FIA Schalensitze nach §21 eingetragen

Alles zum Thema Technik, welches in die anderen Foren nicht passt.

Moderator: PumaTreter

Roawdy
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FIA Schalensitze nach §21 eingetragen

Beitrag von Roawdy »

Moin,
es war furchtbar, es war eine Gemeinschaftarbeit einiger Jecken über eine lange Zeit, es war teuer....aber es geht :mrgreen: .
Bild
Mit der Verwendung des bekannten Schroth Gurtes mit ABE und FIA ist dies, wenn man serienmäßige Gurtverschraubungen nutzen kann, kein Problem.
Airbagausbau geht nur bei älteren Fahrzeugen, bei denen es den Airbag wahlweise gab......oder aber :roll: .
Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Seitenairbags in der Sitzlehne wird es schier unmöglich.
Bei der Zulassung des Fahrzeuges als Sportfahrzeug hat man damit ja nichts zu tun, darf aber im Gegenzug das Fahrzeug aber nur im Rahmen von Sportveranstaltungen nutzen, zum Brötchenholen muss dann das Fahrrad her :wink: .
Die Festigkeit der Konsole, von Gurtstreben mit und ohne Käfig nachzuweisen ist Arbeit und wenn der Prüfer selbst "reißen" will teuer.
Für die Sitze in Fahrzeugen der Klasse M1, also unseren, gilt die EC-Richtlinie RL74/408/EWG, hier muss die Rückenlehne an der Kopfauflage das 20 fache des Eigengewichtes des Sitzes statisch und dynamisch eine Beschleunigung von 20g leer aushalten. Außerdem spielt 2007/46/EG auch noch eine Rolle.
Die FIA Richtlinie findet man unter Norme 8855-1999/Standard 8855-1999 NORME FIA POUR SIEGES DE COMPETITION/FIA STANDARD FOR COMPETITION SEATS . Beides ist als PDF im www herunterladbar. Hier geht man von einem Dummy mit 78 kg Masse und einer Beschleunigung von 10g aus, also einer viel höherer zu bewerteten dynamischen Belastung.
Geht man von einem Sitzgewicht komplett von 22 kg und dem Dummy aus, landet man bei einer Masse von 100Kg, unter Einwirkung der erschwerten Prüfbeschleunigung von 15g ergibt das im Schwerpunkt des Dummyoberkörpers in der Höhe von 400mm eine Kraft von 15000N und ein Biegemoment von 6000 Nm dynamisch. Die nach RL74 geteste Sitzlehne muss schlimmstenfalls in 800 mm Höhe ein Moment von 20*20*10*0,8=3200Nm statisch aushalten. Beim leeren Sitz muss die Lehne eine Beschleunigung nach vorne und hinten von 20 g aushalten, heißt hier mit dem Schalengewicht von 8 kg eine Kraft von 1800 N.
Die FIA 8855-1999 übertrifft deutlich die geforderten Werte nach RL74/408/EWG, denn nach Beispielrechnung 6000 Nm dynamisch > 3200 Nm statisch bzw. 15000N >1800N.
Sitze nach FIA 8855-1999 übertreffen also deutlich die Anforderungen nach StVZO bzw. EC-Richtlinie 74/408/EWG.
Jetzt muss man nur noch einen Gutachter Dipl-Ing finden, der rechnen kann und seiner Rechnung "glaubt".
Einige Gutachter gehen den Weg, den ABE-Pole Position mit Eigenbau bzw. zugekauften Konsolen nach FIA einzutragen, denn die ABE des Recaro gilt nur mit passenden ABE-Konsolen von Recaro, und die gibt es leider nur für die bekannten Typen wie diverse Porsche, BMW, Golf usw.. Hätte ich das vorher gewußt, wäre es beim vorletzten kontaktierten Gutachter mit den Recaros deutlich einfacher geworden, aber da hatte ich die FIA-Sitze schon. Ich kann nur raten, Sitze genauso wie Helme keinesfalls aus dem Katalog, sondern nur nach gründlicher Anprobe zu kaufen. Auf der Motorshow in Essen findet man in der Regel eine reiche Auswahl quer durch alle seriösen Hersteller. Den für mich optinal zugeschnittenen Sitz fand ich bei König, aber da gingen die Sitzwangen bis zur Fensterunterkante meiner Flunder, da wäre ich hinein...aber nie mehr herausgekommen :? :mrgreen:

