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Re: Grundfragen zum Einsteig (Auto)

Verfasst: Mo Feb 10, 2014 16:19
von GSI
In den anderen Gruppen ist das Baujahr des Autos eigentlich unwichtig, also da gibt es keine Eingrenzungen in Bezug auf Baujahr bzw. Erstzulassung.
Hallo Dennis,

nur zur Vollstaendigkeit halber aus dem Reglement...

In der Grp. H sind PKW zugelassen, deren Bj. nach dem 31.12.1965 und vor dem 1.1.2009 liegt. Die Baujahresgrenze 2008 wird bis zum 31.12.2018 aufrecht erhalten. Ab dem 1.1.2019 sind in der Grp. H nur noch Fahrzeuge zugelassen, deren Bj. mind. 10 Jahre zurueck liegt.

Gruss Gerold