Versicherungsschutz bei Touristenfahrten

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crxarmin
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Versicherungsschutz bei Touristenfahrten

Beitrag von crxarmin »

Hallo an Alle,

vielleicht ist dies für den einen oder anderen "hilfreich"
OLG KARLSRUHE vom 6.09.2007, 12 U 107/07
Versicherungsschutz bei "Touristenfahrt" auf dem Hockenheimring
Der Ausschluss in § 2 b III AKB betrifft nur Fahrten im Rahmen ei-
ner Veranstaltung, deren Charakter dadurch geprägt wird, dass eine
möglichst hohe Geschwindigkeit erreicht wird und danach eine Plat-
zierung der Teilnehmer erfolgt. (Aus den Gründen: ...Die Touristen-
fahrt des Klägers auf dem Hockenheimring wird vom vereinbarten Ri-
sikoausschluss nicht erfasst. Zwar bestehen für den Senat keine
Zweifel daran, dass bei einer solchen Veranstaltung trotz der ange-
ordneten Geltung der StVO die eingesetzten, teilweise über eine
Rennausstattung verfügenden Kfz einem gesteigerten Risiko unterlie-
gen. Jedoch handelt es sich bei einer Touristenfahrt mangels Wer-
tung, Platzierung und Zeitmessung nicht um eine Rennveranstaltung
bzw. eine Fahrtveranstaltung, bei der es auf die Erzielung einer
Höchstgeschwindigkeit ankommt. Dass es den Teilnehmern auch um die
Erzielung möglichst hoher Geschwindigkeiten gehen kann, ist nicht
ausreichend...). (s.a. Anmerkung von Münstermann = Dok.Nr. 76368).

Fundstellen
ADAJUR-ARCHIV
R + S,2007 502
VR KOMPAKT,2007 195 (LS) M.A.
Gruß
Armin
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