Seite 4 von 4

Re: Gr.F u. legale TÜV Eintragungen

Verfasst: Mi Dez 05, 2012 15:34
von EWO
Richtig. Ich wusste doch das du mich verstehst.

Re: Gr.F u. legale TÜV Eintragungen

Verfasst: Mi Dez 05, 2012 15:40
von Hans Bauer
EWO hat geschrieben:Wartet doch bitte erst einmal auf die Durchführungsbestimmungen seitens DMSB und Zulassungsbehörden.
Ihr glaubt doch nicht im Ernst das alle irgendwie gearteten Fragen jetzt schon geklärt sind !?
Jede hier gestellte Frage wartet auf eine Antwort ebenfalls hier. Diese Antwort kann aber nur aus dem Grundverständnis der Leute die etwas mehr wissen kommen und muss nicht zwangsläufig der dann in 2013 (hoffentlich) startenden neuen Vorgehensweise entsprechen.
Nehmt den positiven Aspekt der Sache wohlwollend zur Kenntnis und schaut was auf uns zukommt.
Volle Zustimmung :!: :!: :!:

Re: Gr.F u. legale TÜV Eintragungen

Verfasst: Mi Dez 05, 2012 16:02
von chrisbuschee
Hallo Markus,

ich denke ,das habe ich schon richtig verstanden.
Auch danke für deine ausfühliche Beschreibung,für jemandem der dieser Materie nicht so vertraut ist.
Warum einfach ,wenns auch umständlich geht( betrifft nur die Eintragungen,warum gleich wieder ein grosser Schuh daraus gemacht wird.)
Was die Überführungsfahrten bei Rallye angeht,auch da hatte ich dem DMSB einen Vorschlag unterbreitet,weil ich vom DMSB darauf angesprochen wurde.
Warten wir es ab so wie EWO geschrieben hat.
Gruss Wolfgang

Re: Gr.F u. legale TÜV Eintragungen

Verfasst: Do Dez 06, 2012 13:23
von Sportfahrer
Zitat aus dem Rallye Magazin:

Die neue Richtlinie für Ausnahmegenehmigungen wird die Zulassung von Rallyefahrzeugen voraussichtlich nicht billiger und nicht einfacher machen, sorgt aber für eine solide rechtliche Grundlage und für ein bundeseinheitliches Verfahren; beides gab es bisher nicht. Ins Rollen kommen wird das Verfahren allerdings erst ab dem kommenden März, weil die Schulung der DMSB-Sachverständigen nicht vor Februar 2013 erfolgen wird.


Gut das die ersten Veranstaltungen erst im April sind :lol: