Verfasst: Sa Mär 11, 2006 20:17
Eben, es steht geschrieben, dass alles nachgrüstet werden darf, was zu dem gleichen Grundmodell auch werksseitig mal verbaut wurde. Das Grundmodell ist ein 3/1 mit KBA-Nummer soundso. Ein andere Kriterium gibt es nicht in den Statuten der G und auch in den Papieren. Wenn also die KBA-Nummer bei Schalter und Automatik gleich ist würde ich das mal so als Erlaubt sehen, auch wenn es technisch nicht korrekt ist.Japanese hat geschrieben:ne Ecki, das siehst Du falsch, denn da gibt es ja noch so nen wichtigen Spruch: Alles was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist verboten...
und in der G ist es nur erlaubt, das zu verwenden, was es werksseitig gibt oder gab. Und werksseitig kriegst Du keine "Automatikhinterachse" mit Schaltgetriebe. So siehts nu mal aus.
Grüße
Dieter - Japanese
derhoffentlichdankdeinerhilfewiedereingelogtiss
Ist aber eine Gratwanderung die ich vorher schriftlich absichern würde.