Caterham S3 im Slalom

Hier kann über Clubslalom Veranstaltungen gesprochen werden

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opelspeedster
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Re: Caterham S3 im Slalom

Beitrag von opelspeedster »

Sportfahrer hat geschrieben: Fr Jun 03, 2022 06:14
Art.5 :Zugelassen sind alle Pkw, die serienmäßig produziert werden oder wurden. Nicht zugelassen sind Formel oder sonstige Fahrzeuge, die über freistehende Räder verfügen. ist erfüllt wenn es sich lt. Fahrzeugschein um ein PKW handelt
Jetzt bin ich verwirrt. Ich habe einen ganz normalen Fahrzeugschein für meinen Caterham (wie für meine anderen PKW's auch). Woran erkenne ich dass es sich um einen PKW handelt?
Mein Caterham hat nur normale Kotflügel. Also solche:

Bild
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Sportfahrer
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Re: Caterham S3 im Slalom

Beitrag von Sportfahrer »

Moin

Das ist auch verwirrend. Im Fahrzeugschein
Unter Feld J steht die Klasse.
Z.B. M1.
Von Limousine über Cabrio bis Wohnmobil.
Willkommen in der EG Richtlinie

In älteren Scheinen steht dort Personenkraftwagen oder PKW offen oder geschlossen.

Aber bei deinem Bild vom Caterham würde
Ich sagen freistehende Räder.
Meine Meinung.
Gruß Dirk (Hey Mädels ich kann Deutsche Meister zeugen)


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Reinhard Stoldt
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Re: Caterham S3 im Slalom

Beitrag von Reinhard Stoldt »

opelspeedster hat geschrieben: Fr Jun 03, 2022 08:19 Jetzt bin ich verwirrt. Ich habe einen ganz normalen Fahrzeugschein für meinen Caterham (wie für meine anderen PKW's auch). Woran erkenne ich dass es sich um einen PKW handelt?
das ergibt sich aus dem Sinn der Eintragung unter Ziffer 5 des Fahrzeugscheins.
Dort kann z.B. stehen FZ.Z.PERS.BEF. , das ist dann ein PKW (Personenkraftwagen = Fahrzeug zur Personen-Beförderung).
Andere Möglichkeit ist explizit PERSONENKRAFTWAGEN , das trifft es genau.
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Re: Caterham S3 im Slalom

Beitrag von opelspeedster »

Unter 5 steht: FZ.Z.PERS.BEF. 8 SPL. CABRIO-LIMOUSINE

Unter J : M1

Würde das heißen es sind keine frei stehenden Räder?

Was ist mit einem KTM XBOW? Für den müsste das gleiche gelten wie für einen Caterham, oder?
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Re: Caterham S3 im Slalom

Beitrag von Reinhard Stoldt »

um die genaue Definition, was freistehende Räder sind, haben sich die Regelmacher herumgedrückt.
Im Falle des Caterham ist die Hinterachse eindeutig abgedeckt, an der Vorderachse ist der Kotflügel an der Aufhängung befestigt und hat keine Verbindung zur Karosserie. Das ist im Rundstreckenreglement, Besonderheiten Nordschleife, ein Ausschlusskriterium, jedoch keine ausdrückliche Definition des Begriffs freistehende Räder. Ansonsten kenne ich keine nähere Definition.
Ich würde also zu der Meinung neigen, dass der Caterham diesen Bedingungen nicht entspricht und im Slalom nicht startberechtigt ist.
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Re: Caterham S3 im Slalom

Beitrag von opelspeedster »

Reinhard Stoldt hat geschrieben: Fr Jun 03, 2022 11:11
Im Falle des Caterham ist die Hinterachse eindeutig abgedeckt, an der Vorderachse ist der Kotflügel an der Aufhängung befestigt und hat keine Verbindung zur Karosserie.
Heißt das eine Überdeckung die an der Karosserie befestigt ist ist ausreichend?
Also ein alter Caterham der die "Flared wings" hat?
Oder auch ein neueren mit diesen oder einer ähnliche Konstruktion, die der Tüv abnimmt?
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Re: Caterham S3 im Slalom

