verstehe ich das richtig, dass die neue Formulieren ein Versetzen von Stehbolzen damit nicht erlaubt, da die alten Bohrungen dürfen nicht verschlossen werden dürfen?
Gruß Philipp
Verdeutlichung Gruppe H Reglement
Moderator: EWO
Re: Verdeutlichung Gruppe H Reglement
Ich finde auch das die Formulierung sehr eng gefasst ist und somit dein Beispiel mit dem versetzen der Stehbolzen ausschließt.
Denn es gilt sicher weiterhin der Satz "was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist automatisch verboten".
Denn es gilt sicher weiterhin der Satz "was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist automatisch verboten".
Re: Verdeutlichung Gruppe H Reglement
...das der Satz weiterhin bestand ist stark anzunehmen.
Der Passus legailiert aber immerhin alles außer typfremden Zylinderköpfen, oder hab ich was übersehen?
Der Bergcup gibt sich (zumindest nach außen hin) zufrieden.
Der Passus legailiert aber immerhin alles außer typfremden Zylinderköpfen, oder hab ich was übersehen?
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Re: Verdeutlichung Gruppe H Reglement
„Der nachweislich vom Fahrzeughersteller für das Grundmodell vorgesehene Motorblock (Kurbelgehäuse und Zylinder) muss beibehalten werden. Er darf jedoch durch Materialabnahme bearbeitet werden. Eine Materialhinzufügung ist ausschließlich für die Gestaltung von Gewindebohrungen (Helicoil) zum Zwecke von Schraubverbindungen zulässig.
ich find es immer wieder beeindruckend, wie ein so umstrittenes Thema nach langem hin und her dann so schwammig "bereinigt" wird.
Mann könnte es ja auch folgender Maßen sehen:
1. Die alten originalen Stehbolzen oder Schraubenlöcher im Block mit den originalen gekürzten Schrauben bzw Bolzen verschließen. ( in diesem Moment ist kein Material zugefügt worden sondern nur Material von den Schrauben abgenommen worden, also legal.)
2. Nun neue Löcher bohren mit Helicoileinsetzen versehen zum Zwecke der Schraubverbindung (also auch legal)
Somit könnten die Befestigungen nun doch versetzt werden um Fremdköpfe zu verbauen. Da ja nur das Kurbelgehäuse und Zylinder dem Original entsprechen müssen.
Für mich ist das eine Eierei, wenn man Fremdköpfe ausschließen möchte , dann sollte man das einfach so im Regelwerk schreiben oder ?
Gruß Dirk
ich find es immer wieder beeindruckend, wie ein so umstrittenes Thema nach langem hin und her dann so schwammig "bereinigt" wird.
Mann könnte es ja auch folgender Maßen sehen:
1. Die alten originalen Stehbolzen oder Schraubenlöcher im Block mit den originalen gekürzten Schrauben bzw Bolzen verschließen. ( in diesem Moment ist kein Material zugefügt worden sondern nur Material von den Schrauben abgenommen worden, also legal.)
2. Nun neue Löcher bohren mit Helicoileinsetzen versehen zum Zwecke der Schraubverbindung (also auch legal)
Somit könnten die Befestigungen nun doch versetzt werden um Fremdköpfe zu verbauen. Da ja nur das Kurbelgehäuse und Zylinder dem Original entsprechen müssen.
Für mich ist das eine Eierei, wenn man Fremdköpfe ausschließen möchte , dann sollte man das einfach so im Regelwerk schreiben oder ?
Gruß Dirk
Gruß Dirk (Hey Mädels ich kann Deutsche Meister zeugen)
Volkswagen Lupo 1.4 16V powerd by GTÜ
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Re: Verdeutlichung Gruppe H Reglement
Dirk, gebe dir recht. Das von dir skizzierte Vorgehen / die Argumentation ist mir auch schon eingefallen. Sobald man die "Schraubenreste" einschweißt, was nötig sein kann, wenn wenig Material zwischen alter und neuer Gewindebohrung ist, funktioniert die Argumentation nicht mehr.
Unabhängig davon ist mir die Formulierung zu schwammig und die Argumentation zu riskant als dass ich einen Motor so aufbaue, um dann nicht starten zu dürfen...
Ja man könnte die Reglements auch einfach und verständlich formulieren. Bleibt wohl weiterhin nur die FS und das ist ein Kapitel für sich...
Unabhängig davon ist mir die Formulierung zu schwammig und die Argumentation zu riskant als dass ich einen Motor so aufbaue, um dann nicht starten zu dürfen...
Ja man könnte die Reglements auch einfach und verständlich formulieren. Bleibt wohl weiterhin nur die FS und das ist ein Kapitel für sich...