Clubslalom Regelwerk 2008 (Nord-Version)

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EWO
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Clubslalom Regelwerk 2008 (Nord-Version)

Beitrag von EWO »

Nach Auswertung/Einarbeitung aller Rückmeldungen steht das norddeutsche Clubslalom-regelwerk 2008 nun fest.

http://www.ewo-motorsport.de/texte/Beri ... nt2008.pdf
Uwe Bartels
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Beitrag von Uwe Bartels »

Nach erstem Querlesen des Reglements tauchen bei mir schon die ersten Fragen auf?

Waren eigentlich auch CS-Veranstalter mit an Bord als ihr das Reglement ausgetüftelt habt :?: :?: :?:

Gruß
Uwe
polomann
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Beitrag von polomann »

Guten Abend!

@Eckehard: Wie kommt´s, dass bei euch nun auch Lizenz bzw T1 vorgeschrieben sind ?
Warst Du nicht immer ein Verfechter der "Lizenz" bzw des "T1" in Deiner Region ?

gruß Stefan
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nova
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Beitrag von nova »

warum macht ihr eigentlich imemr alles am ewo fest?

er hat doch nciht im alleingang das reglement bestimmt und geschrieben.

er hatte eine von vielen stimmen.
Heiko
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Beitrag von Heiko »

...
Zuletzt geändert von Heiko am Sa Feb 16, 2008 10:41, insgesamt 1-mal geändert.
polomann
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Beitrag von polomann »

Hey Nova !

Ich wollte dem EWO damit auch nicht böse. Mir ist natürlich klar, dass nicht er alleine diktatorisch das Reglement entworfen und eingeführt hat. Erst recht nicht, da das nun ein einheitliches Reglement für mehrere Regionen ist.
Aber da sich EWO bisher ausgesprochen gegen eine Lizenzierung ausgesprochen hat und ich es so aufgefasst habe, dass das im Norden generell so wäre interessiert es mich nun doch, wie es dazu kommt. Wenn die Mehrheit entsprechend für die "Lizenz" bzw den "Ausweis" war, ist das ja gut so und auch akzeptabel. Nur warum plötzlich der Meinungsumschwung, oder war es bisher einfach eine falsche Auffassung meinerseits und der Norden war bisher nicht grundsätzlich gegen besagte Ausweise und Lizenzen... ?

Mehr wollte ich doch gar nicht mit meiner Frage 8) . Evtl war sie auch zu knapp und persönlich verfasst. Das tut mir dann natürlich leid. :wink:

gruß Stefan
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PumaTreter
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Beitrag von PumaTreter »

Hallo Heiko,

durch die Definition des Leergewichts in der Formel ist der Passus 2.1.2 eindeutig.

Das einzige Problem könnte sein, dass ein Fahrzeug nach dem ersten Lauf durch Treibstoff-Verbrauch leichter wird, als (bei der Festlegung des Leistungsgewichtes) angegeben, womit gegen "zu jedem Zeitpunkt der Veranstaltung" verstoßen würde. Aber das ist wirklich extrem unwahrscheinlich.

Cherio, Achim
- Wer schnell sein will, muss richtig bremsen -

Was ist eigentlich Automobilslalom - hier in 3:40 Minuten erklärt...
https://www.youtube.com/watch?v=Re5hdUatsx4
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EWO
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Beitrag von EWO »

polomann hat geschrieben:Hey Nova !

Ich wollte dem EWO damit auch nicht böse. Mir ist natürlich klar, dass nicht er alleine diktatorisch das Reglement entworfen und eingeführt hat. Erst recht nicht, da das nun ein einheitliches Reglement für mehrere Regionen ist.
Aber da sich EWO bisher ausgesprochen gegen eine Lizenzierung ausgesprochen hat und ich es so aufgefasst habe, dass das im Norden generell so wäre interessiert es mich nun doch, wie es dazu kommt. Wenn die Mehrheit entsprechend für die "Lizenz" bzw den "Ausweis" war, ist das ja gut so und auch akzeptabel. Nur warum plötzlich der Meinungsumschwung, oder war es bisher einfach eine falsche Auffassung meinerseits und der Norden war bisher nicht grundsätzlich gegen besagte Ausweise und Lizenzen... ?

Mehr wollte ich doch gar nicht mit meiner Frage 8) . Evtl war sie auch zu knapp und persönlich verfasst. Das tut mir dann natürlich leid. :wink:

gruß Stefan
Ist schon okay....
Ich bin auch weiterhin gegen irgendwelche Lizenzpapiere als Grundlage für die Teilnahme am CS. Aber genau so steht es ja auch drin:
Sofern die VA eine Versicherung für die Tln abgeschlossen haben braucht man so ein Ding nicht. Und wir haben sowas im Norden eben nicht nötig :wink:
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heinzjabs
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Beitrag von heinzjabs »

EWO hat geschrieben:
polomann hat geschrieben:Hey Nova !

