Fahrzeugbestimmungen Gruppe H Slalom

Fragen von Einsteigern, Quereinsteigern und Wiedereinsteigern...

Moderator: PumaTreter

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EWO
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Re: Fahrzeugbestimmungen Gruppe H Slalom

Beitrag von EWO »

Domo hat geschrieben: .... und der Herr vom DMSB mit dem ich telefoniert habe, hatte schon Feierabend.
Der Satz ist süß :mrgreen:
CodeRed
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Re: Fahrzeugbestimmungen Gruppe H Slalom

Beitrag von CodeRed »

@ Domo,

tu dir Bitte einen gefallen und hol dir nicht irgendeine Exotenkiste wo du
schon mit der EG-Betriebserlaubnis Probleme bekommst :(
Das Ganze wird für dich dann in der Zukunft unabsehbare folgen haben,
Z.B Ersatzteile und von Fahrwerken oder irgendwelchen Tuningteilen mal ganz
abgesehen.

Gruß Ditmar
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Domo
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Re: Fahrzeugbestimmungen Gruppe H Slalom

Beitrag von Domo »

Teile bekommen ist erstmal nicht mein Problem.
Dafür habe ich genug Leute an der Hand die mir da helfen können.

Teile aus Übersee zu beschaffen falls nötig ist kein Problemthema ;)

Ich wäre nicht der erste der mit dem Auto Slalom Rennen fährt :lol:


Wenn ichs soweit schaffe das ich damit fahren darf, werd ich ihn fahren.

Die Leichten Wege sind meist die langweiligen. :-D
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CodeRed
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Re: Fahrzeugbestimmungen Gruppe H Slalom

Beitrag von CodeRed »

na dann mal Los ! :wink:
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EWO
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Re: Fahrzeugbestimmungen Gruppe H Slalom

Beitrag von EWO »

Das kann richtig sein. Manmuss auch mal was ausprobieren :mrgreen:
Zwei Beispiele aus eigenen Story:

Als wir 1994, nachdem unser 318iS ins Polenland entführt wurde, einen MB 190E 2.6 für den Slalomsport umbauten und dafür endlose Versuche mit demFahrwerk anstellen mussten zeigte man uns einen Vogel. In Zeiten der übervollen G3 gab es den Spruch der Konkurrenten "Wenn ich MB fahren will, bestell ich mir ein Taxi". Sogar T-Shirts wurden damit bedruckt und verteilt. Der Erfolg dieses kopflastigen aber genial zu fahrenden "Luxusautos" im Slalomsport war enorm und belohnte unsere Bemühungen mit ichlich Siegen auch gegen die damals schon dominierenden E30 reichlich.
Als wir 1996 den 320iS aus Italien einführten und zum Sport zulassen wollten, war man hierzulande auch arg skeptisch, ob das mit dem Papierkram wohl so alles richtig ausgehen wird. Heute ist es ein"normales" und sehr wettbewerbsfähiges Auto in den Grp F und H.

Also: Lass dich nicht abschrecken, wenn das Projekt Potenzial hat !
Wilfried Böhmann
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Re: Fahrzeugbestimmungen Gruppe H Slalom

Beitrag von Wilfried Böhmann »

Nun mal gaaanz langsam :
Ich muss also nur noch in Erfahrung bringen ob die COC Papiere ausreichen (als EG-Betriebserlaubnis "ersatz").
Das "COC-Papier" ist eine Bescheinigung des Fahrzeugherstellers, dass genau dies Fahrzeug mit dem anläßlich der EG-Betriebserlaubnisprozedur geprüften Fahrzeug übereinstimmt. Daher auch der Begriff "Übereinstimmungserklärung oder -bescheinigung".
Wenn es für diesen Fahzeugtyp keine EG-Betriebserlaubnis gab - wovon hier auszugehen ist - kann es eben auch kein COC-Papier geben.
denn:
Und das problem ist halt das die kiste nur in Japan gebaut wurde, es ein paar nach Europa geschafft haben, die aber sehr sehr schwer zu finden sind.
Jedoch ist eine Einzelbetriebserlaubnis ausreichend. Diese erhält man mittels einer "Einzelabnahme" durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen des TÜV -in den alte Bundesländern - oder des Dekra - in den neuen. Für einige Exoten hält der TÜV Nord in Hannover Datenblätter vor, eventuell auch für diesen Suzuki.
Apropos Suzuki: Dieser Hersteller ist hier
Für die Gruppe H werden Fahrzeughersteller als solche anerkannt, die in der DMSB-Fahrzeug- Herstellerliste oder in der FIA-Homologationsliste aufgeführt sind.
aufgeführt und demnach Gr. H-fähig.

Zur Wagenpassabnahme sind die oben angeführten Dokumente nicht unbedingt nötig, denn die Daten im Wagenpass erfolgen nach den Angaben des Antragstellers. Wenn dieser die Werte für Bohrung, Hub, Gewicht usw weiß, sollte es hier keine Prpbleme geben.

Viel Erfolg bei dieser Prozedur wünscht
W.Böhmann
Domo
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Re: Fahrzeugbestimmungen Gruppe H Slalom

Beitrag von Domo »

Jawoll. Endlich das worauf ich gewartet habe.

Vielen Vielen Dank!

Gut dann Suzuki fragen obs n COC gibt und dann kann ich loslegen

:-D
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Hans Bauer
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Re: Fahrzeugbestimmungen Gruppe H Slalom

Beitrag von Hans Bauer »

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3.30 Meter Gesamtlänge, Heckantrieb, 725 kg Seriengewicht, eine machbare Gruppe H Höhe von unter 1,10 Meter mit 13 Zoll Slicks und eine Achslastbalance von 51 /49 % sind schon sehr verlockende Eckdaten für dieses Fahrzeug.

Die Kehrseite der Medaille ist, dass man beim Aufbau dieses Fahrzeuges in Deutschland allein im Regen steht.

Ich würde es mir nicht zutrauen dieses Projekt zu stämmen.

Wenn es jemand schafft wird es auf jeden Fall ein geiles Teil.

Gruß Hans


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Hans Bauer Fahrwerkstechnik
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