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13.2.3 Für alle Veranstaltungsarten mit dem Status National B bzw. Rallye 200
Es sind nur Reifen zulässig, die uneingeschränkt der StVZO entsprechen und [...] mit vollständiger ECE-Bezeichnung [...] eingetragen sind.
Wie ist das mit dem Status? National B = Normaler Slalom bis 2000m, Tageslizenz und Anmeldung am Veranstaltungstag?
D.h. dort müsste ich die Reifengröße eingetragen haben?
Konkreter Fall: Habe eine Abnahme nach §19(2) für 185/60R14 auf Felgen mit ET24 und würde gern meine original Felgen (aus G-Liste) mit ET34 auch mit seinem Satz in der selben Größe.
Brauche ich nun wieder eine Abnahme oder ist es in Ordnung so, Rad und Reifengröße sind ja jeweils eingetragen.
Möchte da auf Nummer sicher gehen und nicht als Anfänger mit unsauberem Auto fahren. Wie gesagt, geht bei mir um Slalom bis 2000m.
leider müssen alle Rad-Reifen Kompinationen Eingetragen sein. Ist dann auch egal ob der Reifen bzw. die Felge schon mal in anderen Kompinationen eingetragen worden sind.
Du darfst dich dann nur nicht wundern wenn der Schein irgend wann mal über zwei oder drei Seiten geht.
das stimmt nicht ganz.
- Bei DMSB-Veranstaltungen muss die Felgegrösse eingetragen sein.
- Bei Clubsport-Veranstaltungen muss sowohl Reifen, Felge und Kombination aus beiden eingetragen sein.
Richtig (und nicht neu) ist, dass die Felgen eingetragen sein müssen. Die Reifen auf der Felge sind freigestellt. Im Sinne des DMSB gilt wohl: Felge+Reifen=Rad.
Die Serienfelge muss logischerweise nicht eingetragen sein und darauf darfst du dann als Reifen fahren, was du willst. Alle anderen (nichtserienmäßigen) Felgen müssen eingetragen sein und dann kannst du beim Slalom auch darauf fahren, was du möchtest.
Eine Umstufung mit Serienreifen wäre nur recht und billig, weil diese ja ebenfalls für Sportreifen mit E-Kennzeichnung gilt.
Im Regelwerk Gruppe G steht u.a.: Felge bis 7 Zoll muß eingetragen sein. Die Reifengröße ist freigestellt. Was auf der Felge vom TÜV genehmigt wird, ist in Gruppe G erlaubt. Jetzt meine Frage: Laut meinem Fzg-Brief darf ich auf meiner eingetragenen 7 Zoll Felge die Reifengröße 205/55 R15 87H fahren. Wenn ich jetzt Sportreifen beim Slalom fahren möchte, darf ich dann nur diese Größe fahren ? 205er Breiten gibt es doch nur in 50er Höhe wie z.B. den Bridgestone Potenza.... .
Dann solltest du die 205/50-15 auch eintragen lassen damit es passt.
Die Frage ob die Reifengröße auch eingetragen sein muss, steht ja offenbar nicht exakt geschrieben, ich denke aber es ist so gemeint.
du kannst meineserachtens auf jeder eingetragenen Felge jeden Sportreifen fahren, der drauf passt. Warum sollte man Sportreifen anders behandeln, als Slicks (die überhaupt nicht eingetragen sind)? Die Reifen sind ja freigestellt.
@EWO
Wenn die Reifengröße eingetragen sein müsste, würden alle Gruppe G Slickrutscher etwas falsch machen, es sei denn, du lieferst mir Bridgestone Slicks mit Straßenüblicher Kennzeichnung und nicht 180/510-13.
Logisch betrachtet, wie du es ja stets machst, soltle deine Einschötzung richtig sein, aber da dies nicht ausdrücklich irgendwo geschrieben steht, könnte es auch anders sein.
Aber ich würde die Wahrscheinlichkeit das der Reifen in der Größe freigestellt ist auch als sehr hoch ansehen.
Ich zitiere aus dem Gruppe G Reglement:
13.2.1
Bei allen Verasnstaltungen mit dem Status Nat A oder NEAFP-ausser Rallye- sind die Reifen (z.B. Slicks) unter der Bedingung freigestellt, dass sie auf den im Art 13.1 beschriebenen Rädern montiert sind.
13.2.3
Für alle Veranstaltungen mit dem Status NatB oder Rallye 200
Die Reifengröße ist unter Einhaltung der nachfolgenden Bestimmungen ohne Höherstufung freigestellt.
