Vorstellung Raketenpolo

Fragen von Einsteigern, Quereinsteigern und Wiedereinsteigern...

Moderator: PumaTreter

mullibert
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Re: Vorstellung Raketenpolo

Beitrag von mullibert »

nochmal wegen dem Ohrensitz.

Ja der wäre nach der Außnahme §70 gültig, (zumindest generell ein Sitz mit 8855 - 1999) aber ein Ohrensitz verstößt doch gegen §35b Absatz 2

"Für den Fahrzeugführer muss ein ausreichendes Sichtfeld unter allen Betriebs- und Witterungsverhältnissen
gewährleistet sein"

Auch der technische Sachverständige des DMSB sagt mir, dass für eine Straßenzulassung ein Ohrensitz nicht geht, weil kein Rundumblick von 180° mehr gewährleistet ist.

Es hat zwar alles auf die Fahrdynamik keinen Einfluss wäre aber schön zu wissen, wie man hier handeln "muss" /darf.

Weil vielleicht gibt es andere Fälle, wo es einen Einfluss hat. (wenn zum Beispiel eine Felgengröße eingetragen ist, ich habe eine nicht zulässige Felge nutze, die nur die selben Abmessung hat)
Zuletzt geändert von mullibert am Mi Mai 21, 2014 12:53, insgesamt 1-mal geändert.
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EWO
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Re: Vorstellung Raketenpolo

Beitrag von EWO »

mullibert hat geschrieben:nochmal wegen dem Ohrensitz.

Ja der wäre nach der Außnahme §70 gültig, (zumindest generell ein Sitz mit 8855 - 1999) aber ein Ohrensitz verstößt gegen §35b Absatz 2

"Für den Fahrzeugführer muss ein ausreichendes Sichtfeld unter allen Betriebs- und Witterungsverhältnissen
gewährleistet sein"

Auch der technische Sachverständige des DMSB sagt mir, dass für eine Straßenzulassung ein Ohrensitz nicht geht, weil kein Rundumblick von 180° mehr gewährleistet ist
Tja Motorsport und die >STVZO.
Wenn nach §70 der Sitz in die Papiere gehen kann oder gegangen ist, wäre sitztechnisch alles i.O.

Wenn der 180 Grad Blickwinkel thematisiert wird, dann ist die Frage nach dem HANS-System zu stellen, womit die allermeisten Rallyefahrer auch auf der Straße die Zwischenetappen fahren.
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Sportfahrer
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Re: Vorstellung Raketenpolo

Beitrag von Sportfahrer »

Hallo Mullibert,

ja und nein. :-D

unter normalen Bedingungen ist der Ohrensessel nicht eintragungsfähig bzw. verstößt er gegen die STVZO. Nun gibt es im Rahmen der Einführung des KFP (Kraftfahrzeugpass nicht Wagenpass! ) die Möglichkeit den Sitz über den KFP einzutragen und das Fahrzeug im Rahmen des §70 per Sondergenehmigung anzumelden. Somit ist dieses Fahrzeug also zulassungsfähig !!! und durch die Sondergenehmigung erfüllt es die Anforderung der STVZO. Da die STVZO diesen "Trick" einräumt. Die ganze Nummer kostet jedoch richtig viel Geld. Ich könnte mir auch vorstellen, das man damit im Clubsport gegenüber manchen TK´s sehr viel Argumente mitbringen muss. :-D

Im DMSB Sport ist das deutlich einfacher geregelt. In den STVZO KLassen F und G ist der Sitz durch Eintrag in den Wagenpass möglich und die Benutzung trotz "Verstoß gegen die STVZO" in diesem Falle regelkonform, da hier das Handbuch genau darauf eingeht.
Gruß Dirk (Hey Mädels ich kann Deutsche Meister zeugen)


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Reinhard Stoldt
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Re: Vorstellung Raketenpolo

Beitrag von Reinhard Stoldt »

Diese Sitze habe ich in mehreren Autos gefahren und sie waren immer im Fahrzeugschein eingetragen (außer in dem auf dem Bild :P )
Rundumsicht war gegeben, wenn man den Kopf etwas bewegt hat :!:
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Heiko
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Re: Vorstellung Raketenpolo

Beitrag von Heiko »

mullibert hat geschrieben:nochmal wegen dem Ohrensitz.

Ja der wäre nach der Außnahme §70 gültig, (zumindest generell ein Sitz mit 8855 - 1999) aber ein Ohrensitz verstößt doch gegen §35b Absatz 2

"Für den Fahrzeugführer muss ein ausreichendes Sichtfeld unter allen Betriebs- und Witterungsverhältnissen
gewährleistet sein"

Auch der technische Sachverständige des DMSB sagt mir, dass für eine Straßenzulassung ein Ohrensitz nicht geht, weil kein Rundumblick von 180° mehr gewährleistet ist.

Es hat zwar alles auf die Fahrdynamik keinen Einfluss wäre aber schön zu wissen, wie man hier handeln "muss" /darf.

