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Schalthebel/Schaltwegverkürzung BMW E30 Gruppe G

Verfasst: Sa Okt 08, 2005 11:30
von Lars
Da ich auf einem sehr schönen Onboard-Video vom MovieGeorg gesehen habe, wie ein GruppeG-Fahrer über kurze Schaltwege trotz eines längeren Schalthebels in seinem BMW E30 verfügt, so habe ich mich auch mal etwas mit der Thematik beschäftigt:

Im DMSB Reglement lautet es:
- Art.10 brauner Teil Gruppe G Kraftübertragung: Schaltgetriebe, Achsgetriebe und Differenziale mit Sperrwirung müssen der Serie entsprechen

Im Gegensatz dazu:
- Art.16 brauner Teil Gruppe G Fahrgastraum: Das Lenkrad und der Schalthebel sind freigestellt

Nebenbei steht im Art.24 brauner Teil Gruppe G Einschränkung des Protestrechts: Proteste nicht zulässig gegen die unter Art.16 (Fahrgastraum) aufgeführten Teile

Eine Schaltwegverkürzung (M3,Z4?) funktioniert doch eigentlich nur mit anderen Hebelverhältnissen am Schalthebel. Einerseits muss das Schaltgetriebe der Serie entsprechen, andereseits ist der Schalthebel freigestellt :?:

Da eine Schaltwegverkürzung i.V. mit längerem Schalthebel für mich einen doch nicht unerheblichen Wettbewerbsvorteil darstellt, so würde ich diese beschriebene Thematik gerne fachmännisch geklärt haben :!:

Gruß Lars, der darin die Lösung seiner Schaltschwierigkeiten sehen würde :wink: :roll:

Ich bin's!!

Verfasst: Sa Okt 08, 2005 12:43
von spazzola
Hallo Lars,
um Dein Posting von hinten aufzurollen...
Die Schaltschwierigkeiten bekommst Du damit leider nicht gelöst. Ich nehme an Du hast Probleme in den 2.Gang zu kommen, sowohl beim Rauf- als auch beim Runterschalten.
Das liegt an der hundsmiserablen Synchronisierung des Getrag Getriebes, ofmals verstärkt durch die Wahl des Öles.
Die Reglementsituation ist einfach:
Da der Schalthebel nicht nur kein Bestandteil des Getriebes ist, sondern auch noch freigestellt ist, obliegen Dir da keine Einschränkungen.
Das Ziel meines Umbaus war, nicht immer so weit vom Lenkrad weg zu müssen, und auch etwas mehr Präsision reinzubekommen...
Wenn Du mir verrätst wie man so schnell in Wunstorf fährt verrate ich Dir wie man so was Schickes wie im spazzomobil baut... :oops: :lol:
Einverstanden??
Gruss
EDE

Verfasst: Sa Okt 08, 2005 13:06
von Lars
Gut, so könnte man eventuell das Reglement auslegen. Nur was meint der TÜV dazu? Mich wundert es nur, dass bis jetzt kein anderer E30-Fahrer, der mir bekannt ist, eine Schaltwegverkürzung verwendet?!

Gruß Lars

Auslegen??

Verfasst: Sa Okt 08, 2005 13:44
von spazzola
Hallo Lars,
wieso könnte man so das Reglement auslegen?
Das ist ganz eindeutig, der Schalthebel ist freigestellt.
Da bedarf es weder Interpretation noch Auslegung!
Der Schalthebel ist ein original BMW Teil und ein Knauf, egal wie lang er ist ist nicht eintragungspflichtig!
Das Problem ist, wenn Du nur den Hebel nimmst wird das ganze zwar kürzer, aber hakeliger und der Kraftaufwand steigt in gleichem Masse wie die Verkürzung des Weges!

Gruss
EDE

Verfasst: So Okt 09, 2005 09:01
von Gast
Ich habe mir von BMW E30 Spezis sagen lassen, daß der Einbau einer M3 Schaltwegeverkürzung ganz schön aufwändig ist; gehört das einfach noch zum Gruppe G freigestellten Schalthebel? Und wie siehts mit Tüv aus?
Bingespannt auf die Meinungen unserer Techniker!
Gruß Norbert

Verfasst: So Okt 09, 2005 20:13
von EWO
Dem TÜV ist sowohl die Änderung des Schaltknaufs als auch die Veränderung der Hebellängen unterm Wagen ziemlich Schnuppe, aber dem G-Regelwerk nur ersteres.
Wer beim E30 die Hebelübersetzungen im Schaltweg verändert muss bauliche Veränderungen unterm Wagenboden vornehmen und die sind aus dem Passus "Innenraum ist freigestellt" nicht abzuleiten.
Ein längerer Schaltknauf hingegen wird den Schaltweg nur verlängern ist aber für "kleine" Ärmchen vielleicht eine Erleichterung.

