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Re: Unterschiedliche Norddt. Reglements?
Verfasst: Mi Apr 15, 2015 12:21
von Uwe Bartels
EWO hat geschrieben:Uwe Bartels hat geschrieben: Wo kämen wir denn hin, wenn jeder Veranstalter seine eigenen Regeln verfassen würde, egal ob diese dann einschränkend oder aufweichend wären.
Gruß
Uwe
Das gilt sogar im DMSB-Sport, also halt den Ball besser flach. Es geht hier nicht um deine Meinung.
Um wessen Meinung denn?
Bist du schon wieder auf Krawall gebürstet, nur weil ich eine andere Auffassung habe, als du?
Ich war bisher immer der Meinung, dass in diesem Forum jeder seine Meinung sagen darf (auch wenn diese von der des Betreibers des Forums abweicht).
Da wir über Clubsport reden, nenn mir den Artikel des Clubsportreglements der das regelt, dass ein Veranstalter das Reglement verändern darf. Zu meiner eigenen Weiterbildung werde ich den dann mal studieren.
Gruß
Uwe
Re: Unterschiedliche Norddt. Reglements?
Verfasst: Mi Apr 15, 2015 12:38
von EWO
Mach was du denkst, ich bin auf Krawall gebürstet, genau.
Mir stinkt einiges.
HEUTE (!) erhalten wir auf Nachfrage wegen dieser postings hier das geänderte Regelwerk aus Niedersachsen, es ist die März-Version.
Keine Ahnung warum etwas geändert wurde, ohne das sich vorher die Verantwortlichen ausgetauscht bzw. dem zugestimmt haben.
Wir werden in SH somit mit NSA gleichziehen, lösen damit aber das Prozess-Problem bei weitem nicht.
Re: Unterschiedliche Norddt. Reglements?
Verfasst: Mi Apr 15, 2015 15:14
von Uwe Bartels
Außer der jetzt wieder aufgenommenen Definition, unter welchen Kriterien jemand in Klasse 1 fahren darf, hat sich nichts geändert. Vorher gab es gar keine Definition, wer in Gruppe Einsteiger fahren darf.
Die jetzige Version schafft also Rechtssicherheit für alle Veranstalter.
Gruß
Uwe
Re: Unterschiedliche Norddt. Reglements?
Verfasst: Mi Apr 15, 2015 17:19
von Wilfried Böhmann
Uwe Bartels hat geschrieben:Außer der jetzt wieder aufgenommenen Definition, unter welchen Kriterien jemand in Klasse 1 fahren darf, hat sich nichts geändert.
Gruß
Uwe
Oh, ich meine doch !
Eine Leistungsmessung per Prüfstand hat es bislang meines Wissens im Clubsport nicht gegeben, zumindest nicht im 2014er Reglement. Gelten denn dann die betreffenden DMSB-Vorgaben analog zur Gr. G ???
Art. 5:
Bei der Überprüfung dieser beiden Parameter sind die zulässigen Toleranzen der jeweiligen Messeinrichtungen zu berücksichtigen. Toleranz bedeutet „zulässige Messabweichung“. Bei der Leistungsmessung ist zusätzlich die Toleranz lt. Richtlinie 80/1269/EG(Hersteller-Toleranz) von 5% zu berücksichtigen.
Art. 3.2
Ein zusätzlicher Verweis auf eine Lizenzpflicht ist überflüssig, denn diese ergibt sich aus den Rahmenrichtlinien:
http://clubsport-motorsport.de/dateien/ ... t_2015.pdf
Zu den "Mehrfachstarts":
Sehe ich da einen Widerspruch oder Vermischung zwischen
Art. 3 Teilnehmer/Fahrer/ Mannschaften
Mehrfachstarts eines Fahrers mit verschieden Fahrzeugen sind zulässig. Hier wird nur der erste Start des Fahrers in die Wertung aufgenommen
und
Art. 8.7 Sonderläufe und Sonderklassen
Mehrfachstarts eines Fahrers mit verschiedenen Fahrzeugen oder mehrmals mit dem gleichen Fahrzeug sind in Sonderklassen oder Sonderläufen zulässig.
War noch was ? Nicht?
Dann Tschüss !
W.Böhmann
Uwe: Es sind nicht die schlechtesten Eichen, an denen sich.......reiben!
Re: Unterschiedliche Norddt. Reglements?
Verfasst: Do Apr 16, 2015 00:01
von Uwe Bartels
Hallo Willi,
ich habe mich auf die erste Veröffentlichung aus 1-2015 bezogen. Deine Vergleiche beziehen sich auf die 2014'er Ergänzungen.
Ansonsten bin ich deiner Meinung, da gibt es weiteren Klärungsbedarf. Aber das haben sich die hier im Forum schreibenden Wagenreferenten ja wohl schon in die Agenda für die diesjährige Tagung der Norddeutschen geschrieben.
Gruß
Uwe
Deinen Nachsatz verstehe ich nicht, musst du mir Sonntag mal verklickern.
