GFK Frontblech in der Gruppe H

Diskusionen rund um das DMSB Regelwerk!

Moderator: EWO

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Chris
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GFK Frontblech in der Gruppe H

Beitrag von Chris »

Meine Frage an die Reglements Experten

darf ich das Frontblech bei meinen Kadett C ausschneiden und aus GFK in Orginalform ersetzen oder ist das in der Gruppe H nicht zulässig?

Gruß
Christian
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Sportfahrer
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Re: GFK Frontblech in der Gruppe H

Beitrag von Sportfahrer »

Hallo Christian,

ich rate grundsätzlich dazu den DMSB z.B. Herrn Ihm danach zu fragen.
Aus dem Reglementstext geht allerdings für mein Verständnis klar hervor , dass die Maßnahme verboten ist,
da es sich um ein Teilbereich der Karosserie handelt.

Art. 16
Karosserie und Fahrgestell
Die serienmäßige Karosserie und/oder das Fahrgestell –
gemäß Art. 251-2.5.2 und 2.5.1 des Anhangs J (ISG) – dürfen
verstärkt oder erleichtert werden. Jedoch darf die projizierte
Gesamtfläche von Ausschnitten an einem Bauteil
maximal 30% der ursprünglichen projizierten Gesamtfläche
des Originalbauteils betragen.

Jedoch dürfen Teile, die zur Aufnahme von Motor, Getriebe,
Lenkungs-, Brems- oder Radaufhängungselementen
dienen, nicht erleichtert werden. Des Weiteren
dürfen auch die Türschweller nicht erleichtert werden.
Ausschließlich zum Zwecke von Wagenheberaufnahmen
dürfen die Türschweller örtlich geändert werden. Gemeint
ist der komplette Schweller zwischen Vorder- und
Hinterrad.
Das Entfernen bzw. Ausschneiden von großflächigen
Bauteilen ist nicht erlaubt. Hiervon ausgenommen ist die
Trennwand vom Wasserkasten zum Motorraum hin.
Es
muss dann jedoch eine Querstrebe zwischen den Federbeindomen
bzw. den oberen Radaufhängungspunkten
angebracht sein, damit die Stabilität des Fahrzeuges wieder
gewährleistet ist.


Auf Ersatz anderer Stahlbauteile durch GFK etc. wie Türen, Hauben oder Kotflügel
wird im Reglement extra eingegangen. Siehe auch Artikel 18 DMSB Handbuch brauner Teil Gruppe H
Gruß Dirk (Hey Mädels ich kann Deutsche Meister zeugen)


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Bert
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Re: GFK Frontblech in der Gruppe H

Beitrag von Bert »

Hallo Chris,
grundsätzlich sehe ich keinen Grund warum du das nicht machen dürftest da das Erscheinungsbild der Front erhalten bleibt und es sich auch um kein tragendes Teil handelt.
Lass es uns wissen wenn du DMSB Informationen hierzu erhalten hast.

Danke & Gruß
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Japanese
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Re: GFK Frontblech in der Gruppe H

Beitrag von Japanese »

also daß das Frontblech kein tragendes Teil ist halte ich noch für ein Gerücht :(

Das ist schlicht und einfach ein Teil der Karosserie, die nicht großflächig ausgeschnitten werden darf. Und dort, wo anderes Material erlaubt ist ( z.B. Kotflügel und Hauben ) ist es explizid beschrieben.

So sehe ich das.

Grüße

Dieter - Japanese
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Christian
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Re: GFK Frontblech in der Gruppe H

Beitrag von Christian »

Hallo zusammen.

Dirk und Dieter haben da absolut recht.

Alles was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist verboten!
Da bleibt kein Raum für Interpretationen.
Zumal:
Auf Ersatz anderer Stahlbauteile durch GFK etc. wie Türen, Hauben oder Kotflügel wird im Reglement extra eingegangen. Siehe auch Artikel 18 DMSB Handbuch brauner Teil Gruppe H
Hier steht auch nichts zum Thema!
Ergo:
Der Austausch gegen ein anderes Material, oder auch das Weglassen des Frontbleches ( was gerne an "nicht M3" E30 praktiziert wird) sind verboten.
Schreib nicht alles was Du weißt , aber wisse immer , WAS Du schreibst
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Bert
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Re: GFK Frontblech in der Gruppe H

Beitrag von Bert »

Das lese/verstehe ich so, dass der Art. 16 sehr deutlich beschreibt das
" die serienmäßige Karosserie und/oder das Fahrgestell – gemäß Art. 251-2.5.2 und 2.5.1 des Anhangs J (ISG) – dürfen verstärkt oder erleichtert werden."

