ... _ID=165442
Die Vollschalensitzablehner beziehen sich gerne auf die Führerhausrichtlinie, deren rechtliche Relevanz ist hier gut beschrieben.
Gruß
W. Böhmann
Re: TÜV für Vollschalensitze ?
Verfasst: Sa Nov 01, 2008 18:14
von hanky
Es gibt mittlerweile auch ne Vollschale mit ABE fällt mir gerade ein. Ist von Recaro, soll aber um die 1500 Euro kosten;)
P.S.: RECARO Pole Position (ABE) der isses

Re: TÜV für Vollschalensitze ?
Verfasst: Sa Nov 01, 2008 19:53
von simplydynamic
Recaro Pole Position ABE gibt es bei Ebay schon ab 550,- ohne Konsole.
Allerdings hat der wieder keine FIA Zulassung.
Notfalls hole ich auch den, wobei aber dann der hiesige TÜV den wahrscheinlich auch nicht einträgt weil die ABE nicht für mein fahrzeug ist.
Aber das ist die letzte Möglichkeit, ich will nicht 550,- ausgeben für einen Sitz der häßlich ist und kein FIA hat.
Ich werd mal probieren mit der Frau vom Ordnungsamt den TÜV zu bequatschen.
Mal schauen, alternativ suche ich auch nach einem "problemlosen" Prüfer.
Re: TÜV für Vollschalensitze ?
Verfasst: Sa Nov 01, 2008 20:42
von Negra
Eiert halt nicht wegen eines beknackten Sitzes so rum.
Alternative 1:
Auf Veranstaltungen Leute ansprechen und fragen wers denen eingetragen hat.
Alternative 2:
Man nehme das DMSB Handbuch und schaut unter DMSB-Sachverständige.
Dort stehen dann viele Leute drin, die nicht selten bei TÜV, DEKRA etc. arbeiten. Nun sucht man sich den am nähsten befindlichen raus und klingelt da mal an.
Und schon passt der Schuh.. äh Sitz.
P.s.: Hab grad gesehen dass es in Mönchengaldbach gleich 2 dieser Leute gibt, Einer beim TÜV (Theodor-Heuss Straße) der andere bei der Dekra (Jakobshöhe)
Re: TÜV für Vollschalensitze ?
Verfasst: Sa Nov 01, 2008 21:20
von simplydynamic
Wo siehst du 2 ?
Ich bin auf der DMSB Liste von 2008
http://www.dmsb.de/downloads/497/SV-Liste.pdf
Den einen den ich sehe habe ich bereits angemailt.
Aber da ist evtl. wieder das Problem das der bei der Dekra ist und nicht nach 19.3 eintragen darf.
Re: TÜV für Vollschalensitze ?
Verfasst: So Nov 02, 2008 04:55
von Negra
Ich hab noch ein Handbuch von 1738 (2006).
Keine Ahnung ob die Adresse vom Dekra noch aktuell ist. Ich schick sie dir demnächst (evtl. morgen) mal als PN.
Ist grad jetzt nur ein bisschen ungünstig weil ich grad von der "piste" heim komm und alkohol trübt den Blick...

.
Grüße
Re: TÜV für Vollschalensitze ?
Verfasst: So Nov 02, 2008 10:18
von Wilfried Böhmann
Negra hat geschrieben:Ich hab noch ein Handbuch von 1738 (2006).
Keine Ahnung ob die Adresse vom Dekra noch aktuell ist. Ich schick sie dir demnächst (evtl. morgen) mal als PN.
Liest du denn nicht die vorausgegangenen Beiträge ??
Da es für den beschriebenen Fall wohl keine gültige ABE oder Teilegutachten gibt, brauchst du den DEKRA-Sachveständigen gar nicht erst zu bemühen. Wenn schon eine Abnahme erfolgen soll, dann nach § 19,2 StVZO. Das macht ausschließlich der "amtlich anerkannte Sachverständige", und den gibts nur - ich wiederhole: in den "alten " Bundesländern - beim TÜV !
Außerdem sollte immer das aktuelle DMSB-Handbuch zu Grunde gelegt werden, denn es sind mittlerweile einige Kollegen aus den alten Handbüchern nicht mehr im Dienst. Auch die im "Vorstart" veröffentlichten Korrekturen sollten handschriftlich ins eigene Handbuch übernommen werden .
Gruß
W. Böhmann