Weil vielleicht gibt es andere Fälle, wo es einen Einfluss hat. (wenn zum Beispiel eine Felgengröße eingetragen ist, ich habe eine nicht zulässige Felge nutze, die nur die selben Abmessung hat)
Alle Fahrer tragen einen Helm, genau so wie Motorradfahrer, die haben dadurch auch ein eingeschränktes Sichtfeld in jeder Lage. Müssen durch Bewegungen von Schulter, Rücken, Hals und Kopf sich die ca.180 Grad peripherisches Sichtfeld "erkämpfen"
Genau so wäre es beim "Ohrensitz" auch, Bewegungen ergeben bessere Sicht. Auch mit Hans System kann man nach Links und rechts schauen, es ist nur anstrengender, wegen der eingeschränkten Bewegungsfreiheit.

Die Sicht ist natürlich ein wichtiger Teil der aktiven Sicherheit, mit Sitz und Hans versucht man die passive Sicherheit deutlich zu erhöhen. Die Frage die ich mir Stelle: Was ist Wichtiger?
Reinhard Stoldt
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Re: Vorstellung Raketenpolo

Beitrag von Reinhard Stoldt »

PoloIII hat geschrieben:So haben wir für die neue Saison noch vor auf 6-Punkte Gurte mit HANS umzubauen, einen Sitz mit Ohren einzubauen (sprich die Sitzkonsole einzuschweißen) die Radkästen verbreitern, ne vernünftige Luftführung um auch mal mit kalter Luft zu fahren, Irgendwie Onboard Videos und Telemetrie zu haben….
Schreib mal einen Bericht, wenn die Telemetrie fertig ist. Dafür gibt es bestimmt einen riesigen Markt beim Slalom :?
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EWO
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Re: Vorstellung Raketenpolo

Beitrag von EWO »

Reinhard Stoldt hat geschrieben:
PoloIII hat geschrieben:So haben wir für die neue Saison noch vor auf 6-Punkte Gurte mit HANS umzubauen, einen Sitz mit Ohren einzubauen (sprich die Sitzkonsole einzuschweißen) die Radkästen verbreitern, ne vernünftige Luftführung um auch mal mit kalter Luft zu fahren, Irgendwie Onboard Videos und Telemetrie zu haben….
Schreib mal einen Bericht, wenn die Telemetrie fertig ist. Dafür gibt es bestimmt einen riesigen Markt beim Slalom :?
Na, die Abschluss-Bemerkung ist ja wohl daneben !?
Wir haben als Doppelstarter manches Mal uns exaktere Aufzeichnungen gewünscht, um zu sehen wo der eine und wo der andere Zeit liegen lässt. W§ir haben uns damals mit Onboards und Stoppuhr vor dem Fernseher beholfen. Da wäre die heutige Technik doch ein gutes Stück geeigneter um sich gegenseitig zu Optimieren.
Wenn die beiden Fahrer natürlich Welten auseinander liegen bringt es wenig, da gebe ich dir natürlich Recht.
Reinhard Stoldt
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Re: Vorstellung Raketenpolo

Beitrag von Reinhard Stoldt »

EWO hat geschrieben:Wir haben als Doppelstarter manches Mal uns exaktere Aufzeichnungen gewünscht, um zu sehen wo der eine und wo der andere Zeit liegen lässt. W§ir haben uns damals mit Onboards und Stoppuhr vor dem Fernseher beholfen. Da wäre die heutige Technik doch ein gutes Stück geeigneter um sich gegenseitig zu Optimieren.
du hast schon gemerkt, dass es nicht ganz ernst gemeint war. Aber meinst du denn, du hättest einen großen Nutzen gehabt, wenn du die Daten 2 Minuten früher auf dem Laptop gehabt hättest? Ich habe jedenfalls in den Pausen zwischen zwei Starts des Autos (Doppelstarter) schon genug damit zu tun, die Luft zu prüfen und nach den Zeiten der Konkurrenz zu sehen. Leider reicht das Budget nicht für einen Renningenieur. :mrgreen:
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PoloIII
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Re: Vorstellung Raketenpolo

Beitrag von PoloIII »

Hallo,

ich wollte noch mal auf die StVZO eingehen und beginne mit zwei Fragen:

1. Die StVZO unterscheidet sehr genau zwischen Betriebserlaubnis, Bauartgenehmigung und Zulassung. Die Grundausschreibung für Automobil-Clubsport-Slalom benutzt leider den äußerst ungenauen Begriff zulassungsfähig nach StVZO. Gibt es Dokumente bspw. Urteile im Vorstart etc. die beschreiben wie der Motorsport „zulassungsfähig“ im Rahmen der StVZO definiert insb. Im Hinblick auf Betriebserlaubnis bzw. Bauartgenehmigungen, die ja im eigentlichen Sinne das technisch relevante sind?

2. Was ist mit einem Fahrzeug, dass zugelassen ist (Amtliches Siegel auf dem Kennzeichen, Zullassungsbescheinigung I/II, also alles gut?), aber über eine bauliche Veränderung seine Betriebserlaubnis verloren hat, bzw. verlieren wird? Es ist weiterhin im Sinne der StVZO zugelassen. Gibt es dazu ein Dokument, Urteil etc., dass diesen Fall diskutiert?


