Auto auf neuer Rohkarosse aufgebaut in der Gr H
Moderator: PumaTreter
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Re: Auto auf neuer Rohkarosse aufgebaut in der Gr H
Deswegen ja mein Ruf nach Thomas (TK) und Willi (TüVtler)
Gott schuf Adam und Adam den Opel!!!
Und nie den Sand in den Kopf stecken!
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Re: Auto auf neuer Rohkarosse aufgebaut in der Gr H
Hallo Motorsportfreunde,EWO hat geschrieben:Aus sowas entsteht dann der Briefhandel und der ist offziell verboten. Im Motorsport ist es aber relativ oft üblich aus den o.g. Gründen.Reinhard Stoldt hat geschrieben:Der einfachste Weg ist also Schrottauto kaufen, wegschmeissen und den Brief als Basis für die "Reparierte" Version behalten.
in meiner aktiven Zeit als Mechaniker im Rallyesport war diese Vorgehensweise völlig normal

Mfg RALT (Robert ALTmann)
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Re: Auto auf neuer Rohkarosse aufgebaut in der Gr H
Ist ja gut, Arne,bin ja schon da !Arne hat geschrieben:Deswegen ja mein Ruf nach Thomas (TK) und Willi (TüVtler)
Dem Beitrag von Reinhard Stoldt stimmt in großen und ganzen.
Nur das hier will mir nicht recht gefallen:
Wenn nur die Karosserie ausgetauscht wurde und sonst alles andere – Antrieb, Fahrwerk, Elektrik, Innenausstattung - behalten wird, könnte man mit den Originaldokumenten weitermachen. Aber hakelig ist diese Geschichte schon, es gilt ja nicht die straßenverkehrsrechtliche Seite, sondern die sportrechtliche bezüglich Gr.H.Der einfachste Weg ist also Schrottauto kaufen, wegschmeissen und den Brief als Basis für die "Reparierte" Version behalten
Frag da lieber die Frankfurter – nicht die von der Eintracht, die schießen doch meist daneben !
@Japanese:
War aber nicht ganz korrekt., obwohl häufig gemacht. Die Herstellereigenschaft erreicht man nicht durch einfaches Zusammensetzen einzelner Bauteile, wobei ein Produkt herauskommt, das es in dieser Form schon zuhauf gibt. Erforderlich ist die Konstruktionstätigkeit und eigener geistiger Aufwand.Ich habe selbst mal ein Auto "neu" aufgebaut, aber mit STVZO, und da stand da ich als Hersteller drinnen.
Gruß
W. Böhmann
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Re: Auto auf neuer Rohkarosse aufgebaut in der Gr H
Es wird halt nicht nur die Karosserie getauscht. Es wird komplett alles neu gebaut und da es ein Gr H Fahrzeug werden soll wird natürlich auch keine Innenausstattung ins Auto gebaut werden.
Klar, ich könnt mir jetzt ein anderes Auto kaufen und den Brief dann für dieses Projekt her nehmen, aber ist das im Sinne des Erfinders?
Wie ist das denn bei ex DTM Autos Klasse 1 oder Klasse 2?
Also ein 94 BMW, Benz oder Opel oder what ever, der hat doch keinen Brief! Und damit kann ich doch auch in der Gr H fahren!
Klar, ich könnt mir jetzt ein anderes Auto kaufen und den Brief dann für dieses Projekt her nehmen, aber ist das im Sinne des Erfinders?
Wie ist das denn bei ex DTM Autos Klasse 1 oder Klasse 2?
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Re: Auto auf neuer Rohkarosse aufgebaut in der Gr H
Also noch mal ganz langsam: In der Gr. H brauchst du keinen Brief !
Der Artikel 2 des Gr.H-Reglementes ist hier nicht ganz eindeutig.
Es heißt: „Es sind nur Fahrzeuge startberechtigt, die……“ usw.