Gruß Roawdy
Zuletzt geändert von Roawdy am Mo Jul 06, 2015 09:50, insgesamt 5-mal geändert.
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EWO
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Re: FIA Schalensitze nach §21 eintragen

Beitrag von EWO »

spannend, es wird leider immer schlimmer ....
Vielleicht sollten wir doch uns lieber an Russland orientieren als an Europa oder Amerika :oops:
Da geht deutlich mehr.
War nur ein Scherz.
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Hans Bauer
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Re: FIA Schalensitze nach §21 eintragen

Beitrag von Hans Bauer »

EWO hat geschrieben:spannend, es wird leider immer schlimmer ....
Vielleicht sollten wir doch uns lieber an Russland orientieren als an Europa oder Amerika :oops:
Da geht deutlich mehr.
War nur ein Scherz.


Moin Eckehard,

ja und unser lieber Sportbund DMSB verhält sich zu diesem und anderen Problemen einmal mehr wie die berühmten drei Affen ... :twisted: :twisted: :twisted:

Für den Breitensport ist dieses unmögliche Verhalten des DMSB in vielen Bereichen nur noch eine Farce ... :roll:

Gott sei Dank habe ich persönlich mit diesem Saftladen nichts mehr zu tun ... :wink:

Gruß Hans

.
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Roawdy
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Re: FIA Schalensitze nach §21 eingetragen

Beitrag von Roawdy »

Moin Hans,
wenn du das Them kaperst, tue ich es auch :mrgreen: .
Nieder mit den nicht straßenzugelassenen profillosen Reifen in Gruppe "G". :P
Jrooß
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PumaTreter
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Re: FIA Schalensitze nach §21 eingetragen

Beitrag von PumaTreter »

STOPP :!: Auch wenn es sicherlich scherzhaft gemeint war.

Der geneigte Forenleser sucht hier wohl kaum nach Meinungen zu den Themen "Sinn und Unsinn beim DMSB" oder "Profillose Bereifung in seriennahen DMSB Klassen".

Daher bitte: Beim Thema bleiben und für andere Meinungsfelder einen passendern Thread suchen, wenn es keinen gibt: gerne einen aufmachen.

Euer Board-Moderator
Achim
- Wer schnell sein will, muss richtig bremsen -

Was ist eigentlich Automobilslalom - hier in 3:40 Minuten erklärt...
https://www.youtube.com/watch?v=Re5hdUatsx4
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Hans Bauer
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Re: FIA Schalensitze nach §21 eingetragen

Beitrag von Hans Bauer »

PumaTreter hat geschrieben:STOPP :!: Auch wenn es sicherlich scherzhaft gemeint war.

Der geneigte Forenleser sucht hier wohl kaum nach Meinungen zu den Themen "Sinn und Unsinn beim DMSB" oder "Profillose Bereifung in seriennahen DMSB Klassen".

Daher bitte: Beim Thema bleiben und für andere Meinungsfelder einen passendern Thread suchen, wenn es keinen gibt: gerne einen aufmachen.

Euer Board-Moderator
Achim

Lieber Achim,

in meinem Beitrag geht es um die Eintragung von nicht verstellbaren Schalensitzen in ein aktuelles Serienauto und die Auskünfte des DMSB, wenn man in dieser Sache um Hilfe bittet, wie man das z.B. bei einem modernen Gruppe G Auto mit Schulter-, Seiten- und Kopfairbags, z.B. in Verbindung mit einem Überrollkäfig, regelkonform erledigen kann.

Und das ist nur ein Beispiel dafür, dass das DMSB-Reglement in vielen Details in Bezug auf die Straßenzulassung von Fahrzeugen der Gruppe G und F überdacht werden müßte :idea:

Das geht dem DMSB aber, obwohl immer wieder von den Aktiven angesprochen, offensichtlich seit Jahren am A.... vorbei.

