Moin EWO,EWO hat geschrieben: 4 Zentner schwere Bassboxen sind übrigens keine erlaubten Einbauten, die zu einer Umstufung führen!
das ist nicht ganz richtig. Ich habe beim Lesen des Reglements auch aufgelacht, aber in Art. 6 des 2006er Handbuchs steht:
"Eine Gewichtserhöhung, die sich durch den Einbau von Sicherheitseinrichtungen bzw. erlaubtem Zubehör im Rahmen des Reglements (wie Überrollvorrichtung, Domstrebe, Feuerlöscher, Zusatzinstrumente, Musikanlage [...]) ergibt, ist um max. 100 kg bezogen auf das höchste Fahrzeugleergewicht laut G-Fahrzeugliste statthaft."
Also aus den 4 Zentner-Boxen wird nix, aber 2 dürfen es sein.
Ist das Gruppe G Reglement nicht irre lustig?
Gruß aus Bremen, Achim