Beitrag von Sportfahrer »

Moin

Die Frage kann hier keiner mit Garantie
Beantworten.
Wie schon oben geschrieben erfüllt aus meiner
Sicht ein Caterham die Anforderung im Clubsport
Wenn er ein PKW ist und die Räder nicht freistehend sind. Bei Kotflügeln am Chassis
Hat man keine freistehenden Räder. Wenn die Kotflügel mitlenken würde ich von freistehenden
Rädern sprechen.
Verbindliche Antwort gibt es beim DMSB.
Ansprechpartner Herr C.Ihm
Mail cihm@dmsb.de

Der hat Plan und antwortet.
Gruß Dirk (Hey Mädels ich kann Deutsche Meister zeugen)


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Re: Caterham S3 im Slalom

Beitrag von HaPe »

Verbindliche Antwort gibt es beim DMSB.
Wobei dieser die Auskunft nur für DMSB-Slaloms verbindlich geben kann.
Bei Clubslaloms muß zusätzlich der Wagenbeauftragte des Gaus seine Meinung dazu geben.

In Württemberg wird das Fahrzeug bei Clubslaloms nicht starten dürfen.

Wenn überhaupt, gehört meiner Meinung nach dieses Fahrzeug aufgrund seines Gewichtes, immer in die höchste Klasse des Reglements, also zb. in die H14 bzw. H15.

Was man hierbei grundsätzlich auch aus Veranstalter-Sicht nicht vergessen darf, ist die Chancengleichheit.
Kommt ein Fahrzeug, das bei jedem Slalom unangefochten gewinnt, weichen die anderen Teilnehmer aus oder kommen irgendwann gar nicht mehr.
Sowas Ähnliches gab es in Württemberg vor Jahren.
Die Klassenkonkurrenten wollten eine weitere Klasse haben, um nicht immer gegen den Seriensieger unter zu gehen.
Letzten Endes, waren in dieser Gruppe eine lange Zeit viel weniger Teilnehmer am Start.
Das kann weder im Sinne des Sports, der Veranstalter, der Veranstalter-Gemeinschaft noch den Regulierungsbehörden sein.

Das ist meine jahrelange Erfahrung als Funktionär - seit 2019 fahren ich nun selbst Slalom ...
--
Hans-Peter

100 % Sauger; nur Halbtote werden aufgeladen.
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Re: Caterham S3 im Slalom

Beitrag von opelspeedster »

Da der Caterham keine Typ Nummer hat ist ja DMSB Slalom eh ausgeschlossen (oder?).

Also wenn dann nur Clubsport. Bei mir dann Rhein Neckar Pokal / Württemberg.

Ich sehe ein Auto wie den Caterham mit 540 kg auch in der höchsten Klasse.
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Re: Caterham S3 im Slalom

Beitrag von Sportfahrer »

HaPe hat geschrieben: Fr Jun 03, 2022 15:48
Verbindliche Antwort gibt es beim DMSB.
Wobei dieser die Auskunft nur für DMSB-Slaloms verbindlich geben kann.
Bei Clubslaloms muß zusätzlich der Wagenbeauftragte des Gaus seine Meinung dazu geben.

Moin HaPe,

ich denke da auch der Clubsport dem DMSB unterliegt, wird eine Aussage des DMSB schon gewichtig sein.
Ich meine damit wenn der Koordinator Technik des DMSB sagt, dass die besagten feststehenden Kotflügel
dafür sorgen, dass man in dem Fall nicht von freistehenden Rädern spricht, dann ist das so.


In Württemberg wird das Fahrzeug bei Clubslaloms nicht starten dürfen.

