Achim,
naja wenn ich es richtig interpretiere, hätte Erich noch wechseln dürfen. Ein Defekt lag ja vor.
Slalom Reglement 2017
Art. 6 Klassenzusammenlegung und Rücktritt
...
5. Bei Veranstaltungen, die innerhalb von zwei aufeinander
folgenden Tagen oder bei Veranstaltungen,
die auf zwei aufeinander folgenden Wochenenden
stattfinden und der Nennungsschluss für die zweite
Veranstaltung bereits verstrichen ist, haben die Teilnehmer
bei offensichtlichen technischen Ausfällen
während der ersten Veranstaltung das Recht, für die
zweite Veranstaltung auf ein anderes Fahrzeug nur
derselben Klasse auch nach Nennschluss und nach
der Ausschlussfrist umzunennen.
Die Feststellung des technischen Defekts obliegt den
Technischen Kommissaren und muss schriftlich festgehalten
werden. Diese schriftliche Feststellung muss
dem Bewerber/Fahrer ausgehändigt werden und
dem Veranstalter der zweiten Veranstaltung vorgelegt
werden. Die Veröffentlichung erfolgt durch Aushang
des Veranstalters mit Bezug auf diesen Artikel.
edit:
ok war zu spät