Ich wollte dem EWO damit auch nicht böse. Mir ist natürlich klar, dass nicht er alleine diktatorisch das Reglement entworfen und eingeführt hat. Erst recht nicht, da das nun ein einheitliches Reglement für mehrere Regionen ist.
Aber da sich EWO bisher ausgesprochen gegen eine Lizenzierung ausgesprochen hat und ich es so aufgefasst habe, dass das im Norden generell so wäre interessiert es mich nun doch, wie es dazu kommt. Wenn die Mehrheit entsprechend für die "Lizenz" bzw den "Ausweis" war, ist das ja gut so und auch akzeptabel. Nur warum plötzlich der Meinungsumschwung, oder war es bisher einfach eine falsche Auffassung meinerseits und der Norden war bisher nicht grundsätzlich gegen besagte Ausweise und Lizenzen... ?

Mehr wollte ich doch gar nicht mit meiner Frage 8) . Evtl war sie auch zu knapp und persönlich verfasst. Das tut mir dann natürlich leid. :wink:

gruß Stefan
Ist schon okay....
Ich bin auch weiterhin gegen irgendwelche Lizenzpapiere als Grundlage für die Teilnahme am CS. Aber genau so steht es ja auch drin:
Sofern die VA eine Versicherung für die Tln abgeschlossen haben braucht man so ein Ding nicht. Und wir haben sowas im Norden eben nicht nötig :wink:
Genau, das wollte ich auch gerade schreiben. :wink: :D

Bis dann
Heinz
Heiko
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Beitrag von Heiko »

...
Zuletzt geändert von Heiko am Sa Feb 16, 2008 10:40, insgesamt 1-mal geändert.
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Michael Schneppe
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Beitrag von Michael Schneppe »

Einen haben wir noch ... . :wink:

Wie sieht´s denn in Zukunft mit dem Slalom-Nachwuchs aus ? Ist da für später etwas geplant, daß im Clubslalom auch Youngster (wäre in diesem Jahr der 92er Jahrgang) mitfahren können ? Oder habe ich das überlesen ? :oops:

Schließlich ist der Latvala mit 17 in England schon Rallyes im WRC gefahren ... . :shock:
Uwe Bartels
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Beitrag von Uwe Bartels »

Michael Schneppe hat geschrieben: Wie sieht´s denn in Zukunft mit dem Slalom-Nachwuchs aus ? Ist da für später etwas geplant, daß im Clubslalom auch Youngster (wäre in diesem Jahr der 92er Jahrgang) mitfahren können ? Oder habe ich das überlesen ? :oops:
Nein Michael, du hast nichts überlesen!
Slalom-Nachwuchs muss wohl bei DMSB-Slaloms anfangen. Dort darf man schon mit 16 Jahren fahren. Im norddeutschen Clubsport wird es das, zumindest 2008, wohl nicht geben.
Verstehen muss man das nicht. :!: :!: :!:
Ein paar andere Artikel in dem vorliegenden Reglement sind auch durchaus noch überarbeitungswürdig! Ich werde am Wochenende meine Sicht auf die neuen Regularien mal "meiner" Sportabteilung übermitteln.

Gruß
Uwe
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EWO
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Beitrag von EWO »

Schnick-Schnack !
Das gewicht ist kein Thema, weil die Veranstalter ne Waage dabei haben sollten und dann wird halt gewogen !!

Problematischer wird es da bei der Leistung. Einen Prüfstand hat man ja nicht in der Tasche und ob jeder alle Maßnahmen auch in den papiere hat ist auch unsicher.
Aber bitte bedenkt: Der Clubslalom ist kein Profisport und es wird i.d.R nicht um große Finanzen gefighted. Es soll Spaß machen und möglichst einfach gehalten bleiben.
Reinhard Stoldt
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Beitrag von Reinhard Stoldt »

Uwe Bartels hat geschrieben:Slalom-Nachwuchs muss wohl bei DMSB-Slaloms anfangen. Dort darf man schon mit 16 Jahren fahren. Im norddeutschen Clubsport wird es das, zumindest 2008, wohl nicht geben.
siehe 2.2.2. da muss man das reininterpretieren.

Beim Clubslalom-Reglement des ADAC-Hansa ist das so formuliert und damit deutlicher:
2.2.3 Alle Teilnehmer müssen im Besitz einer für Ihr Fahrzeug gültigen Fahrerlaubnis sein. Ausnahmen können von der zuständigen ADAC-Sportabteilung auf Antrag des Teilnehmers genehmigt werden. Teilnehmer unter 18 Jahren werden zugelassen, wenn sie am ADAC-Hansa-Slalom-Einsteiger-Training oder einer vergleichbaren vom ADAC Hansa anerkannten Ausbildung mit Erfolg teilgenommen haben.
Gruss
Uwe Bartels
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Beitrag von Uwe Bartels »

Reinhard Stoldt hat geschrieben: siehe 2.2.2. da muss man das reininterpretieren.
Richtig, das kann man da "reininterpretieren".
Ich halte aber Regelungen für umso besser, je weniger Interpretationsmöglichkeiten es gibt.

So war es bisher im ADAC NSA:
Alle Teilnehmer müssen im Besitz einer für Ihr Fahrzeug gültigen Fahrerlaubnis sein. Ausnahmen bestehen in der Gruppe Einsteiger, Klasse 1 und 2. Hier ist die Teilnahme ab dem vollendeten 16. Lebensjahr erlaubt. Voraussetzung ist die schriftliche Zustimmung eines Erziehungsberechtigten.
Der Hubraum des eingesetzten Fahrzeuges ist auf 1400 cm3 ohne Aufladung begrenzt.

Gruß
Uwe
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