Wenn überhaupt, gehört meiner Meinung nach dieses Fahrzeug aufgrund seines Gewichtes, immer in die höchste Klasse des Reglements, also zb. in die H14 bzw. H15.
Im DMSB Sport hat das Ding nichts verloren, Mindestgewicht z.B. in der H14 ist nur mit 400 KG Blei machbar
aus dem selben Grund darf er auch im Clubsport nicht in der Gruppe 3 starten (Mindestgewicht + Ballastverbot machen das unmöglich)
Bleibt also nur die Gruppe 2 nach Leistungsgewicht. Dazu müssen die Räder aber als NICHT FREISTEHEND erklärt werden.


Was man hierbei grundsätzlich auch aus Veranstalter-Sicht nicht vergessen darf, ist die Chancengleichheit.
Kommt ein Fahrzeug, das bei jedem Slalom unangefochten gewinnt, weichen die anderen Teilnehmer aus oder kommen irgendwann gar nicht mehr.
Sowas Ähnliches gab es in Württemberg vor Jahren.
Die Klassenkonkurrenten wollten eine weitere Klasse haben, um nicht immer gegen den Seriensieger unter zu gehen.
Letzten Endes, waren in dieser Gruppe eine lange Zeit viel weniger Teilnehmer am Start.
Das kann weder im Sinne des Sports, der Veranstalter, der Veranstalter-Gemeinschaft noch den Regulierungsbehörden sein.

Da hast du vollkommen Recht, im DMSB Slalom behält sich aus diesem Grund der DMSB vor solche Fahrzeuge auszuschließen.
Ob eine Zulassung solcher Sonderlocken dem Sport gut tun ist grundsätzlich fraglich


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Gruß Dirk (Hey Mädels ich kann Deutsche Meister zeugen)


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Re: Caterham S3 im Slalom

Beitrag von opelspeedster »

Ich nun eine mail an Herr C.Ihm mit folgendem Inhalt geschrieben:
Hallo ich habe ein paar Fragen zum Slalom Reglement.

Ich beziehe ich mich auf Grundausschreibung für den Clubsport Slalom (Automobil) 2022 (http://clubsport-motorsport.de/dateien/ ... Slalom.pdf)

Dort steht:
5. Klasseneinteilung Zugelassen sind alle PKW, die serienmäßig produziert werden oder wurden. Nicht zugelassen sind Formel- oder sonstige Fahrzeuge, die über freistehende Räder verfügen.
Wenn ein Auto laut Fahrzeugschein ein PKW ist, und serienmäßig produziert wurde,
Dann muß dieses Auto zugelassen sein, wenn man dem Reglement folgt, oder?
NUR für Formel- oder sonstige Fahrzeuge gilt dass sie keine freistenden Räder haben dürfen.

Ich habe konkret einen Caterham 7 BJ 2011.
Der Lotus Series 7. wird seit 1957 gebaut. Seit 1973 wird der 7 bei Caterham in Serie gebaut.
Im Fahrzeugschein steht unter 5 : FZ.Z.PERS.BEF. 8 SPL. CABRIO-LIMOUSINE
Und unter J : M1
Damit erfüllt er nach meinem Verständis die Bezeichnung "PKW".
Laut Reglement wäre er also zugelassen, oder?

Interessant ist trotzdem die Frage was unter freistehenden Rädern zu verstehen ist.
Was ist wenn sie eine Abdeckung mit Kotflügeln haben die
a) am Radträger oder
b) am Chassis montiert sind

Vielen Dank im Voraus beim beantworten der Fragen.

MfG
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Re: Caterham S3 im Slalom

Beitrag von Sportfahrer »

Moin,

gibt es schon was Neues bezügl. der freistehenden Räder ?
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Re: Caterham S3 im Slalom

Beitrag von opelspeedster »

Wo denkst du hin?
Vinki
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Re: Caterham S3 im Slalom

Beitrag von Vinki »

Ich darf mit meiner Elise in der FS starten.
Da kein Lotus in dieser DMSB Fahrzeugliste steht, ist das die einzige Möglichkeit zu starten.
Vinki
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Re: Caterham S3 im Slalom

Beitrag von Vinki »

PS: Ist das oben burned orange metallic???
Sieht hammer aus!!!
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