Fahrzeugbestimmungen Gruppe H Slalom

Fragen von Einsteigern, Quereinsteigern und Wiedereinsteigern...

Moderator: PumaTreter

Domo
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Fahrzeugbestimmungen Gruppe H Slalom

Beitrag von Domo »

Hallo zusammen,

bisher bin ich ja mit meinem Swift in der Gruppe F gefahren.
Da mir die Kiste aber zu viel Gewicht hat bin ich auf der Suche nach was neuem.

Ich möchte gerne in der Gruppe H beim Slalom antreten.
Nun habe ich das Handbuch schon überflogen konnte meine Frage aber noch nicht klären.

Ich würde gerne ein Auto verwenden welches nicht über eine Deutsche Zulassung verfügt und auch noch keine hatte.
Es ist aber ein ganz normales Serienfahrzeug das in Japan und England verkauft wurde.

Ist eine Zulassung überhaupt von Bedeutung bei der Gruppe H wenn ich das Auto mit einem Wagenpass bewegen möchte?


Viele Grüße
Philip
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Roawdy
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Re: Fahrzeugbestimmungen Gruppe H Slalom

Beitrag von Roawdy »

Hallo Philip,
das Fahrzeug braucht meines Wissens eine KBA Zulassung, ohne bleibt, wie z.B. mit einer Elise, nur die Klasse FS freestyle übrig.........und der gehts ja gerade, siehe Suche, an den Kragen.
Gruß Roawdy
Domo
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Re: Fahrzeugbestimmungen Gruppe H Slalom

Beitrag von Domo »

Danke für die Auskunft.

Hmm und woher bekomme ich eine Info ob es sowas für das Auto gibt?
Soweit ich recherchieren konnte wurde ca 50 in Deutschland und die restlichen ca 19.000 in Japan bzw England verkauft.

Beim Hersteller fragen? Oder beim Tüv?
Oder gibts da ne spezielle Adresse für?


Grüße
Philip
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EWO
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Re: Fahrzeugbestimmungen Gruppe H Slalom

Beitrag von EWO »

Ich würde an deiner Stelle direkt mal beim DMSB anrufen und fragen wo du die notwendigen Infos bekommen kannst.
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Hans Bauer
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Re: Fahrzeugbestimmungen Gruppe H Slalom

Beitrag von Hans Bauer »

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.

Hi Philip,

welches Fahrzeug hast Du denn bei Deinen Überlegungen für die Gruppe H ins Auge gefasst ?

Wenn wir das wissen können wir evtl. etwas mehr Hilfe geben.

Gruß Hans

.
Hans Bauer Fahrwerkstechnik
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Hans Bauer
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Re: Fahrzeugbestimmungen Gruppe H Slalom

Beitrag von Hans Bauer »

Domo hat geschrieben:
Ich würde gerne ein Auto verwenden welches nicht über eine Deutsche Zulassung verfügt und auch noch keine hatte.
Es ist aber ein ganz normales Serienfahrzeug das in Japan und England verkauft wurde.

Ist eine Zulassung überhaupt von Bedeutung bei der Gruppe H wenn ich das Auto mit einem Wagenpass bewegen möchte?


Viele Grüße
Philip


Hi Philip,

Es sind nur Fahrzeuge startberechtigt, welche in einer
Stückzahl von mind. 200 identischen Fahrzeugen in 12
aufeinanderfolgenden Monaten hergestellt wurden und
über ABE, EWG-Betriebserlaubnis oder EBE verfügen.

Die Fahrzeuge müssen für den Einsatz in der Gruppe H
zum öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sein oder/
und die sportrechtliche Zulassung (z. B. DMSB-Wagenpass)
für die Gruppe H besitzen.

