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Idee ist nicht schlecht, aber leider hat der Dodge eine Ladefläche die ja nun auch offen ist.Kanst du dir vorstellen da eine Werkbank drauf zu stellen.Ersteinmal würde das sehr Seltsam aussehen und zum zweiten werde ich bestimmt in mein 2 Monate altes Auto keine Löcher bohren um irgendwelche sachen zu befestigen ne ne da werde ich schon noch eine Lösung finden.
Aber Danke für den Vorschlag.
Japanese hat geschrieben:es gibt da noch eine andere Möglichkeit: mach aus Deinem Zugwagen ein....SonderKFZ Werkstattwagen....Schlüssel Nr. 999 glaube ich war das. Dazu mußt Du ein paar Dinge wie Werkbank / Schraubstock usw. fest mit dem KFZ verbunden haben.
Werkstattwagen ist kein LKW
kein LKW ist kein Sonntagsfahrverbot....
Grüße
Dieter - Japanese
Servus Dieter,
Zu welchen Sonder-KFZ Nutzungen Dein guter, armer, alter J5 schon alles mißbraucht wurde, nachdem er kein LKW mehr war, möchte ich hier lieber nicht ausführen
Das mit der Eintragung als Werkstattwagen dürfte vermutlich nicht funktionieren.
Ich meine, einmal gelesen zu haben, dass man auch über einen entsprechenden Werkstattbetrieb (muss ja nicht unbedingt im Kfz-Bereich sein) verfügen muss, um eine mobile Werkstatt zu betreiben.
Die wenigsten dürften über ein Gewerbe verfügen.
In Absurdistan wird schließlich ALLES geregelt
Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus....
Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist. Art. 20 GG
M3Rainer hat geschrieben: viel interessanter finde ich aber Punkt 1.6. Demnach gilt das Sonntagsfahrverbot nicht für LKW bis 3,5T, wenn sie einen Wohn- oder Sportanhänger ziehen?!?!?!?
Und das wäre mir neu
Das gilt tatsächlich nur dann wenn der Anhänger eine ausschließliche Sportnutzung vorschreibt.
Sowas ist aber ziemlich unsinnig, will man auch mal zu Hause damit etwas von A nach B transportieren.
Gruß EWo
Das sehe ich und mein Straßenverkehrsamt anders.
ICh hatte dort mal nachgefragt mit dem obigen PDF File und die sagten mir, solange es ersichtlich ist, das es sich um SPortzwecke handelt ist es ok.
Sprich, ist ein Rennauto auf dem Anhänger, kann dieser auch ruhig eine schwarz Zulassung haben.
Marcel,
da kannst Du aber tolle Diskusionen mit der Polizei führen. Es ist für die von aussen doch überhaupt nicht ersichtlich, ob die mit dem Rennauto jetzt tatsächlich zur Rennveranstaltung fährst, oder Du das Auto gewerblich von der Rennveranstaltung in die Werkstatt bringst, oder gewerblich mit Rennautos handelst.
Also auf die Diskusion hätte ich ja keinen Bock.
Viele Grüße und guten Rutsch
Arne
Gott schuf Adam und Adam den Opel!!!
Und nie den Sand in den Kopf stecken!
Naja, mit der Ergbnisliste, Nennbestätigung oder ähnliches hast du ja auch in Papierform was zur hand, das du ebend auf dem Weg zur oder von der Veranstaltung bist.
Hi,
Also meinen Polizisten hat das nicht interessiert, das ich zu nem Rennen unterwegs war. 3 Punkte und 200 Euro.
Man kann sich ne Ausnahmeregelung kaufen, kostet etwa 360 Euro pro Jahr.
Werde ich nächstes Jahr machen.
Gruß Frank
Endlich mal ne Hausnummer was so etwas kostet. Also wenn die Genehmigung wircklich 360 Euro kostet dann kann ich den Dodge auch als KFZ anmelden da er Euro 4 ist.
Werde mich aber in der nächsten Woche schlau machen und berichten! Wünsche ansonsten einen Guten Rutsch an alle!
Gruß aus dem Pott der Golftreter
So es gibt neues! ich habe alle Termine die ich gerne Fahren wollte vorgelegt.Der Antrag wurde abgelehnt? da es hier nur eine ausnahme gibt wenn ich Lebensmittel fahren würde.Dies ist ja bekanter weise nicht der Fall.
So jetzt L..... mich doch alle ich werde den Dodge als PKW ummelden, und schon bin ich das Problem los.
Leider kann ich das Problem nicht anders lösen.aber was soll es.