Zulässigkeit:
Es sind nur Reifen die uneingeschränkt der StVZO entsprechen und für das betreffende Fahrzeug durch den Hersteller durch ABE, EG Gesamt Betriebserlaubnius.....und mit vollständiger ECE Bezeichnung im Fahrzeugschein bzw. Brief eingetragen sind...
Du wirst doch nicht etwa mit einem faulen Puma unterwegs gewesen sein?
Salu2
Spazzola
dessen IS einen mehrblättrigen Fahrzeugschein hatte..
Was nützt der Tiger im Tank, wenn ein Esel am Steuer ist?????
soweit ich das verstanden habe, geht es hier um DMSB Slalom. Wenn du dir nun das Reglement, grüner Teil, Seite 80 aufschlägst (Einteilung der Wettbewerbe), siehst du, dass dort Slalom nur unter Status Nat. A/NEAFP aufgeführt ist. Das heißt, dass für alle Slalomveranstaltungen der Art. 13.2.1 gilt, somit sind die Reifen freigestellt, sofern die Felge eingetragen ist.
Bei Rallye 200 (Nat. B) muss natürlich die komplette Rad/Reifenkombination eingetragen sein, wie aus deinem Zitat hervorgeht.
Mein Puma war übrigens nie faul, denn 2003/2004 im Nat. B Slalom waren die 15" Felgen mit 195/50-15 eingetragen (Seriengröße und Zubehörfelgen). Seit 2005 habe ich die 7x13 Felge eingetragen und bin bisher darauf 185er Sportreifen (Regenreifen), 205er Slicks, 185er Regenreifen und 180er Slicks gefahren. Alles ganz legal und ohne etwas anderes eintragen lassen zu müssen. Und sauber ist auch jetzt noch, denn ich habe 5,5x13 als Winterreifenfelge in der Fahrzeugliste und kann bis 7" ohne Umstufung => 7x13 ist OK und darauf muss ich auch keinen 175/75-13 Winterreifen fahren.
Guckst du unter Art. 13.1, der bei dir leider fehlt:
"13.1 Räder (Radschüssel + Felge)
Mit Ausnahme der Radbreite sind die Räder freigestellt, somit sind der Felgen-Durchmesser, die Einpresstiefe, die Felgenform, das Material frei und es erfolgt keine Höherstufung. Die Radbreite ist bis zu max. 7 Zoll (Maulweite) ohne Höherstufung freigestellt.
Räder mit einer Breite (Maulweite) größer als 7 Zoll, welche nicht in der G-Fahrzeugliste erfaßt sind, führen zur Umstufung in die nächsthöhere LG-Klasse (s.a. Art. 7).
Die Räder müssen für das betreffende Fahrzeug durch:
a) durch ABE, EG-Gesamtbetriebserlaubnis, EWG-Übereinstimmungsbescheinigung
(Certifikat of Conformity COC) des Fahrzeugherstellers, oder
b) durch Teilegutachten des Fahrzeugherstellers, oder
c) durch ABE oder Teilegutachten des Räderherstellers
freigegeben sein.
Die Räder nach b) und c) müssen im Fahrzeugbrief bzw. Fahrzeugschein eingetragen sein, sofern für das betreffende Fahrzeug weder eine Räder-ABE (ohne Auflage einer Anbauprüfung und Eintrag in die Fahrzeugpapiere) noch eine Anbaubestätigung nach §19 (3) Nr. 4 StVZO (ohne Auflage der Berichtigung der Fahrzeugpapiere) vorliegt, welche mitzuführen sind."
Mehrblättrige FZ-Scheine gibt's für blaue Slalom-Pumas übrigens auch.
Vielen dank für eure Antworten. Meiner Meinung nach sind die Beschreibungen im Reglement wirklich verwirrend. Und ich unterstelle mal, dass hier alle ein wenig Ahnung vom schnellen Autofahren haben.
Sonst wären mindestens ALLE Gruppe G Autos mit Slicks faul.
Das einzig verwirrende ist, dass im Reglement von Rädern die Rede ist, damit umgangssprachlich aber Felgen gemeint sind. Der andere verwirrende Teil ist, dass wenn du eine 7,0 und 8,0 Zoll Felge in der Fahrzeugliste hast und dann eine 7,5" Felge fährst, auch hochgestuft wirst (weil die Felge nicht in der Fahrzeugliste aufgeführt ist).