Bei den Ausnahmen wir u.a. genannt:
"das Entfernen bzw. Ausschneiden von großflächigen Bauteilen ist nicht erlaubt. Hiervon ausgenommen ist die Trennwand vom Wasserkasten zum Motorraum hin."
Hier wird von ersatzlosen entfernen geschrieben, nicht jedoch vom erleichtern wie Chris es angefragt hatte. Auch das ausschneiden entfällt als Gegenargument da das Bauteil mit einem GFK Bauteil 1:1 ersetzt werden soll.

Chris, hast du schon eine Antwort vom DMSB erhalten? Wäre sehr interessant zu wissen wie dort argumentiert wird.

Grüße
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Sportfahrer
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Re: GFK Frontblech in der Gruppe H

Beitrag von Sportfahrer »

Moin
@Chris und Bert

Die Argumentation das ein Frontblech nicht entfällt sondern 1 zu 1 durch GFK ersetzt wird stimmt schon wobei ich bei solch einem schönen Auto
und dazu dieser zeitintensiven Maßnahme mich vorher glasklar absichern wollen würde ( schriftlich !)

Das Frontblech bekommt den Fahrtwind ab und ist somit laut Reglement ein Teil der Karosserie.
Anhang J Art. 251 2.5.2 Karosserie
außen: alle vollständig aufgehängten Teile des Fahrzeugs,
die vom Luftstrom berührt werden
;

Das Dach ist auch ein Teil der Karosserie und darf
nicht durch ein GFK oder Carbonteil ausgetauscht werden oder ?
Gruß Dirk (Hey Mädels ich kann Deutsche Meister zeugen)


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Chris
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Re: GFK Frontblech in der Gruppe H

Beitrag von Chris »

So hat etwas länger gedauert aber jetzt bin ich schlauer nachdem ich beim DMSB nachgefragt, habe ein Frontblech aus GFK ist nicht zulässig.Nach Art 16 darf es in der Gruppe H nicht umgebaut werden ,in der E1 und FS sieht es anders aus. Das Frontblech darf auch nicht erleichtert werden wer also Löcher zur besseren Kühlung in sein Frontblech gebohrt hat wäre somit auch raus da greift auch Art. 16 erleichtern und verstärken.

Noch was am Rande wer seine Domlager beim Kadett oben an der Karosse umgebaut hat auf Unibal ist auch nicht Save siehe Art. 16


Gruß
Christian
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Sportfahrer
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Re: GFK Frontblech in der Gruppe H

Beitrag von Sportfahrer »

Chris hat geschrieben:So hat etwas länger gedauert aber jetzt bin ich schlauer nachdem ich beim DMSB nachgefragt, habe ein Frontblech aus GFK ist nicht zulässig.Nach Art 16 darf es in der Gruppe H nicht umgebaut werden ,in der E1 und FS sieht es anders aus. Das Frontblech darf auch nicht erleichtert werden wer also Löcher zur besseren Kühlung in sein Frontblech gebohrt hat wäre somit auch raus da greift auch Art. 16 erleichtern und verstärken.


Gruß
Christian
Hallo Chris,
vielen Dank das du hier Feedback in Sachen Frontblech aus GFK gegeben hast.
Chris hat geschrieben:
Noch was am Rande wer seine Domlager beim Kadett oben an der Karosse umgebaut hat auf Unibal ist auch nicht Save siehe Art. 16
Gruß
Christian
Diese Aussage jedoch ist so pauschal nicht vorstellbar. Worauf beziehst du diese Aussage im Art.16 ?
Gruß Dirk (Hey Mädels ich kann Deutsche Meister zeugen)


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GSI
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Re: GFK Frontblech in der Gruppe H

Beitrag von GSI »

Noch was am Rande, wer seine Domlager beim Kadett oben an der Karosse auf Unibal umgebaut hat, ist auch nicht save (siehe Art. 16).
Auf was fuer einen Kadett bezieht er sich? Kann ja nur D oder E mit FWD sein. Die Anderen mit RWD (wie A, B ,C) haben keine Domlager und der einzelne Stossdaempfer dort zaehlt nicht zur Radaufhaengung.

