EWO hat geschrieben:Ganz einfache Regelung:
Das Fahrzeug muss der STVZO entsprechen, da gibt es kein "wenn" und "aber".
Wenn die STVZO auf die AHK in den Papieren keinen Wert legen sollte (was derzeit nicht so ist), dann dürfte man dies an und abbauen wie es einem beliebt.
Genauso verhält es sich mit der Sitzbank und sonstigem Zubehör was zulassungsrelevant ist.
Wer hin und her bauen möchte und nicht immer zum TÜV fahren will, muss sich zwangsläufig in der Klasse 3 ansiedeln.
Moin,
na,.. das ist ja ne heiße Debatte. Wollte gestern Abend gleich nach dem Posting von EWO etwas dazu geschrieben haben.
Aber irgend etwas hatt mich doch dazu bewegt es NICHT zu tun,...Keine Lust

Dann hatten soviele gepostet, das es
eh nicht mehr passte.
Als Vorwort möchte hier betonen, das ich nicht Parteiisch eingestellt bin, stehe immer auf der seite der Gerechten Sache.
Wenn ich das Wort in dem ASC Tread "Leider" geschrieben habe meinte ich :Schade das dass passieren musste.
Mein "Lieber HERR Moderator" war Scherzhaft gemeint, Hab Dich "Lieb" und werde SIE weiterhin Duzen
@ EWO
Eine AHK ist laut EU-Recht NICHT Eintragungspflichtig. Kann somit ab-und angebaut werden bis der Arzt kommt
@ Jan
Kann Dich gut verstehen,.. möchte nicht in der "Haut" eines TK's stecken, der bei Angelegenheiten entscheiden muss, wo
selbst Richter, Anwälte und vorallem TÜV Ingeneure sich noch NICHT mal einig sein könne.
@ SEMA
Es gibt Abläufe im Täglichen Leben, die Logisch sein müssten und es gibt Gesetze die die Logik ersetzen,.. oder über den
Haufen schmeißen. Nun gut,..es steht zwar nirgends das man eine Motorhaube nicht abbauen darf, oder eine Türverkleidung,..aber dann steht es in anderen § Par. das dass wieder UNTERBINDET. War ein schlechtes Beispiel von Dir.
In der STVZO wird die Betriebserlaubnis (BE) in § 19 behandelt. Eine BE erlöscht wenn :
1. die in der BE genehmigte Fahrzeugart geändert wird
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
Einzelabnahmen werden über eine Kfz-Prüforganisation (TÜV) unter dem § 21 abgewickelt. Nach einer Abnahme hatt man aber immer noch keine BE. Diese dürfen NUR dann die Zulassungsstellen oder Genehmigungsbehörden erteilen.
Da ich davon ausgehe, das es auch Fahrzeuge im CS-Slalom gibt, die keine Zulassung zum Straßenverkehr haben, also somit keine BE erhalten können,..das es ausreicht wenn man bei eine T-Abnahme NUR den TÜV- Bericht laut §21 vorlegen kann.
Hier im Thread (seite 3) hatte ich geschrieben, das es NICHT so einfach wäre, die Sitze ausbauen zu können ohne dem
entsprechenden Eintrag bzw. Austrag aus den Kfz-Papieren. Das war die Aussage eines Prüfingeneur's vor etwas längere
Zeit, wo ich noch "Umbauten" gemacht habe. Da sich aber in der STVZO einiges geändert hat oder auch gestrichen wurde,
(neue ab .01.07.2012), ließ es mir keine Ruhe, nach der neuesten Regelung in bezug aus Ausbau von Teilen im/am Kfz
und habe gestern fast den ganzen Tag sowie heute morgen herum Tel. (TÜV NORD, Hannover, DEKRA, KÜS etc.) bzw. auch Vorstellig gewesen, um Auskunft zu bekommen.
Man glaubt es nicht, aber leider ist es so. Die hälfte sagen JA, es ist OK, die andere hälfte NEIN. Dennoch mit unterschied-
lichen Begründungen.
Da wir NUR Menschen sind und Fehler machen können UND... nicht gleich ALLES Wissen können, sollte man des Friedenswillens es auch eingestehen wenn tatsächlich ein "Fehler" aus unwissenheit begangen wurde.
Und zwar,.. habe ich hier ein Schreiben vom TÜV Nord, das besagt, das man die SITZE DOCH, OHNE DIE BETRIEBSERLAUBNIS ZU VERLIEREN, KURZFRISTIG Aus- und Einbauen kann.
So,.. auch wenn es nicht "GEWÜNSCHT" wurde (zu kurzfristig), dieser Thread behandelt nunmal das Thema "faule Auto's".
Das Schreiben werde ich an den Verantwortlichen per eMail senden, alle anderen die Interesse haben bitte per PN ihre
eMail senden.
Ich Denke mal, obwohl ich noch mehr hätte schreiben können,... ich habe fertig.
Gruß,.. Roy