Gruß Hans

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Hans Bauer Fahrwerkstechnik
Domo
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Re: Fahrzeugbestimmungen Gruppe H Slalom

Beitrag von Domo »

Hallo Hans,

Okay. Wenn ich das also richtig verstehe ist die Zulassung an sich egal, da der Wagenpass meine Zulassung ist.
Von dem Auto wurden gut 20000 gebaut.

Dann sollte mich ja theoretisch nichts daran hindern das Auto zu nehmen und damit zu fahren
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Hans Bauer
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Re: Fahrzeugbestimmungen Gruppe H Slalom

Beitrag von Hans Bauer »

Domo hat geschrieben:Hallo Hans,

Okay. Wenn ich das also richtig verstehe ist die Zulassung an sich egal, da der Wagenpass meine Zulassung ist.
Von dem Auto wurden gut 20000 gebaut.

Dann sollte mich ja theoretisch nichts daran hindern das Auto zu nehmen und damit zu fahren


Hallo Philip,

die erforderlichen Nachweise für die Erstellung des DMSB Wagenpasses sind allerdings eine Bringschuld von Dir.

Ich schau´mal nach welcher TÜV-Ingenieur in Deiner Nähe zur Erstellung von Wagenpässen zuständig ist.

Vielleicht kann hier auch jemand aus dem Raum Neuss etwas dazu sagen, dann muß ich nicht erst lange suchen.

Gruß Hans

.
Hans Bauer Fahrwerkstechnik
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Re: Fahrzeugbestimmungen Gruppe H Slalom

Beitrag von Reinhard Stoldt »

Domo hat geschrieben:Hallo Hans,

Okay. Wenn ich das also richtig verstehe ist die Zulassung an sich egal, da der Wagenpass meine Zulassung ist.
Von dem Auto wurden gut 20000 gebaut.

Dann sollte mich ja theoretisch nichts daran hindern das Auto zu nehmen und damit zu fahren
vergiss nicht, dass dieses geheimnisvolle Fahrzeug eine EG-Betriebserlaubnis haben muss bzw. musste.
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Hans Bauer
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Re: Fahrzeugbestimmungen Gruppe H Slalom

Beitrag von Hans Bauer »

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Hallo Philip,

Hier mal die Liste der DMSB Sachverständigen :

http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=& ... 0604,d.bGQ

Da nimmst Du mit einem Sachverständigen in Deiner Nähe Kontakt auf und klärst im Vorfeld alles mit ihm ab, was die Zulassung des Fahrzeuges in der Gruppe H und den DMSB Wagenpass betrifft.

Gruß Hans

.
Hans Bauer Fahrwerkstechnik
Wilfried Böhmann
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Re: Fahrzeugbestimmungen Gruppe H Slalom

Beitrag von Wilfried Böhmann »

Reinhard Stoldt hat geschrieben:
Domo hat geschrieben:Hallo Hans,

Okay. Wenn ich das also richtig verstehe ist die Zulassung an sich egal, da der Wagenpass meine Zulassung ist.
Von dem Auto wurden gut 20000 gebaut.

Dann sollte mich ja theoretisch nichts daran hindern das Auto zu nehmen und damit zu fahren
vergiss nicht, dass dieses geheimnisvolle Fahrzeug eine EG-Betriebserlaubnis haben muss bzw. musste.
Mit Verlaub, Reinhard, da hast du wohl etwas falsch verstanden.
Wäre das so, dann dürfte kein C-Kadett in der Gr. H startberechtigt sein. Denn die EG-Betriebserlaubnis gibt es erst seit einigen Jahren, da wurden diese Autos schon längst nicht mehr hergestellt. Die Kadetten sind aufgrund ( alte Rechtschreibung!) der nationalen ABE -§22 StVZO - oder bei Reimporten mittels Einzelbetriebserlaubnis nach § 21 StVZO in Verkehr gekommen.

