Hans Bauer hat geschrieben:
Wen es sich bei dem von Dir genannten Gutachten um eine allgemeine Betriebserlaubnis handelt kannst Du alle Reifen fahren, die in der ABE für Dein Fahrzeug aufgeführt sind. Die ABE mußt Du dann zusammen mit Deinen Fahrzeugpapieren zum Nachweis immer mitführen.
Wenn die von Dir gekauften Felgen nur ein TÜV-Gutachten haben, montierst Du für die Eintragung beim TÜV die 205/50er Reifen und läßt Dir von Deinem TÜV-Ingenieur die 195/55er Reifen, die im Teilegutachten für Dein Fahrzeug stehen, gleich mit eintragen. Mit der vom TÜV ausgestellten Eintragung gehst Du dann zur Zulassungsstelle und läßt Dir das ganze in Deine Fahrzeugpapiere übertragen, die Du dann immer dabei hast.
Hans, in einer Räder-ABE steht aber meist (wenn nicht immer) die Auflage, dass das Fahrwerk
serienmäßig sein muss. Ist es das nicht kann man die ABE als Teilegutachten betrachten, denn
die Räder müssen dann zusammen mit dem Fahrwerk abgenommen werden. So kenne ich's
jedenfalls aus den ABEs, die ich gelesen habe.
Deshalb ganz ganz wichtig: GUTACHTEN SELBST LESEN, NOTFALLS ZWEI- ODER DREIMAL !!
Und ob ein TÜV-Prüfer (oder im wilden Osten ein Dekra-Mann) auch eine zweite Reifengröße ein-
trägt, die er nicht gesehen hat? Es mag sein, dass er das tut wenn er einen gut kennt (ich könnte
mir vorstellen du bist bei deinem TÜV kein Unbekannter), aber die Regel ist das nicht.
BTW, weil ich es sowieso mal loswerden wollte:
Die Pappnase hier bei uns (hat seinen Ing. sicherlich noch in der DDR gemacht) lässt einen mit
drei Radsätzen + Gewinde auch dreimal antanzen, selbst wenn alle drei Radsätze schon vorher
eingetragen waren (noch mit Serienfahrwerk) und ET + Reifenbreite jedes Mal identisch ist.
Gutachten lesen kann er auch nicht. Im GA meines Fwk. stehen zur Höheneinstellung SOLLwerte
(am Gewinde) und MUSSwerte, sogar in Großbuchstaben wir hier jetzt. Meinst du das hat der
kapiert? Ergo hat mit das am Tag der Abnahme (ich war leider nicht dabei - das war der Fehler)
20 Telefonate mit der Werkstatt gegenüber vom TÜV gekostet (der Inhaber hat sich schlapp ge-
lacht) und die haben dann das Fahrwerk auf EXTREMkeilform geschraubt und das hat der Onkel
dann eingetragen. Dummerweise war die Kiste so unfahrbar und entsprach auch nicht dem was
im Gutachten steht. Und so ganz nebenbei stand auch im Gutachten, dass ein EinstellBEREICH
einzutragen ist "von ... bis". Selbstverständlich hat er da auch nicht gemacht.
Ach ja, ob ich was gegen Ossis habe? Selbstverständlich nicht. Aber der Typ hat sich wirklich
ALLE erdenkliche Mühle gegeben sämtliche Vorurteile zu bestätigen.
Falls man das hier nicht sagen darf bitte ich um die Löschung der entsprechenden Passagen.