Und damit bin ich hier raus ... :wink:

Gruß Hans

.
Hans Bauer Fahrwerkstechnik
Roawdy
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Re: FIA Schalensitze nach §21 eingetragen

Beitrag von Roawdy »

Moin,
es läuft wahrscheinlich darauf hinaus, dass zukünftige "Rennwagen" als Cupversion neu gekauft werden müssen, um viele Probleme schon gelöst zu haben. Wenn man weiß und erfährt, welche Kosten bei einer solchen Nachrüstung entstehen, ist z.B. der GT86 Cup von Toyota mit knapp 50 000€ das reinste Sonderangebot.
Gruß Roawdy
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nova
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Re: FIA Schalensitze nach §21 eingetragen

Beitrag von nova »

Hm, wurde aber nicht genau für sowas der Kraftfahrzeugpass vom DMSB in zusammenarbeit mit dem TÜV erfunden?

Und sind die Sitze nicht eh im allgemeinen freigestellt bzw. reicht da nicht ein Eintrag im Wagenpass?

Und wer möchte schon mit seinem für den Motorsport optimal vorbereiteten Fahrzeug täglich zur Arbeit fahren? Selbst im Slalomsport sind doch die Fahrzeuge zum Teil schon so hochgezüchtet, das diese im allgemeinen Straßenverkehr eigentlich nichts mehr zu suchen haben und auch nicht wirklich Spaß machen.

Und an den Staatlichen Bestimmungen kann auch der DMSB recht wenig tun. Daher ja auch der Kompromiss mit dem Kraftfahrzeugpass, welche in meinen Augen auch garnicht so schlecht ist.
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Re: FIA Schalensitze nach §21 eingetragen

Beitrag von Roawdy »

Hi Nova,
sorry, es geht hier darum mit Schalensitzen im normalen Straßenverkehr zu fahren und keinesfalls darum einen Rennsportwagen mit beschränkter Straßenzulassung aufzubauen.
Gruß Kalle
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EWO
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Re: FIA Schalensitze nach §21 eingetragen

Beitrag von EWO »

nova hat geschrieben:
Und wer möchte schon mit seinem für den Motorsport optimal vorbereiteten Fahrzeug täglich zur Arbeit fahren? Selbst im Slalomsport sind doch die Fahrzeuge zum Teil schon so hochgezüchtet, das diese im allgemeinen Straßenverkehr eigentlich nichts mehr zu suchen haben und auch nicht wirklich Spaß machen.
Das ist vermutlich nur im überregionalen DM-Sport so wie du es beschreibst, im regionalen Clubslalom sind schon sehr viele mit präparierten Alltagsautos auf der Strecke.
Das ist ja auch Ziel des Clubslaloms gewesen. Zumindest hier bei uns im Norden wurde es auch so umgesetzt und nicht einfach die 3 DMSB-gruppen kopiert :roll:
nova hat geschrieben:
Und an den Staatlichen Bestimmungen kann auch der DMSB recht wenig tun.
Daher ja auch der Kompromiss mit dem Kraftfahrzeugpass, welche in meinen Augen auch garnicht so schlecht ist.
Beide Sätze sind aus meiner Sicht richtig, aber eben bringt der KFP eine Nutzungseinschränkung mit sich der erhebliche Nachteile für viele hat.
Das man hier in der EU die Vorschriften für die STVZO immer weiter verschärft, ist ein echtes Problem für uns Motorsportfreunde.
Und wenn aus der EU was Neues kommt ist Deutschland immer ganz vorne dabei und setzt es brav um,mitunter noch verschärft. Eben Deutsche Gründlichkeit.
Roawdy
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Re: FIA Schalensitze nach §21 eingetragen

Beitrag von Roawdy »

nova hat geschrieben:Und wer möchte schon mit seinem für den Motorsport optimal vorbereiteten Fahrzeug täglich zur Arbeit fahren?
Ich....nur ich "darf" nicht mehr :P . Solange ich mit Straßenreifen in der "F" auf Trailern angereiste Slick bereifte Rennwagen hinter mir lasse, ist die Welt noch in Ordnung 8) .
Ich genieße mit weniger Rückenbeschwerden und komfortabelen Hosenträgergurten die Fahrt mit Schalensitzen im normalen Straßenverkehr.
Gruß Kalle
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nova
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Re: FIA Schalensitze nach §21 eingetragen

Beitrag von nova »

Gut zur Veranstaltung darfst du ja auch theoretisch auf Achse hin fahren mit dem KFP. Das gehört ja dann schon dazu.