Falls hier Fahrzeugtypen gemeint sind, könntest du ein solches Fahrzeug aus werksmäßig gelieferten Einzelteilen zusammenbauen – abgesehen von den freigestellten Teilen nach Gr. H - , denn dieser Typ hatte ja wohl eine ABE, EWG-Betriebserlaubnis oder Einzelbetriebserlaubnis.
Ist hier das Einzelfahrzeug gemeint, so müsste es individuell eine Betriebserlaubnis haben. Jedes einzelne Fahrzeug ! Das passt dann aber nicht mit der Vorgabe Baujahr vor dem 1.1.2009. Auch wären die neuesten straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften zu erfüllen, kannst du demnach abhaken !
Vielleicht hilft Art. 4: „Nachgebaute Gr.5 – Fahrzeuge sind nicht zulässig“. Demnach sind nachgebaute Fahrzeuge anderer Klassen akzeptiert ??
Endgültige Klarheit könnten die netten Frankfurter schaffen.
Gruß
W. Böhmann
Der Artikel 2 des Gr.H-Reglementes ist hier nicht ganz eindeutig.
Es heißt: „Es sind nur Fahrzeuge startberechtigt, die……“ usw.
Falls hier Fahrzeugtypen gemeint sind, könntest du ein solches Fahrzeug aus werksmäßig gelieferten Einzelteilen zusammenbauen – abgesehen von den freigestellten Teilen nach Gr. H - , denn dieser Typ hatte ja wohl eine ABE, EWG-Betriebserlaubnis oder Einzelbetriebserlaubnis.
Ist hier das Einzelfahrzeug gemeint, so müsste es individuell eine Betriebserlaubnis haben. Jedes einzelne Fahrzeug ! Das passt dann aber nicht mit der Vorgabe Baujahr vor dem 1.1.2009. Auch wären die neuesten straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften zu erfüllen, kannst du demnach abhaken !
Vielleicht hilft Art. 4: „Nachgebaute Gr.5 – Fahrzeuge sind nicht zulässig“. Demnach sind nachgebaute Fahrzeuge anderer Klassen akzeptiert ??
Endgültige Klarheit könnten die netten Frankfurter schaffen.
Gruß
W. Böhmann
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Re: Auto auf neuer Rohkarosse aufgebaut in der Gr H
Moin Arne,
mach doch hier nicht so einen Eieranz wegen der Rohkarosse.
Glaubst du, das wäre das erste Auto in der H zu dem es keinen Brief gibt?
Hast du schon mal einen TK beim Slalom gesehen, der sich für den Brief interessiert hat?
Rechtlich gesehen erfüllst du damit nicht die Gruppe H Voraussetzungen - fertig!
Gibt es jemanden, der dir das nachweisen könnte, wenn du es so machst wie oben geschrieben? -Nein, weil niemand bei nem Slalom sich für den FZG-Brief interessiert.
Also mir ist das vollkommen Wurscht, solange du Hubraum und Mindestgewicht einhältst ( <-- das ist jetzt MEINE Meinung!)
Gruß
Jo
mach doch hier nicht so einen Eieranz wegen der Rohkarosse.
Glaubst du, das wäre das erste Auto in der H zu dem es keinen Brief gibt?
Hast du schon mal einen TK beim Slalom gesehen, der sich für den Brief interessiert hat?
Rechtlich gesehen erfüllst du damit nicht die Gruppe H Voraussetzungen - fertig!
Gibt es jemanden, der dir das nachweisen könnte, wenn du es so machst wie oben geschrieben? -Nein, weil niemand bei nem Slalom sich für den FZG-Brief interessiert.
Also mir ist das vollkommen Wurscht, solange du Hubraum und Mindestgewicht einhältst ( <-- das ist jetzt MEINE Meinung!)
Gruß
Jo
nix mehr Polo!
nix mehr Astra!
