Sonntags Fahrverbot da LKW !

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golftreter
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Sonntags Fahrverbot da LKW !

Beitrag von golftreter »

Hallo Leute da ich mir einen Dodge Ram 2500 gekauft habe und nun ja gerne meine Trailer zur Veranstaltung ziehen möchte,ergiebt sich nun folgendes Problem.Da der Dodge als LKW zugelassen ist und ein Leergewicht von knapp 2500 KG hatt ist er mit meinem Trailer inc Golf 1 leider knapp 3800 KG schwer.Kann man sich vieleicht eine Sondergenehmigung für Motorsportveranstaltung erteilen lassen???
Wenn man mal die Sache von einer anderen Seite betrachtet ist z.b ein VW Bus T5 Highline mit Trailer und Rennauto auch bei über 3500 KG Gesamtgewicht also hätte dieses gespann trotz PKW zulassung auch ein Sonntags Fahrverbot!
Bin für alle Vorschläge dankbar !
Heiko
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Re: Sonntags Fahrverbot da LKW !

Beitrag von Heiko »

Das Sonntagsfahrverbot gilt nur für:
LKW + Anhänger ( kein Gewicht )
KFZ >7,5t ( Solo )

Wenn du jetzt mit deinem Fahrzeug, was als LKW zugelassen ist, einen Anhänger ziehst und das alles am Sonntag. Brauchst du eine Ausnahmegenehmigung für Motorsport von Strassenverkehrsamt. Mit denen musst du dann aber sprechen, ob die das pauschal für das ganze Jahr machen, oder nur für bestimmte Termine.

Gruß

Heiko
golftreter
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Re: Sonntags Fahrverbot da LKW !

Beitrag von golftreter »

O.k werde dann mal mit den netten Leuten vom amt sprechen.Hoffe nur das die genehmigung dann für alle Termine gilt die ich Fahren wollte.
Gruß und Danke für die schnelle Antwort.
Hecht
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Re: Sonntags Fahrverbot da LKW !

Beitrag von Hecht »

Lass es uns wissen was dabei heraus kommt, mich würde das Interessieren da ich mit meinem VW Bus mit LKW-Zulassung das gleiche Problem habe.
Gruß.
Hecht
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M3Rainer
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Re: Sonntags Fahrverbot da LKW !

Beitrag von M3Rainer »

als mein WOMO noch LKW Zulassung hatte, bekam ich auch eine Ausnahmegenehmigung. Darin wurden die Kennzeichen von Zugfahrzeug und Anhänger festgehalten. Wichtig ist, dass vereinbart wird, dass man innerhalb Deutschlands von März bis November an Sonn- und Feiertagen zu verschiedenen Motorsportveranstaltungen fahren möchte. Die Genehmigung gilt in der Regel für ein Jahr. Ich durfte immer nur den direkten Weg benutzen und unterwegs auch nicht auf- oder abladen.
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Dr.Tuning
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Re: Sonntags Fahrverbot da LKW !

Beitrag von Dr.Tuning »

Ich hab das dazu gefunden!

http://www.wohnmobilforum.de/rlink/rlin ... verbot.pdf


Bitte eure meiung dazu!
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EWO
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Re: Sonntags Fahrverbot da LKW !

Beitrag von EWO »

Da gibt es aber auch eine kritische Ausnahme:
Samstags hin und Sonntags zurück oder Sonntags hin und Montags zurück würden der Ausnahmegenehmigung entgegen stehen. Das passt ja für viele auch wieder nicht.
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M3Rainer
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Re: Sonntags Fahrverbot da LKW !

Beitrag von M3Rainer »

@ EWO,
wenn ich das richtig verstanden habe, gilt das nur für Leerfahrten.
viel interessanter finde ich aber Punkt 1.6. Demnach gilt das Sonntagsfahrverbot nicht für LKW bis 3,5T, wenn sie einen Wohn- oder Sportanhänger ziehen?!?!?!?
Und das wäre mir neu
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EWO
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Re: Sonntags Fahrverbot da LKW !

Beitrag von EWO »

M3Rainer hat geschrieben: viel interessanter finde ich aber Punkt 1.6. Demnach gilt das Sonntagsfahrverbot nicht für LKW bis 3,5T, wenn sie einen Wohn- oder Sportanhänger ziehen?!?!?!?
Und das wäre mir neu
Das gilt tatsächlich nur dann wenn der Anhänger eine ausschließliche Sportnutzung vorschreibt.
Sowas ist aber ziemlich unsinnig, will man auch mal zu Hause damit etwas von A nach B transportieren.

Gruß EWo
Heiko
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Re: Sonntags Fahrverbot da LKW !

Beitrag von Heiko »

golftreter
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Re: Sonntags Fahrverbot da LKW !

Beitrag von golftreter »

O.K ich werde mich direkt im neuen Jahr darum kümmern,ich hoffe das es funzt! Aber Dank an alle für die Teilnahme an diesem Thema.Ich werde mich auf jeden Fall melden was dabei rausgekommen ist!
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EWO
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Re: Sonntags Fahrverbot da LKW !

Beitrag von EWO »

Was willst du uns mit dem Link sagen ?
Da steht doch genau das drin was hier bereits gesagt wurde, oder irre ich da ?
Für unsere Sport-Zwecke ist somit eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.
Heiko
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Re: Sonntags Fahrverbot da LKW !

Beitrag von Heiko »

EWO hat geschrieben:
Was willst du uns mit dem Link sagen ?
Da steht doch genau das drin was hier bereits gesagt wurde, oder irre ich da ?
Für unsere Sport-Zwecke ist somit eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.

Manch einer ließt lieber selber und traut nicht auf Aussagen aus einem Forum.
Japanese
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Re: Sonntags Fahrverbot da LKW !

Beitrag von Japanese »

es gibt da noch eine andere Möglichkeit: mach aus Deinem Zugwagen ein....SonderKFZ Werkstattwagen....Schlüssel Nr. 999 glaube ich war das. Dazu mußt Du ein paar Dinge wie Werkbank / Schraubstock usw. fest mit dem KFZ verbunden haben.

Werkstattwagen ist kein LKW
kein LKW ist kein Sonntagsfahrverbot.... :idea:

Grüße

Dieter - Japanese
Heiko
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Re: Sonntags Fahrverbot da LKW !

Beitrag von Heiko »

Japanese hat geschrieben:es gibt da noch eine andere Möglichkeit: mach aus Deinem Zugwagen ein....SonderKFZ Werkstattwagen....Schlüssel Nr. 999 glaube ich war das. Dazu mußt Du ein paar Dinge wie Werkbank / Schraubstock usw. fest mit dem KFZ verbunden haben.

Werkstattwagen ist kein LKW
kein LKW ist kein Sonntagsfahrverbot.... :idea:

Grüße

Dieter - Japanese

Du kannst in das Fzg. alles eintragen, wenn es den Sinn beim TÜV erfüllt.

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