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Ist das zulässig im Sinne der StVO? betr. Sicherheitszelle

Verfasst: Mo Dez 24, 2007 11:47
von Thommybeluga
Moin.

Ich würde gerne wissen, ob das zulässig ist? Die Zelle hat FIA und DMSB Zulassung. Das Fahrzeug wird in der FS fahren, aber trotzdem auch mal bei gutem Wetter auf der öffentlichen Straße. Soweit ist alles eingetragen bzw. eintragungsfähig.

http://www.pictureupload.de/pictures/23 ... G_1344.JPG

Mit geht es um die Diagonalstrebe von der B-Säule an die Flankenstrebe im Dachbereich. Ist das tüvfähig in Hinblick auf eventueller Einschränkung der Sicht?

Beim Probesitzen mit Rennschale hatte ich da keine Probleme mit. Und mitm Kopf kann ich da auch net drankommen. Wird eh alles zusätzlich gepolstert.

Vielen Dank.

Besten Gruß,

Tom.

Verfasst: Mo Dez 24, 2007 13:44
von Negra
Sowas gibt es vielfach in eingetragenerweiße bei Rallyeautos (Da muss ja eh alles eingetragen sein).
Aber das sieht oft jeder TÜV-Ing. ein bisschen anders!
Am besten du fährst mal zu demjenigen hin der es eintragen soll, aber grundsätzlich ist das auf jeden Fall machbar.

Re: Ist das zulässig im Sinne der StVO? betr. Sicherheitszel

Verfasst: Mo Dez 24, 2007 15:22
von 205
Thommybeluga hat geschrieben:...Die Zelle hat FIA und DMSB Zulassung...
Jetzt nicht mehr.

Nachdem DU daran eigenmächtig eine Veränderung vorgenommen hast, ist es lediglich eine Eigenbau Variante.

Thommybeluga hat geschrieben: Wird eh alles zusätzlich gepolstert.
MUSS es auch...


Frohes Fest
T.

Re: Ist das zulässig im Sinne der StVO? betr. Sicherheitszel

Verfasst: Mo Dez 24, 2007 18:10
von Negra
205 hat geschrieben: Jetzt nicht mehr.

Nachdem DU daran eigenmächtig eine Veränderung vorgenommen hast, ist es lediglich eine Eigenbau Variante.
Hat er das?! Ich weiß nicht vielleicht gehört sichs ja so!

Auf jeden Fall, wenn man an Homologierten Zellen Änderungen vornimmt kriegt man sehr schnell Probleme.
Wie gesagt, dann ist es eine Eigenbau-Überrollvorrichtung und muss in allen Punkten den Vorschriften für Eigenbau Zellen entsprechen - und das tun homologierte Zellen oftmals nicht - brauchen sie auch nicht, sind ja homologiert (ein schönes wort).

Weihnachtliche Grüße
Franz

Verfasst: Mi Dez 26, 2007 12:41
von Thommybeluga
Moin.

Soweit ich das kenne bzw. es mir von aktiven Fahrern mitgeteilt wurde, ist es laut Reglement erlaubt, einen Käfig zu einer Zelle zu erweitern, ohne dass eine Verletzung des Reglements vorliegt.

Da ich kürzlich in einem anderen Forum andere Fahrzeuge mit so einer Strebe gesehen habe und diese auf der Straße und im Rennbetrieb bewegt werden, scheint es wohl erlaubt zu sein.

Nur sichere ich mich da gerne ab. :wink:

Und ich habe daran nicht herumgebrutzelt. Da würden die Nähte viiiel besser aussehen. 8) Die Zelle wird so verkauft zu einem sehr guten Kurs und das mit Papieren etc..

Vielen Dank.

Besten Gruß und guten Rutsch,

Tom.

Verfasst: Mi Dez 26, 2007 18:45
von Negra
Thommybeluga hat geschrieben:Moin.

Soweit ich das kenne bzw. es mir von aktiven Fahrern mitgeteilt wurde, ist es laut Reglement erlaubt, einen Käfig zu einer Zelle zu erweitern, ohne dass eine Verletzung des Reglements vorliegt.
Das ist schon richtig. Nur ist das Gesamte Werk dann eine Eigenbauzelle, die Gültigkeit der beiliegend Papiere des Käfigs erlischt dann.
Und dann musst du ALLE Kriterien für Eigenbau Vorrichtungen erfüllen.

Beispiel: Heigo baut zulässige Käfige aus dünneren Rohren wie vorgeschrieben dafür bessere Stahlqulität - erweiterst du das Ding nun um vielleicht nur eine Strebe ist das ganze ding Unbrauchbar, da es nun Eigenbau wäre und du dafür die Rohrquerschnitte lt. Handbuch erfüllen musst.

Verfasst: Do Dez 27, 2007 13:08
von Thommybeluga
Ah ha, gut zu wissen, dass es da noch Feinheiten gibt, auf die es zu achten gilt. :)

Hauptbügel ist aus 50er Rohren und der Rest aus 40er.

Aber man kann die Sachen dann doch trotzdem von der Rennleitung abnehmen lassen oder sind die Chancen dann nahezu = 0? :?

Verfasst: Do Dez 27, 2007 14:05
von 205
Was hat die Rennleitung mit deinem Überrollkäfig zu tun?


Entweder die Überrollvorrichtung entspricht dem DMSB Handbuch und ist in den Fahrzeugpapieren / Wagenpass eingetragen oder eben nicht.

Wenn nicht, dann fährst du zu ca. 100% nicht. :wink:

Noch was: Bist du dir wirklich sicher, dass die zusätzliche Strebe im Türausschnitt B-Säule vom Hersteller dort lediglich angepunktet wurde...:?:
Wenn ja, wie hast du den Käfig dann in das Fahrzeug eingebaut bekommen?

Verfasst: Fr Jan 04, 2008 18:25
von Thommybeluga
205 hat geschrieben:Noch was: Bist du dir wirklich sicher, dass die zusätzliche Strebe im Türausschnitt B-Säule vom Hersteller dort lediglich angepunktet wurde...:?:
Wenn ja, wie hast du den Käfig dann in das Fahrzeug eingebaut bekommen?
Ich weiß jetzt nicht, wie du darauf kommst?

Zudem hat sich die Variante eh in Luft aufgelöst und nun bekomme ich Ende Januar eine komplette Matter Zelle. Die entspricht dem DMSB Vorschriften etc. Somit bin ich zufrieden.

Gruß,

Tom.