Höhe der Protest- und Berufungsgebühren im Automobilslalom
Verfasst: So Mär 30, 2008 20:03
Hallo zusammen,
mir geht es um die Feststellung, in welcher Höhe Protestgebühren für den Slalom anfallen. Dabei komme ich mit dem Reglement jedoch nicht viel weiter:
Grüner Teil, S. 84, Veranstaltungen Lizenzpflicht:
Slalom wird demnach als Veranstaltung im Nationalen Terminkalender eingetragen und als „nationaler Lizenzsport A“ eingeordnet.
„Die Fahrer müssen im Besitz einer der Nationalen EU-Profi-Lizenz oder der nationalen Lizenz Stufe A des DMSB oder einer Lizenz eines anderen Mitgliedsverbandes der FIA (ASN) sein. Inhaber einer Internationalen Lizenz des DMSB sind zugelassen.“
Grüner Teil, S. 85, DMSB-Veranstaltungsreglement
Art. 2 (5) Status der Veranstaltung
Das Veranstaltungsreglement spezifiziert in Absatz 5 wie folgt:
„Ein Wettbewerb hat den Status „National A“, wenn sie (Anm.: er?) für Inhaber einer Nationalen DMSB-Lizenz der Stufe A (…) bzw. Internationalen Lizenz offen ist. Diese Wettbewerbe werden im Nationalen Terminkalender des DMSB eingetragen. Im Slalom-, Autocross- und Rallycross-Sport sind auch Inhaber einer Nationalen DMSB-Lizenz startberechtigt.“ Anm.: Keine Tages-/Veranstaltunglizenzen
Art. 2 (6)
In Absatz 6 steht weiter:
„Ein Wettbewerb hat den Status „National“, wenn sie (Anm.: er?) für Inhaber einer Nationalen DMSB oder einer DMSB Tageslizenz/Veranstaltungslizenz offen ist. Diese Wettbewerbe werden im Nationalen Terminkalender des DMSB eingetragen.“
Art. 4 Teilnahmevoraussetzungen für den Fahrer
„ … muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
- für National A ausgeschriebene Wettbewerbe Besitz einer gültigen Nationalen DMSB Lizenz der Stufe A – bei Slalom-, Autocross- und Rallyecross-Veranstaltungen der Besitz einer gültigen Nationalen DMSB-Lizenz, bei Slalom-Veranstaltungen ist eine Teilnahme auch mit einer DMSB-Tageslizenz/Veranstaltungslizenz möglich,
- für National ausgeschriebene Wettbewerbe Besitz einer gültigen Nationalen DMSB-Lizenz oder einer DMSB Tageslizenz/Veranstaltungslizenz.“
Grüner Teil, S. 124, DMSB-Slalom-Reglement
I. Allgemeines
1. „Der Automobilslalom ist ein nationaler Wettbewerb …“
II. Wettbewerbsdurchführung
Art. 2 Fahrer
„Für die Teilnahme an einem DMSB-Slalom ist eine Tages-/Veranstaltungslizenz oder mindestens eine Nationale Fahrerlizenz des DMSB (…) erforderlich.
Nun zu den Gebühren gem. roter Teil, S. 48:
Nationaler Lizenzsport Nat. A / NEAFP Int. Lizenzsport
Protestgebühr 100,- EUR 300,- EUR 500,- EUR
Berufungsgebühr 500.- EUR 1.000.- EUR 1.500.- EUR
Anmerkung:
Berücksichtigt man nun DMSB-Veranstaltungsreglement, Art. 2 (1):
„Der im Rahmen der Veranstaltung durchzuführende ranghöchste Wettbewerb bestimmt den Status der Veranstaltung insgesamt“
entspricht der Status einer Slalomveranstaltung „Nat. A“ oder „National“, je nachdem wie ausgeschrieben wurde (grüner Teil S. 85).
Ich frage mich nun, ob sich jeder Veranstalter über den Unterschied bewusst ist.
Roter Teil, Lizenzbestimmungen Seite 18
In der dort abgebildeten Übersicht ist die Mindestzahl der lizenzierten Sportwarte im Automobilsport angegeben.
Dabei ist jedoch festzustellen, dass Slalom zum Wettbewerb „Nat. A/NEAFP“ gehört und unter „National“ gar nicht aufgeführt ist.
Dann wäre also (wenn nicht anders ausgeschrieben) ein „einfacher“ DMSB-Slalom, (der vielleicht auch Tages-/Veranstaltungslizenzen zulässt) ein Nationaler Wettbewerb mit der Folge => niedrigere Protest- und Berufungsgebühr
und
ein DMSB-Slalom mit Prädikat „Deutsche Slalom-Meisterschaft“ oder „Deutsche Rennslalom Meisterschaft“ ein Nat. A Wettbewerb, wenn als Nat. A ausgeschrieben.