Das kommt ganz darauf an...

Verfasst: Mo Okt 10, 2005 08:24
von spazzola
Hallo EWO.
das ist nicht ganz richtig....
Es gibt wie Du weisst ganz viele Schalthebel bei BMW und da gilt es den "richtigen" auszuwählen.
Wenn man den "falschen" nimmt stimmt das was Du sagst!
Gruss
EDE

Re: Das kommt ganz darauf an...

Verfasst: Di Okt 18, 2005 14:21
von Gast
Habs Video inzwischen auch gesehen: spazzola hat einfach den längsten...G-Schalthebel natürlich :D :D :D
so long PETER

Verfasst: Mi Okt 26, 2005 02:19
von Thomas A.
Sorry Lars
....ich denke das ist dir nur entgangen, fast jeder den ich kenne hat eine Verkürzung!!! Zudem gibt es ja einen ganz kurze sowie eine mittellange. wenn du z.B. am Berg mal schaust wenn Leute z.b. im Parc ferm. hin und her rangieren und die den Schalthebel ihres G Autos wie nen joystick bewegen...glaube dann sollte jedem klar sein welche version vorhanden ist!!
Technisch betrachtet ist dies eine Übersetztungsänderung des Schaltweges (Änderung des Hebelprinzips)und somit meines Erachtens nach eine Funktionsänderung, welche event auch einen Wettbewerbsvorteil herbeiführt.
Schalthebel freigestellt bezog ich immer nur auf Knauff sowie längenänderung des Hebels selbst durch z.B. absägen.

Was die Schaltübersetzung sowie deren Änderung angeht ist dies im F 2005 Reglement klarer und deutlicher erläutert!!

Kannst ja mal nachlesen, sicher interessant.

MFG Thomas

Re: Auslegen??

Verfasst: Mi Okt 26, 2005 11:44
von PumaTreter
spazzola hat geschrieben:Hallo Lars,
wieso könnte man so das Reglement auslegen?
Das ist ganz eindeutig, der Schalthebel ist freigestellt.
Da bedarf es weder Interpretation noch Auslegung!
Moin EDE,

ich will ja kein Spielverderber sein, aber ich habe mal in Frankfurt angerufen. Im Reglement steht unter "Fahrgastraum", dass Lenkrad und Schalthebel freigestellt sind. Daran gibt's auch nichts auszulegen.

ABER zu definieren: Der DMSB unterscheidet Schalthebel und Schaltgestänge. :!: Wie Thomas schon meinte: Du kannst den Schalthebel absägen oder verlängern, aber das Schaltgestänge (wo die Hebelwege geändert werden, um kürzere Schaltwege zu bekommen) darf nicht geändert werden. :roll: Zumal die Änderungen dann nicht mehr im Fahrgastraum liegen.

Man würde ja auch etwas verwundert schauen, wenn jemand ein anderes Lenkrad einbaut und zusätzlich eine andere Lenkübersetzung, und sich darauf beruft, dass das Lenkrad freigestellt ist.

Grüße aus HB,

Achim

Verfasst: Mi Okt 26, 2005 12:28
von Hans Bauer
Hallo Achim,

das sehe ich auch so :wink:

Gruß Hans

Verfasst: Mi Okt 26, 2005 12:30
von JochenRheinwalt
Ich stehe mit meiner Meinung irgendwo zwischen Eric und Achim...

-Der Schalthebel ist freigestellt sagt das Reglement. Dieser geht bis zur Kugel, die ihn am unteren Ende führt (außerhalb des Fahrgastraumes).
Das heißt für mich:
Ob der Hebel einen Meter oder 5cm lang ist, ist dem DMSB wurscht.
Diese Änderung wäre dann auch noch im Innenraum.