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Re: Auto auf neuer Rohkarosse aufgebaut in der Gr H
hi Jochen,
ich gebe Dir vom Grundgedanken recht, aaaber.....das ist halt leider ein bisschen zu einfach dargestellt.
Ich seh es so: Arne kauft sich jetzt eine Rohkarosse ( wohl von einem Modell, daß es schon ein paar Jahre gibt ), dann hat er entweder eine Rechnung von November 2009 darüber, oder gar keine, oder gibt es bei einer neuen Rohkarre
ein Produktionsdatum mit Nachweis
Jedenfalls vermutlich irgendwelche Papiere neueren Datums - wenn überhaupt welche. So, dann bastelt er das Auto zusammen und beantragt im Feb. 2010 einen Wagenpass. Und nun sagt der DMSB, daß Auto ist ja Baujahr 2010 und kann nicht in der H starten
So kann das also nicht gemeint sein. Ich vermute eher - aber wie gesagt vermute - daß es vom Baujjahr her dem DMSB genügt, wenn dieses entsprechende Modell z.B. von 2001 bis ...2008 vom Hersteller gebaut wurde.
Und dieser Punkt muß nun mal - am besten direkt mit dem DMSB - geklärt werden.
Also vernünftig überlegt muß ich doch jederzeit die Möglichkeit haben, mein tolles Auto wieder auf einer Rohkarosse aufzubauen, wenn da mal ein Japaner mit zu großen Füßen drüberläuft
Grüße
Dieter - Japanese
ich gebe Dir vom Grundgedanken recht, aaaber.....das ist halt leider ein bisschen zu einfach dargestellt.
Ich seh es so: Arne kauft sich jetzt eine Rohkarosse ( wohl von einem Modell, daß es schon ein paar Jahre gibt ), dann hat er entweder eine Rechnung von November 2009 darüber, oder gar keine, oder gibt es bei einer neuen Rohkarre




Und dieser Punkt muß nun mal - am besten direkt mit dem DMSB - geklärt werden.
Also vernünftig überlegt muß ich doch jederzeit die Möglichkeit haben, mein tolles Auto wieder auf einer Rohkarosse aufzubauen, wenn da mal ein Japaner mit zu großen Füßen drüberläuft


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Dieter - Japanese
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Re: Auto auf neuer Rohkarosse aufgebaut in der Gr H
Hi Jochen,
sorry ein Eiertanz sollte es nicht werden... Es ging mehr eher um die Fakten und wenn ich jetzt einen solchen zeitlichen und finanziellen Aufwand betreibe, dann würde ich das Fahrzeug gern später auch dem angedachten Zweck zuführen. Ist doch sicher verständlich, oder?
Inzwischen weiß ich aber wie es geht und es ist so wie Willi das sagt.
Schöne Woche
Arne
sorry ein Eiertanz sollte es nicht werden... Es ging mehr eher um die Fakten und wenn ich jetzt einen solchen zeitlichen und finanziellen Aufwand betreibe, dann würde ich das Fahrzeug gern später auch dem angedachten Zweck zuführen. Ist doch sicher verständlich, oder?
Inzwischen weiß ich aber wie es geht und es ist so wie Willi das sagt.
Schöne Woche
Arne
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Re: Auto auf neuer Rohkarosse aufgebaut in der Gr H
So!
Nachdem das Thema jetzt auch in einem anderen Forum behandelt wurde, bin ich doch ein wenig verwirrt.
Die Abnahme meines Polo ist schon so lange her, daß ich mich an die Einzelheiten nicht mehr erinnern kann.
Wird bei der Wagenpass-Abnahme nach einer Fahrgestellnummer laut FZG-Brief gefragt (z.B. VWVZZZ000.....),
oder reicht nicht eine mehr oder weniger beliebige Nummer, mit der Das Auto /eindeutig/ identifiziert werden kann (z.B. Geburtsdatum o.ä.).
In diesem Fall bräuchte ich ja überhaupt keinen Brief. Ist das so?
