EWO hat geschrieben:Sportfahrer hat geschrieben:Richtig , und zulassungsfähig ist nur ein Fahrzeug mit gültiger HU . So wird es im Norden bei der Abnahme praktiziert.
und wo ist das Problem den Zettel dabei zu haben ?
Moin EWO,
ich hatte es hier im Rahmen des Themas etwas weiter oben versucht zu erklären mit den Worten :
Wenn du z.B. ein lupenreines Gruppe F Fahrzeug oder sogar ein Gruppe G Fahrzeug im DMSB Slalom mit Wagenpass betreibst, was ja keine gültige HU Bescheinigung benötigt und in diesem Fahrzeug nur über den Wagenpass zugelassene Ausstattungen verbaut sind , darfst du im Norden nicht in der Gruppe 2 starten
Ich versuch es mal noch genauer zu beschreiben. Es gibt oft keinen ZETTEL wie du ihn nennst, dieser Zettel ( HU Bescheinigung) ist in der Gruppe G und F nicht erforderlich wenn das Fahrzeug mit Wagenpass betrieben wird.
Jetzt wird es noch schwieriger, selbst wenn es eine gültige HU Bescheinigung gibt, und das Fahrzeug z.B. über einen nicht der STVZO entsprechenden FIA homologierten unverstellbaren HANS Sitz dazu noch mit Scheuklappen/Ohren verfügt, der im DMSB Sport aber durch den Wagenpasseintrag verwendet werden darf, dann wird dir im Norden der Start in der Gruppe 2 ebenfalls verweigert, da der Sitz nicht eingetragen ist.
Wenn das vielleicht in Zukunft durch z.B. einen Artikel im Clubsport analog des DMSB Reglements angeglichen würde , man z.B. Sitz Gurte und Lenkräder einfach ausklammert könnte es sein, das du persönlich endlich deine langersehnte Konkurrenz in der 2 C bekommst.
