Reifen Felgen Gruppe G

Alles zum Thema Technik, welches in die anderen Foren nicht passt.

Moderator: PumaTreter

MartinGSI
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Re: Reifen Felgen Gruppe G

Beitrag von MartinGSI »

@tj: Ich glaub ihr hackt da auf nem Begriff rum.
Verwechselt nicht "Eintragung", "Abnahme" und "Einzelabnahme": Das sind 3 ganz verschiedene Sachen. In der G sind nur Felgen Mit ABE oder Teilegutachten zulässig. Hier sei ja angemerkt das ja z:b. Eine ABE nur mit serienfahrwerk gültig ist, also eine Eintragung TROTZ ABE notwendig sein kann.
Auch darfst du ein Teilegutachten (bei Felgen IMMER Fahrzeugspezifisch) und Materialgutachten nicht verwechseln!

In der Realität ist es eigentlich ganz einfach. Gibt's Papiere FÜR DEINE AUTO von der Felge. Wenn ja zulässig (evtl mit Höherstufung) wenn nein, dann ab in die F

Allerdings muss ich 123d hier recht geben. Leider muss man sich auch im Slalom Bereich dumm anreden lassen, wenn man in der Lage ist zu lesen (z.B. das Reglement).
Hab manchmal schon den Eindruck das einige Fahrer das Reglement eher als "Vorschlag" interpretieren und weniger als Verbindliche Vorgabe sehen!
Das Leben ist zu Kurz um vernünftig zu sein!

http://www.rallyeteam-hartmann.de
BMW123d
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Re: Reifen Felgen Gruppe G

Beitrag von BMW123d »

MartinGSI hat geschrieben: In der Realität ist es eigentlich ganz einfach. Gibt's Papiere FÜR DEINE AUTO von der Felge. Wenn ja zulässig (evtl mit Höherstufung) wenn nein, dann ab in die F

Allerdings muss ich 123d hier recht geben. Leider muss man sich auch im Slalom Bereich dumm anreden lassen, wenn man in der Lage ist zu lesen (z.B. das Reglement).
Hab manchmal schon den Eindruck das einige Fahrer das Reglement eher als "Vorschlag" interpretieren und weniger als Verbindliche Vorgabe sehen!
so sehe ich das auch. Leider gelten im Moralempfinden mancher Leute die Regeln eben nur für andere. Oder es ist okay solange es jeder macht. Oder man genießt Bestandsschutz, für Sachen die schon immer "geduldet" werden, aber auch schon immer verboten sind.
Und natürlich ist man nicht selbst dafür verantwortlich, dass man vor Jahren die falschen Felgen gekauft hat, sondern jemand anderes! Wie kann man nur selbst verantwortlich sein?

Auch noch ein Hinweis: Bei original Felgen die quer getauscht werden zwischen Modellen ist auch Vorsicht geboten. Insbesondere bei BMW wird ja da querfeldein getauscht. Und die Nachvollziehbarkeit ist oft auch schwierig, da es underte Felgendesigns in zig verschiedenen Varianten gab.
Bei meiner M68 BMW Felge hat BMW mir ein Schreiben geschickt dass die Felge auf meinem Z4 gefahren werden darf.
Bei vom Hersteller erteilten Radfreigaben gehe ich stark davon aus, dass das erlaubt ist in Verbindung mit einer Eintragung.
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