Die Startberechtigung ist in Art. 2 des Reglementes definiert:

Es sind nur Fahrzeuge startberechtigt, welche in einer Stückzahl von mind. 200 identischen Fahrzeugen in 12 aufeinanderfolgenden Monaten hergestellt wurden und über ABE, EWG-Betriebserlaubnis oder EBE verfügen.
Darüber hinaus müssen die Fahrzeuge über den normalen Vertriebsweg für jedermann frei erhältlich gewesen sein. Die Nachweispflicht zu vorstehender Regelung liegt beim Teilnehmer.
Die Fahrzeuge müssen auf jeden Fall von einem Fahrzeughersteller wie er in Art. 3 dieses Reglements definiert ist, hergestellt worden sein.


Art. 3:
Fahrzeughersteller: Für die Gruppe H werden Fahrzeughersteller als solche anerkannt, die in der DMSB-Fahrzeug- Herstellerliste oder in der FIA-Homologationsliste aufgeführt sind.
Fahrzeuge anderer Hersteller sind nur zulässig, wenn das Modell einem Typ entspricht, wie es von einem anerkannten Hersteller ausgeliefert wurde.
Den jeweiligen Nachweis hat der Bewerber/Fahrer zu erbringen.


Also, am besten in diesen Listen nachschauen.
Der gute Domo will einfach nicht sagen, um welchen Wagentyp es sich hier handelt. Dann könnte man schon vorab helfen.

Gruß
W.Böhmann
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Hans Bauer
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Re: Fahrzeugbestimmungen Gruppe H Slalom

Beitrag von Hans Bauer »

.
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Hallo Wilfried,

es geht um einen Suzuki Cappucino.

Da sollte eine Gruppe H Zulassung doch möglich sein...

Gruß Hans

,
Hans Bauer Fahrwerkstechnik
Domo
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Re: Fahrzeugbestimmungen Gruppe H Slalom

Beitrag von Domo »

Hallo zusammen,

das ich nichts mehr geschrieben habe lag daran das ich gestern und heute viel herumtelefoniert habe und gefragt und im Endeffekt bin ich immernoch nicht zufrieden mit dem was ich als Antwort bekommen habe. Bzw nur Teilweise.

Ja es geht um den Suzuki Cappuccino.
Und das problem ist halt das die kiste nur in Japan gebaut wurde, es ein paar nach Europa geschafft haben, die aber sehr sehr schwer zu finden sind.

Ich habe die Option einen zu kaufen der Englische Fahrzeugpapiere hat.

Sprich also ein Import.


Soweit so gut.
Meiner Info nach sollte es bei allen Import Fahrzeugen COC Papiere geben mit denen man das Auto in. Deutschland zulassen kann.

Doch die Frage ob die COC Papiere ausreichen um den Wagenpass zu bekommen und in der Gruppe H anzutreten ist heute erst nach den Telefonaten aufgetaucht und der Herr vom DMSB mit dem ich telefoniert habe, hatte schon Feierabend.


Ich muss also nur noch in Erfahrung bringen ob die COC Papiere ausreichen (als EG-Betriebserlaubnis "ersatz").

Und wenn das geklärt ist, hat sich das Thema hier erledigt. :)

Ich danke euch trotzdem schon mal für alle eure Mühen und hoffe einfach mal darauf ein "Ja" zu bekommen.


Grüße
Philip
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kadett-c-fahrer
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Re: Fahrzeugbestimmungen Gruppe H Slalom

Beitrag von kadett-c-fahrer »

Wikipedia hat geschrieben:Eine Kleinserie von offiziell 120 Fahrzeugen fand auch 1994 den Weg in die Bundesrepublik.
ich würde hierzu mal beim KBA anfragen

http://de.wikipedia.org/wiki/Suzuki_Cappuccino
Domo
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Re: Fahrzeugbestimmungen Gruppe H Slalom

Beitrag von Domo »

Warum?
Wegen der 120 Stück, ob die eine EG Betriebserlaubnis haben?

Sorry aber ich bin noch nicht so allwissend ;)
Suzuki - Rock the Road
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