Kann denn ein DM- oder RSC-Veranstalter seine Veranstaltung auch National anmelden und in der Ausschreibung Tages-/Veranstaltungslizenzen ausschließen (da ja Tageslizenzen nach den Meisterschaftsbestimmungen nicht zugelassen sind) oder muss der Veranstalter in dem Fall eine Nat. A Veranstaltung anmelden?
Jetzt zur Terminanmeldung des Veranstalters:
Zuerst muss sich der Veranstalter entscheiden, ob er das Formular
„Terminanmeldung 2008 International und National A“ oder
„Terminanmeldung 2008 National B“ ???
nimmt.
Dabei steht im ganzen DMSB-Reglement nichts von „National B“ ???
Öffnet man die Formulare stellt man fest, das „International und National A“ scheinbar im FIA-Kalender eingetragen werden.
Gem. Art. 2 Status der Veranstaltung werden Slalom National und Nat. A im Nationalen Terminkalender des DMSB eingetragen. Also müsste es ja doch das andere Formular sein. (Trotzdem kann man auf diesem Int. u. Nat. A Formular „Slalom“ ankreuzen.)
Und auch nur auf diesem Formular kann man das DM oder RSC Prädikat ankreuzen.
Also muss es doch das Formular „Terminanmeldung Nat. B“ sein.
In diesem Formular kann zwar der Status national angekreuzt werden, aber dafür Slalom nicht. Soll man nun neben ein leeres Ankreuzfeld selber Slalom schreiben?
Dafür kann man bei den Fahrzeuggruppen H und SE etwas über Slalom lesen.
Und jetzt der Clou !!!
In der Ausschreibung „DMSB – Ausschreibung Automobil-Slalom 2008“ findet sich kein Wort von Status oder National oder Nat. A.
Wenn jedoch Veranstaltungsreglement Art. 4 spricht jedoch von „für National A ausgeschriebene Wettbewerbe“ oder von „für National ausgeschriebene Wettbewerbe“.
Auf den Formularen Protestentscheidung und Sportstrafenentscheidung ist jedoch wieder zwischen National und Nat. A zu entscheiden.
In den Richtlinien für Sportkommissare steht, sie müssen bei Protesteingang prüfen, ob die erforderliche Protestgebühr in voller Höhe (nach DMSB-Gebührenordnung gestaffelt je nach Status) beigefügt ist.
Jetzt frage ich mich, wie die Sportkommissare die volle Höhe denn genau bestimmen können?
mir geht es um die Feststellung, in welcher Höhe Protestgebühren für den Slalom anfallen. Dabei komme ich mit dem Reglement jedoch nicht viel weiter:
Grüner Teil, S. 84, Veranstaltungen Lizenzpflicht:
Slalom wird demnach als Veranstaltung im Nationalen Terminkalender eingetragen und als „nationaler Lizenzsport A“ eingeordnet.
„Die Fahrer müssen im Besitz einer der Nationalen EU-Profi-Lizenz oder der nationalen Lizenz Stufe A des DMSB oder einer Lizenz eines anderen Mitgliedsverbandes der FIA (ASN) sein. Inhaber einer Internationalen Lizenz des DMSB sind zugelassen.“
Grüner Teil, S. 85, DMSB-Veranstaltungsreglement
Art. 2 (5) Status der Veranstaltung
Das Veranstaltungsreglement spezifiziert in Absatz 5 wie folgt:
„Ein Wettbewerb hat den Status „National A“, wenn sie (Anm.: er?) für Inhaber einer Nationalen DMSB-Lizenz der Stufe A (…) bzw. Internationalen Lizenz offen ist. Diese Wettbewerbe werden im Nationalen Terminkalender des DMSB eingetragen. Im Slalom-, Autocross- und Rallycross-Sport sind auch Inhaber einer Nationalen DMSB-Lizenz startberechtigt.“ Anm.: Keine Tages-/Veranstaltunglizenzen
Art. 2 (6)
In Absatz 6 steht weiter:
„Ein Wettbewerb hat den Status „National“, wenn sie (Anm.: er?) für Inhaber einer Nationalen DMSB oder einer DMSB Tageslizenz/Veranstaltungslizenz offen ist. Diese Wettbewerbe werden im Nationalen Terminkalender des DMSB eingetragen.“
Art. 4 Teilnahmevoraussetzungen für den Fahrer
„ … muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
- für National A ausgeschriebene Wettbewerbe Besitz einer gültigen Nationalen DMSB Lizenz der Stufe A – bei Slalom-, Autocross- und Rallyecross-Veranstaltungen der Besitz einer gültigen Nationalen DMSB-Lizenz, bei Slalom-Veranstaltungen ist eine Teilnahme auch mit einer DMSB-Tageslizenz/Veranstaltungslizenz möglich,
- für National ausgeschriebene Wettbewerbe Besitz einer gültigen Nationalen DMSB-Lizenz oder einer DMSB Tageslizenz/Veranstaltungslizenz.“
Grüner Teil, S. 124, DMSB-Slalom-Reglement
I. Allgemeines
1. „Der Automobilslalom ist ein nationaler Wettbewerb …“
II. Wettbewerbsdurchführung
Art. 2 Fahrer
„Für die Teilnahme an einem DMSB-Slalom ist eine Tages-/Veranstaltungslizenz oder mindestens eine Nationale Fahrerlizenz des DMSB (…) erforderlich.