Denn er koennte sich auf folgende Stelle im Art. 16 beziehen:
Jedoch dürfen Teile, die zur Aufnahme von Motor, Getriebe, Lenkungs-, Brems- oder Radaufhängungselementen dienen, nicht erleichtert werden.
Gruss Gerold
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Chris
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Re: GFK Frontblech in der Gruppe H

Beitrag von Chris »

Servus Gerold,

ich meine schon den Kadett C , einige bauen die Stossdämpferaufnahme vorne an der Karosse auf Unipal um.So wie ich gesehen habe hast du auch Komplett umgebaut und das wäre nach Art16 ja in der Gruppe H nicht erlaubt meiner Meinung nach. Leider kann ich keine Bilder einfügen aber man kann ja selbst im Web den unterschied Google wie das Original und der Umbau aussieht.

Art 16 besagt auch ( Es ist nicht gestattet, erleichterte Teile zu verstärken oder verstärken Teile zu erleichtern.)


Gruß
Christian
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HaPe
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Re: GFK Frontblech in der Gruppe H

Beitrag von HaPe »

Hallo Zusammen !
ich meine schon den Kadett C, einige bauen die Stossdämpferaufnahme vorne an der Karosse auf Unipal um.
Unibal.

Ein paar Auszüge dazu:
Gruppe H: Art. 16 Karosserie und Fahrgestell
Jedoch dürfen Teile, die zur Aufnahme von Motor, Getriebe, Lenkungs-, Brems- oder Radaufhängungselementen dienen, nicht erleichtert werden.

Da im DMSB-Handbuch und auch unter der Gruppe H keine Beschreibung ist, welche festlegt was zur Radaufhängung gehört habe ich bei Wikipedia das gefunden: Radaufhängung:
https://de.wikipedia.org/wiki/Radaufh%C3%A4ngung

Gruppe H: Art.12 Radaufhängung
Die Radaufhängung ist freigestellt, jedoch muss der ursprüngliche Typ (z. B. Verbundlenkerachse, Starrachse,
McPherson usw.) beibehalten werden. Es ist jedoch erlaubt, weitere Befestigungspunkte anzubringen oder die
ursprünglichen zu verändern.

[...]
Federn, Stoßdämpfer und Stabilisatoren sind freigestellt.

Ich lese Artikel 12 so, daß Unibal am Stoßdämpfer in der Gruppe H sowohl oben wie untern erlaubt ist.
--
Hans-Peter

100 % Sauger; nur Halbtote werden aufgeladen.
Chris
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Re: GFK Frontblech in der Gruppe H

Beitrag von Chris »

HaPe hat geschrieben:Hallo Zusammen !
ich meine schon den Kadett C, einige bauen die Stossdämpferaufnahme vorne an der Karosse auf Unipal um.
Unibal.

Ein paar Auszüge dazu:
Gruppe H: Art. 16 Karosserie und Fahrgestell
Jedoch dürfen Teile, die zur Aufnahme von Motor, Getriebe, Lenkungs-, Brems- oder Radaufhängungselementen dienen, nicht erleichtert werden.

Da im DMSB-Handbuch und auch unter der Gruppe H keine Beschreibung ist, welche festlegt was zur Radaufhängung gehört habe ich bei Wikipedia das gefunden: Radaufhängung:
https://de.wikipedia.org/wiki/Radaufh%C3%A4ngung

Gruppe H: Art.12 Radaufhängung
Die Radaufhängung ist freigestellt, jedoch muss der ursprüngliche Typ (z. B. Verbundlenkerachse, Starrachse,
McPherson usw.) beibehalten werden. Es ist jedoch erlaubt, weitere Befestigungspunkte anzubringen oder die
ursprünglichen zu verändern.

[...]
Federn, Stoßdämpfer und Stabilisatoren sind freigestellt.

Ich lese Artikel 12 so, daß Unibal am Stoßdämpfer in der Gruppe H sowohl oben wie untern erlaubt ist.
Hallo
und ich lese den Art 16 so das ich die original Aufnahme an der Karosse nicht umbauen darf . Die Original Aufnahme wird beim umbau aufgebohrt oder ausgeschnitten und ein Unibal in die Karosse geschweißt , und da scheiden sich die Geister aber wie ich beim Telefonat mit dem DMSB erfahren habe gilt der Satz ( Es ist nicht gestattet, erleichterte Teile zu verstärken oder verstärken Teile zu erleichtern.) und das wurde so gemacht .So und jetzt kann das Thema zu denke ich.

Gruß Christian
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EWO
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Re: GFK Frontblech in der Gruppe H

Beitrag von EWO »

Das man die Aufnahme nicht erleichtern und anschl. verstärken darf,
sagt nichts darüber aus ob man UNIBALL-Lager am Dom nicht verwenden darf.
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