hammerman1 hat geschrieben: Wenn in den DMSB-Lizenzbestimmungen für 2009 bei der "Nationalen DMSB-Lizenz" drinsteht, dass man damit Clubsport-Veranstaltungen fahren darf, (um die sich der DMSB bisher nicht gekümmert hat,) heißt das für mich im Umkehrschluss, dass Clubsport-Veranstaltungen zukünftig eine Breitensport- (oder höherwertige) Lizenz erfordern.
Gute Nacht!
hammerman1
Gute Nacht ?? Nein, aufwachen und genau lesen !
Diese Klarstellung ist schon lange überfällig, denn wenn man Artikel 6 der Lizenzbestimmungen genau liest, so steht dort in Abs. 5:
"Der Geltungsbereich der Nationalen DMSB-Lizenz und der Nationalen Lizenz Stufe A einschließlich Kartsport ist auf Wettbewerbe in Deutschland beschränkt, die im nationalen Sportkalender des DMSB eingetragen sind."
Und das sind eben die Clubsportveranstaltungen nicht ! Streng juristisch gesehen wären diese eventuell sogar "verbotene Veranstaltungen" im Sinne der Lizenzbestimmungen, auch wenn es wohl nicht so beabsichtigt gewesen ist. Zumindest nicht, wenn die Clubsport-Slaloms von den Trägervereinen des DMSB durchgeführt werden.
Also, Blutdruck zurückfahren und sich mit mir über eine preisgünstige Lizenz zu 20€ freuen. ( Das Handbuch und den "Vorstart" erhalte ich trotzdem auf dem Dienstwege, hatte ich bislang doppelt. )
Ach ja, den Arztbesuch kann ich mir auch sparen, der Doc wollte mich immer auf Raumfahrtauglichkeit checken. Nach so einem Belastungs-EKG war ich ganz schön durch !
Gruß
W. Böhmann