Nun zu den Gebühren gem. roter Teil, S. 48:
Nationaler Lizenzsport Nat. A / NEAFP Int. Lizenzsport
Protestgebühr 100,- EUR 300,- EUR 500,- EUR
Berufungsgebühr 500.- EUR 1.000.- EUR 1.500.- EUR
Anmerkung:
Berücksichtigt man nun DMSB-Veranstaltungsreglement, Art. 2 (1):
„Der im Rahmen der Veranstaltung durchzuführende ranghöchste Wettbewerb bestimmt den Status der Veranstaltung insgesamt“
entspricht der Status einer Slalomveranstaltung „Nat. A“ oder „National“, je nachdem wie ausgeschrieben wurde (grüner Teil S. 85).
Ich frage mich nun, ob sich jeder Veranstalter über den Unterschied bewusst ist.
Roter Teil, Lizenzbestimmungen Seite 18
In der dort abgebildeten Übersicht ist die Mindestzahl der lizenzierten Sportwarte im Automobilsport angegeben.
Dabei ist jedoch festzustellen, dass Slalom zum Wettbewerb „Nat. A/NEAFP“ gehört und unter „National“ gar nicht aufgeführt ist.
Dann wäre also (wenn nicht anders ausgeschrieben) ein „einfacher“ DMSB-Slalom, (der vielleicht auch Tages-/Veranstaltungslizenzen zulässt) ein Nationaler Wettbewerb mit der Folge => niedrigere Protest- und Berufungsgebühr
und
ein DMSB-Slalom mit Prädikat „Deutsche Slalom-Meisterschaft“ oder „Deutsche Rennslalom Meisterschaft“ ein Nat. A Wettbewerb, wenn als Nat. A ausgeschrieben.
Kann denn ein DM- oder RSC-Veranstalter seine Veranstaltung auch National anmelden und in der Ausschreibung Tages-/Veranstaltungslizenzen ausschließen (da ja Tageslizenzen nach den Meisterschaftsbestimmungen nicht zugelassen sind) oder muss der Veranstalter in dem Fall eine Nat. A Veranstaltung anmelden?
Jetzt zur Terminanmeldung des Veranstalters:
Zuerst muss sich der Veranstalter entscheiden, ob er das Formular
„Terminanmeldung 2008 International und National A“ oder
„Terminanmeldung 2008 National B“ ???
nimmt.
Dabei steht im ganzen DMSB-Reglement nichts von „National B“ ???
Öffnet man die Formulare stellt man fest, das „International und National A“ scheinbar im FIA-Kalender eingetragen werden.
Gem. Art. 2 Status der Veranstaltung werden Slalom National und Nat. A im Nationalen Terminkalender des DMSB eingetragen. Also müsste es ja doch das andere Formular sein. (Trotzdem kann man auf diesem Int. u. Nat. A Formular „Slalom“ ankreuzen.)
Und auch nur auf diesem Formular kann man das DM oder RSC Prädikat ankreuzen.
Also muss es doch das Formular „Terminanmeldung Nat. B“ sein.
In diesem Formular kann zwar der Status national angekreuzt werden, aber dafür Slalom nicht. Soll man nun neben ein leeres Ankreuzfeld selber Slalom schreiben?
Dafür kann man bei den Fahrzeuggruppen H und SE etwas über Slalom lesen.
Und jetzt der Clou !!!
In der Ausschreibung „DMSB – Ausschreibung Automobil-Slalom 2008“ findet sich kein Wort von Status oder National oder Nat. A.
Wenn jedoch Veranstaltungsreglement Art. 4 spricht jedoch von „für National A ausgeschriebene Wettbewerbe“ oder von „für National ausgeschriebene Wettbewerbe“.
Auf den Formularen Protestentscheidung und Sportstrafenentscheidung ist jedoch wieder zwischen National und Nat. A zu entscheiden.
In den Richtlinien für Sportkommissare steht, sie müssen bei Protesteingang prüfen, ob die erforderliche Protestgebühr in voller Höhe (nach DMSB-Gebührenordnung gestaffelt je nach Status) beigefügt ist.
Jetzt frage ich mich, wie die Sportkommissare die volle Höhe denn genau bestimmen können?