Ein weiteres Thema ist das Baujahr des Autos, da dieses ja vor 2009 liegen muß, um in der H startberechtigt zu sein.
Wie wird dieses denn überprüft bzw. wo liegt die Nachweispflicht? Würde nicht z.B. ein Wisch reichen, worin der Eigentümer versichert, daß...
Kann man ein Baujahr aus dem Fertigungszeitraum einfach angeben (ohne Nachweis) ?
Die Abgasnormen greifen meiner Meinung nach nicht, da die Kiste ja nicht zugelassen werden muß! Es geht schlieslich um einen Wagenpass!
Welches H-Auto würde denn überhaupt Euro2 schaffen???
Hilfe...!?!
Jo
Nachdem das Thema jetzt auch in einem anderen Forum behandelt wurde, bin ich doch ein wenig verwirrt.
Die Abnahme meines Polo ist schon so lange her, daß ich mich an die Einzelheiten nicht mehr erinnern kann.
Wird bei der Wagenpass-Abnahme nach einer Fahrgestellnummer laut FZG-Brief gefragt (z.B. VWVZZZ000.....),
oder reicht nicht eine mehr oder weniger beliebige Nummer, mit der Das Auto /eindeutig/ identifiziert werden kann (z.B. Geburtsdatum o.ä.).
In diesem Fall bräuchte ich ja überhaupt keinen Brief. Ist das so?
Ein weiteres Thema ist das Baujahr des Autos, da dieses ja vor 2009 liegen muß, um in der H startberechtigt zu sein.
Wie wird dieses denn überprüft bzw. wo liegt die Nachweispflicht? Würde nicht z.B. ein Wisch reichen, worin der Eigentümer versichert, daß...
Kann man ein Baujahr aus dem Fertigungszeitraum einfach angeben (ohne Nachweis) ?
Die Abgasnormen greifen meiner Meinung nach nicht, da die Kiste ja nicht zugelassen werden muß! Es geht schlieslich um einen Wagenpass!
Welches H-Auto würde denn überhaupt Euro2 schaffen???
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Jo
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Re: Auto auf neuer Rohkarosse aufgebaut in der Gr H
Hallo,JochenRheinwalt hat geschrieben: Wird bei der Wagenpass-Abnahme nach einer Fahrgestellnummer laut FZG-Brief gefragt (z.B. VWVZZZ000.....),
oder reicht nicht eine mehr oder weniger beliebige Nummer, mit der Das Auto /eindeutig/ identifiziert werden kann (z.B. Geburtsdatum o.ä.).
In diesem Fall bräuchte ich ja überhaupt keinen Brief. Ist das so?
Ein weiteres Thema ist das Baujahr des Autos, da dieses ja vor 2009 liegen muß, um in der H startberechtigt zu sein.
Wie wird dieses denn überprüft bzw. wo liegt die Nachweispflicht? Würde nicht z.B. ein Wisch reichen, worin der Eigentümer versichert, daß...
Kann man ein Baujahr aus dem Fertigungszeitraum einfach angeben (ohne Nachweis) ?
also, nach meinen telefonaten mit dem DMSB und Rücksprachen mit Leuten die so etwas Hauptberuflich machen kann ich DIr folgende Info geben.
Die FG Nummer kannst Du Dir ausdenken, der Nachweiß, das es sich um dieses oder jenes Auto handelt wird bei der Wagenpassabnahme festgestellt.
Du brauchst bei eine Gruppe H Auto auf keinen Fall einen Frahrzeugbrief, es sei denn Du möchtest bei Rennen teilnehmen die eine Straßenzulassung vorraussetzen, z.B. Rallye.
Und das Baujahr wird auch in Rücksprache während der Wagenpassabnahme eingetragen/festgelegt.
Gott schuf Adam und Adam den Opel!!!
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Re: Auto auf neuer Rohkarosse aufgebaut in der Gr H
Cooool,
eine "tu was du willst"-Regel
Gruß
Jo
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