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Audi TT 8N Coupe 1.8T Frontantrieb in der G2

Verfasst: Fr Sep 26, 2014 12:09
von jant268
Hallo,

da wir mit unserem TT 8N Coupe 1.8T Frontantriebler nächstes jahr in der G2 starten möchte, würde ich gerne von euch wissen was ihr uns für ein fahrwerk empfehlen würdet.
Slicks währen vorne 24/61 17 s8
hinten 24/61 17 s5

ps: muss ich original felgen fahren ? ET ? Breite ?

Re: Audi TT 8N Coupe 1.8T Frontantrieb in der G2

Verfasst: Fr Sep 26, 2014 12:55
von Roawdy
Moin,
natürlich musst du Serienräder fahren, Spurverbreiterungen sind absolut nicht erlaubt. Daher sind auch manche Schraubfahrwerke nicht nutzbar.
Gucke mal auf die DMSB-Seiten, lade dir das noch aktuelle Handbuch runter, siehe auch unter der Fahrzeugliste nach, ob dein Wagen überhaupt eingetragen ist, sonst wird es nochmal kompliziert. Dort findest du auch die erlaubten Räder.
http://www.dmsb.de/110/
Hier findest du die G-Fahrzeuglisten
http://www.dmsb.de/227/
und kannst alphabetisch auf Seite 9 die Daten zu deinem Fahrzeug finden.
Es dürften wahrscheinlich diese Räder sein 6X16 ET31; 7X16 ET31; 7,5X17 ET32.
Zur Fahrzeugabstimmung helfen dir bestimmt die Golf :wink: Fahrer.
Gruß Roawdy

Re: Audi TT 8N Coupe 1.8T Frontantrieb in der G2

Verfasst: Fr Sep 26, 2014 16:42
von PumaTreter
Moment! Dass man die Serienfelge fahren muss, ist falsch - im völligen Gegenteil!

Grob gesagt: Die Felge muss eingetragen sein und ist bis 7" Maulweite ohne Höherstufung freigestellt. Ebenfalls ohne Höherstufung erlaubt sind Felgen breiter als 7", wenn diese serienmäßig verfügbar sind und in der Fahrzeugliste stehen.

Viele Grüße
Achim

Ganz genau steht es hier:
13.1 Räder (Radschlüssel + Felge)
Mit Ausnahme der Radbreite sind die Räder in allen
Parametern freigestellt, somit sind auch Felgen-
Durchmesser, Einpresstiefe, Felgenform, Material
und Gewicht frei und es erfolgt keine Höherstu-
fung. Vorstehende Freiheiten gelten auch für
Räder mit nichtserienmäßigen Felgenbreiten bis
einschließlich 7 Zoll (Maulweite). Die Radbreite ist
bis zu max. 7 Zoll (Maulweite) ohne Höherstufung
freigestellt.
Räder mit einer Breite (Maulweite) größer als 7 Zoll,
welche nicht in der G-Fahrzeugliste erfasst sind,
führen zur Umstufung in die nächsthöhere LG-
Klasse (s. a. Art. 7).
Die Räder müssen für das betreffende Fahrzeug
durch:
a) ABE, EG-Gesamtbetriebserlaubnis, EWG-Über-
einstimmungsbescheinigung (Certificate of Con-
formity COC) des Fahrzeugherstellers, oder
b) Teilegutachten des Fahrzeugherstellers, oder
c) ABE oder Teilegutachten des Räderherstellers
freigegeben sein.

Re: Audi TT 8N Coupe 1.8T Frontantrieb in der G2

Verfasst: Fr Sep 26, 2014 17:39
von Reinhard Stoldt
PumaTreter hat geschrieben:Grob gesagt: Die Felge muss eingetragen sein und ist bis 7" Maulweite ohne Höherstufung freigestellt.
Achim, das ist zu grob. Die Felge muss eine ABE oder ein Teilegutachten für das Fahrzeug haben. Felgen mit Teilegutachten müssen eingetragen sein, Felgen mit ABE möglicherweise nicht. Felgen ohne Gutachten/ABE sind auch mit Eintragung unzulässig.

Re: Audi TT 8N Coupe 1.8T Frontantrieb in der G2

Verfasst: Fr Sep 26, 2014 17:59
von Roawdy
Oh je,
da hat mich doch das Gedächnis kurzfristig verlassen, dabei habe ich selbst schon Räder mit ABE in der G gefahren :oops: .
Aber erst einmal muss er in der Fahrzeugliste seinen "Wägen" finden....es stehen nicht immer alle Varianten drin.
Gruß Kalle

Re: Audi TT 8N Coupe 1.8T Frontantrieb in der G2

Verfasst: Di Sep 30, 2014 16:54
von BMW123d
Roawdy hat geschrieben:Oh je,
da hat mich doch das Gedächnis kurzfristig verlassen, dabei habe ich selbst schon Räder mit ABE in der G gefahren :oops: .
Aber erst einmal muss er in der Fahrzeugliste seinen "Wägen" finden....es stehen nicht immer alle Varianten drin.
Gruß Kalle

Selbst wenns nicht drin steht, Ich habe mein Auto auch eintragen lassen, obwohls im Nachhinein unnötig war, da ich jetzt F fahre. Das kostet halt ein paar Euro (Ich glaub ca 20).

Felge bleibt dir als einzige Sinnvolle wahl wohl die 7,5x17 ET 32 übrig. Besser wäre ne 8er Felge, aber es könnte schlimmer sein.