-Die Schaltbetätigung ist für mich etwas anderes, als das Schaltgestänge;
nämlich ab dem Anlenkpunkt am Hebel zum Getriebe hin. Egal ob Zug oder Gestänge. Und genau dieser Anlenkpunkt muß geändert werden, um das Übersetzungsverhältnis zu ändern. Der liegt zweifelsfrei außerhalb des Fahrgastraumes (was aber für mich garnicht relevant ist).
Somit wäre diese Änderung nicht mehr Zulässig in der G.

wenn aber die Fa. BMW für das Grundmodell E30 (Ausführung 318is und identische Schlüsslnummern) verschiedene Schalthebel mit unterschiedlichen Anlenkpunkten verbaut hat, ist die Verwendung in der G erlaubt, wenn das Bauteil "Schalthebel" als ganze Einheit getauscht wird und nicht mitsamt dem Gestänge / Seilzug.

Nach meiner Meinung besteht hier Klärungsbedarf von Seiten des DMSB.

Andererseits behebt die Änderung der von Lars angedeuteten Schaltprobleme. Es wir deben nur die Übersetzung geändert. Und durch die Änderung muß Eric (wenn ich die Baurichtung richtig interpretiere) mehr Kraft zum Schalten aufwenden. Der einzige Vorteil liegt darin, daß er nicht mehr so weit vom Lenkrad weg greifen zu braucht.

:arrow: also was solls :?: man braucht nicht jedes technische Detail eines Konkurrenten zu kopieren um zu gewinnen. Dazu muß man einfach nur länger stehen lassen.
Ein Schalthebel entscheidet nicht zwischen Platz eins oder zwei :!: :!: :!:

... auch wenn sich über die Reglementskonformität trefflich streiten läßt...


Gruß
jochenacm

Verfasst: Mi Okt 26, 2005 12:33
von JochenRheinwalt
Andererseits behebt die Änderung der von Lars angedeuteten Schaltprobleme. Es wird eben nur die Übersetzung geändert.
Es muß natürlich heißen:

Andererseits behebt die Änderung nicht die von Lars angedeuteten Schaltprobleme.


Mist, wenn man nicht so schnell tippen kann wie man denkt :oops: :roll:

j.rh.

Verfasst: Mi Okt 26, 2005 12:55
von Hans Bauer
Wenn man mal von der tiefergelegten Cafe-Racer Fraktion absieht, die eine Schaltwegverkürzung drin hat, weil im Kino die Schaltvorgänge sehr knackig synchronisiert wurden, gibt es im Motorsport wohl nur einen Grund eine Schaltwegverkürzung einzubauen: schneller schalten :!:

Es ist also ein Wettbewerbsvorteil, wenn ich pro Schaltvorgang z.B. 0,05 Sekunden einspare. Auf einem 5000er mit z.B. 25 Schaltvorgängen sind das z.B. 1,25 Sekunden. Da muß eine alte Oma lange für stricken 8)

Aber wie immer im Leben ist da wo Licht ist auch Schatten. Was glaubt ihr wie lange die schwache Synchronisation eines Seriengetriebe das mitmacht bevor sie sich häßlich kratzend verabschiedet :?:

Was die Zulässigkeit betrifft, laßt Euch die Sache explizit vom DMSB beantworten, dann muß niemand mehr die "Glaskugel" bemühen :wink:

mit sportlichen Grüßen

Hans Bauer

Verfasst: Mi Okt 26, 2005 13:13
von 205
Hans Bauer hat geschrieben:Aber wie immer im Leben ist da wo Licht ist auch Schatten. Was glaubt ihr wie lange die schwache Synchronisation eines Seriengetriebe das mitmacht bevor sie sich häßlich kratzend verabschiedet :?: mit sportlichen Grüßen

Hans Bauer
Ganz meine Meinung, Hans. Und weil die meisten iS Fahrer sowieso schon "reichlich gebrauchte" Getriebe besitzen (sind ja alles keine Neufahrzeuge mehr), schadet diese Verbesserung mehr als das sie was nützt.
Denn: Wenn sich ersteinmal die Synchro des 2.Gg verwehrt, läßt sich kaum oder nur bei bestimmten Drehzahlen eine andere beliebige Schaltstufe wählen. Zumindest ist die Zeit dahin :!:
Das Ganze ist mir im letzten Jahr passiert, als ich mit Eric`s BMW in Wunstorf gefahren bin...

Thomas