Nur halt die Tägliche Einkaufstour ist mit dem Wettbewerbsfahrzeug nicht drin.

Und der DMSB kann auch recht wenig gegen geltenes EU Recht machen. Daher bin ich ja schon froh, das man eine praktikabele Lösung mit dem KFP gefunden hat. Man muss auch mal über den Tellerrand gucken, es gibt ja auch noch was anderes wie Slalom :wink:

Die Rallyefahrer waren ohne dem KFP echt am Ar...


Ich bekomme mit dem KFP mein S1600 auf die Straße mit deutscher Zulassung, so dass ich Ihn bei Rallyes auch bewegen darf. Ohne wäre es sehr sehr schwer bis nahezu ummöglich oder müsste Ihn wieder auf Vauxhall in England laufen lassen, so wie er mal angemeldet war.

Und wenn man doch mit seinem Wettbewerbsauto auch täglich auf der Straße unterwegs sein möchte, muss man ebend bereit sein kompromisse einzugehen, wie bei allem im Leben.

Hier sehe ich nun einmal nicht den DMSB als Buh-Man. Auch wenn die Damen und Herren in Frankfurt sonst schon recht häufig mal etwas verzapfen was nur schwer nachzuvollziehen ist :wink:

Ist natürlich nur meine persönliche Meinung und jedem steht es frei etwas anderes darüber zu denken. :mrgreen:

Wer täglich mit dem Fahrzeug unterwegs ist, muss sich an die StVZO + DMSB halten, wer sein Fahrzeug nur für den Motorsport benutzt halt an den DMSB / KFP.
Roawdy
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Re: FIA Schalensitze nach §21 eingetragen

Beitrag von Roawdy »

Klar,
für Rallys ist die Lösung ideal und endlich auch legal.....was nicht etliche Jungs daran hindert die Regelung durch täglichen Gebrauch auszuhöhlen. Es wäre zu schade, wenn sie durch Missbrauch gekippt würde.
Viel Erfolg!
Kalle
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Re: FIA Schalensitze nach §21 eingetragen

Beitrag von Roawdy »

Moin,
bei letzten TA bei einem DMSB-Slalom verbiss sich ein Prüfer in der Gurtbefestigung der Beckengurte an der Konsole und wollte den Wagen eigentlich schon nicht zulassen, weil das laut DMSB nicht erlaubt ist. Mein Hinweis, dass seine Bedenken unnötig sind, da ein korrekter TÜV-Eintrag vorliegt, irritierte ihn nicht. Als sein Kollege dann aus dem DMSB-Handbuch vorlas, dass eine Befestigung an der Konsole möglich ist, wenn das in der Serie auch so ist, beruhigte ihn kaum, da diese Sitzkonsole ja nicht serienmäßig ist :( . Wir haben ihn dann zu zweit überstimmt :mrgreen: . Das Leben ist schon hart. Ich bin gespannt, was bei einem fast serienmäßigem Wagen mit voller Straßenzulassung in der "F" demnächst kommt :roll: , ich tippe auf Reifen 8) oder alternativ die Aerotwinscheibenwischer.
Gruß Kalle
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Re: FIA Schalensitze nach §21 eingetragen

Beitrag von Roawdy »

Moin,
da meine Orange, smart roadster, durch meine Schuld :cry: zu einem wirtschaftlichen Totalschaden wurde, habe ich ihn nach 285 000km, erster Motor ohne Öffnung :shock: , durch ein "neues" Exemplar mit nur 60 000km ersetzt. Ich komme von der komischen Kiste einfach nicht los 8) .
Die Umtragung der Sitze samt Konsolen, der Gurtstrebe und der Schrothgurte von "meinem" alten Roadster auf "meinen" neuen Roadster ging bei dem gleichen Prüfingenieur ohne Schwierigkeiten ruckzuck vonstatten. Er hatte den alten Vorgang mit annähernd 100 Fotos :roll: noch im Datenvorrat,ebenso das alte Gutachten. Das habe ich in Papierform natürlich auch.
Der alte ist noch zulassungsfähig und hat noch alles eingetragen. Vielleicht ist das ja ein gangbarer Weg für die eine oder andere :roll: 8) .
Gruß Kalle
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