Viel stärker als die, aus diesen Spitzfindigkeiten konstruierbaren Gründen, oder die von mir oben genannten Aufführungen auf die bisher nicht besonders eingegangen wurde, spricht aber ein viel einfacher Grund dafür, dass Ohrensitze in der 2a gefahren werden dürfen und zwar ohne eine Eintragung (über KFP) in die Zulassungsbescheinigung II. Nämlich die Rangfolge der Ausschreibungen:

Wie ist die Rangfolge der Ausschreibungen? Die Grundausschreibung wird durch die Norddeutschen Ergänzungen in Teilen überschrieben, das steht schon in der Präambel. Art. 6.1.1 auf den sich hier bezogen wurde wird nicht direkt aufgegriffen, aber Art. 5 zur Klasseneinteilung erledigt das gleich en passant mit, indem dort die technischen Bestimmungen der Klassen definiert werden, bzw. völlig ignoriert wird, dass es Gründe aus Art. 6.1.1 gibt die auch für eine Klasseneinteilung aufgegriffen werden sollten. Stattdessen wird definiert: "Gruppe 2 Jedermann: Die Fahrzeuge müssen der StVZO entsprechen" - und das tun wir ja (siehe ein paar Posts weiter oben).

Allgemein finde ich ,dass sowohl "der StVZO entsprechen“ wie auch „zulassungsfähig“ sehr unbestimmte Ausdrucksweisen sind. Art. 6.1.1 versucht eine Klärung ist aber letztlich auch nicht eindeutig formuliert, weil die StVZO doch schon sehr genau zwischen Zulassung und Betriebserlaubnis unterscheidet. Die Betriebserlaubnis kann dabei erloschen sein ohne, dass die Zulassung automatisch mit verlischt.

Fazit:
Ich denke in den letzten Posts sind eine Reihe an Argumenten genannten worden die zeigen, dass ein Ohrensitz im Norddeutschen Clubsport in der 2a gefahren werden kann.

VG
Philip

@mullibert bezüglich §35b Abs. 2 StVZO, diese unbestimmte Generalklausel ist ja auslegungsfähig und deswegen im Einzelfall zu prüfen. Was ja genau der Grund für so Richtlinien wie „Richtlinie für die Erteilung von Ausnahmen nach § 70 StraßenverkehrsZulassungs-Ordnung (StVZO) für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen der Klasse M1, die für registrierte und genehmigte Motorsportveranstaltungen (z. B. Rallyesportveranstaltungen) bestimmt sind“ ist.

@BMW123d: Das ist aus dem Verkehrsblatt Heft 20 2012 Seite 778 - 787. Es gibt leider keinen Link und keine Online Version. Die hier anzuhängen dürfte gegen das Urheberrecht verstoßen. Wenn du mir deine E-Mail Adresse per PN schickst kann ich dir gerne eine private Kopie zuschicken.
Zuletzt geändert von PoloIII am Mi Mai 21, 2014 22:15, insgesamt 1-mal geändert.
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PoloIII
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Re: Vorstellung Raketenpolo

Beitrag von PoloIII »

Reinhard Stoldt hat geschrieben:Schreib mal einen Bericht, wenn die Telemetrie fertig ist. Dafür gibt es bestimmt einen riesigen Markt beim Slalom :?
Das ist - erlaube mir bitte die Freizügigkeit es so zu nennen - so was von unüberlegt und nicht durchdacht, ja sich vor impliziten Annahmen verzehrend, den Weitblick sowie die Erkenntnis scheuend, dass ich da gar nicht weiter auf eingehen werde. 8)

Wenn du ernsthaft über die Möglichkeiten diskutieren willst, Telemetrie Im Clublalsom sogar während des Events als Doppelstarter zu nutzen, mach bitte einen eigenen Thread auf. Dann will ich auch gerne meine Gedanken dazu beitragen. Aber hier in unserem Vorstellungsthread auf diesem Niveau finde ich unpassend. Danke! :wink:
SEMA-Motorsport

Re: Vorstellung Raketenpolo

Beitrag von SEMA-Motorsport »

"Gruppe 2 Jedermann: Die Fahrzeuge müssen der StVZO entsprechen"
Ich finde es eigentlich recht eindeutig. Das Regelwerk ersparrt einem die Kosten für die Zulassung, es müsste aber jederzeit möglich sein das Fahrzeug zuzulassen und es im öffentlichen Straßenverkehr zu bewegen. Wenn man mit diesem Fahrzeug in eine Verkehrkontrolle kommt, sollte es keinen Grund für eine Beanstandung geben, weil alle StVZO relevanten Veränderungen am Fahrzeug durch Gutachten, ABE's oder Eintragungen legalisiert wurden und das Auto seine Betriebszulassung damit nicht verloren hat. Es geht also nur um die Einsparung von Steuern und Versicherung.
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