Gruppe G Reglement Art.1
Verfasst: Di Jul 31, 2007 23:53
Mal etwas für die Regelkundler unter euch.
Art. 1:
Die Fahrzeuge müssen, außer wenn es für einzelne Bauteile in diesem Reglement anders bestimmt wird, in serienmäßigen Zustand sein. d.h. wie sie vom Herrstellerwerk in Übereinstimmung mit der Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) bzw. EWG Betriebserlaubnis/EWG Übereinstimmungsbescheinigung (COC) geliefert werden.
Ich würde gerne dazu wissen, darf ich Teile in meinem Auto verbauen von Fahrzeugen, die die gleiche ABE nummer tragen, wie mein Fahrzeug?
Obwohl sie in der KBA Nummer sich unterscheiden?
Gruß
Heiko
Art. 1:
Die Fahrzeuge müssen, außer wenn es für einzelne Bauteile in diesem Reglement anders bestimmt wird, in serienmäßigen Zustand sein. d.h. wie sie vom Herrstellerwerk in Übereinstimmung mit der Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) bzw. EWG Betriebserlaubnis/EWG Übereinstimmungsbescheinigung (COC) geliefert werden.
Ich würde gerne dazu wissen, darf ich Teile in meinem Auto verbauen von Fahrzeugen, die die gleiche ABE nummer tragen, wie mein Fahrzeug?
Obwohl sie in der KBA Nummer sich unterscheiden?
Gruß
Heiko