75/443/EWG Tachoabweichung

Alles zum Thema Technik, welches in die anderen Foren nicht passt.

Moderator: PumaTreter

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CodeRed
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75/443/EWG Tachoabweichung

Beitrag von CodeRed »

Ist die Richtlinie 75/443/EWG zur Tachoabweichung noch aktuell?

Danach darf der Tacho bei Fahrzeugen ab 1991 +10 % +4 km/h anzeigen.

Der TÜV sagt +7% .
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EWO
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Re: 75/443/EWG Tachoabweichung

Beitrag von EWO »

Wenn man die 7% hart anwenden würde, wäre mein YETI mit den erlaubten Winterrädern bereits raus.
Ich denke der TÜV macht da mal wieder seine eigenen Vorschriften. Frag doch mal nach der Grundlage.
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Hans Bauer
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Re: 75/443/EWG Tachoabweichung

Beitrag von Hans Bauer »

Ich kenne diese Vorgabe :

Laut EU-Richtlinie 75/443/EWG darf der Geschwindigkeitsmesser bei Fahrzeugen, die vor 1991 zugelassen wurden, bis zu sieben Prozent vom realen Wert abweichen. Bei Fahrzeugen, die nach 1991 zugelassen wurden, dürfen die Tachonadel oder das Digitaldisplay sogar bis zu zehn Prozent mehr anzeigen - plus einem Zuschlag von vier Kilometern pro Stunde. Bei einem realen Tempo von 100 km/h erlaubt der Gesetzgeber also eine Tachoanzeige von maximal 114 km/h.

Gruß Hans
Hans Bauer Fahrwerkstechnik
Wilfried Böhmann
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Re: 75/443/EWG Tachoabweichung

Beitrag von Wilfried Böhmann »

Moin !
( Ich bins nur!)

Ein Thema, geeignet für Promotionsarbeiten. Hier kommen wieder mal die konkurrierenden EU- bzw EG-Vorschriften mit denen der StVZO ins Gehege.
EWO:
Wenn man die 7% hart anwenden würde, wäre mein YETI mit den erlaubten Winterrädern bereits raus.
Ich denke der TÜV macht da mal wieder seine eigenen Vorschriften. Frag doch mal nach der Grundlage.
Die 7 % aus der StVZO bezogen sich seinerzeit auf den Skalenendwert. Warum wohl wurden Tachometer mit einer Anzeige von beispielsweise 260 Km/h eingesetzt, obwohl nur 185 erreicht wurden ?? Da bringen 7% von 260km/h bei 80 eine merkliche Abweichung vom realen Wert, Nämlich 18,2 km/h.
Hans:
Bei Fahrzeugen, die nach 1991 zugelassen wurden, dürfen die Tachonadel oder das Digitaldisplay sogar bis zu zehn Prozent mehr anzeigen - plus einem Zuschlag von vier Kilometern pro Stunde. Bei einem realen Tempo von 100 km/h erlaubt der Gesetzgeber also eine Tachoanzeige von maximal 114 km/h.

Die StVZO fordert die Anwendung der EU-Richtlinie 75/443/EWG.
Hier:
https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Le ... 443:DE:HTM

Darin findet sich jedoch kein Hinweis auf eine Toleranz, die über den gesamten Anzeigebereich gilt. Für die Prüfung sind die Geschwindigkeiten 40, 80 und 120 km/h zugrundegelegt. Von einer allgemeinen 10%-Abweichung ist explizit nicht die Rede, sonder die in dem Link zu findende Formel bezieht sich auf eben diese Geschwindigkeiten, und sonst keine. Hält der Tacho die Toleranzen bei den Referenzgeschwindigkeiten ein, ist alles in Ordnung.
Hans, wenn du zwischen diesen Werten interpolierst, kommt man bei 100 km/h auf 115,4 km/h. Kleinlich, klar, aber wir reden ja über Vorschriften. :?
Bei realen 40 km/h darf der Tacho nicht mehr als 48km/h anzeigen, maximal wären 48,3 . Bei realen 80 sind es angezeigte 93, zulässig 93,3 und bei realen 120 eben angezeigte 136 km/H, maximal 137,6.
Falls jemand hier Rechenfehler findet, her damit! Bin schon länger aus der Schule...
Noch was: Winterräder finden bei der Prüfung der Tachoanzeige keine Anwendung.
Gruß
W. Böhmann

( Erstellt ohne weißes Pulver !)
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Hans Bauer
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Re: 75/443/EWG Tachoabweichung

Beitrag von Hans Bauer »

.
Hallo Wilfried,

Danke für die Aufklärung :!:

Evtl. bin schon zu alt um das alles zu verstehen :lol:

Gruß vom mit weißem Pulver überzogenen Balkon ... :wink:
.
Hans Bauer Fahrwerkstechnik
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EWO
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Re: 75/443/EWG Tachoabweichung

Beitrag von EWO »

Oh Mann, das das so komplex und dich unausgereift ist habe ich nicht geahnt.
Danke Wilfried für den Exkurs.
Armutszeugnis für die Regelmacher.
CodeRed
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Re: 75/443/EWG Tachoabweichung

Beitrag von CodeRed »

Also, nach Rücksprache mit dem Herrn vom TÜV war nicht die Tachoabweichung
sein größtes Problem, sondern er möchte bei einer Abweichung >7 % vom Radumfang Serie
ein Abgasgutachten haben. :oops: :oops: :oops:
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Japanese
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Re: 75/443/EWG Tachoabweichung

Beitrag von Japanese »

und einen Punkt habt ihr da noch nicht aufgeführt: der Tacho darf nicht "nachgehen" soweit ich weiss. Dann ist eine Anpassung unabweichlich. Wenn das z.B. aufgrund anderer Räder mit einem entsprechend größeren Abrollumfang geschieht, müßten dann eigentlich alle anderen eingetragenen Räder gestrichen werden. Und dann kommt noch die Prüfung der Bremsleistung hinzu und..und..und
Und wie funktioniert eigentlich eine Tachoanpassung? Einfach ein paar Aufkleber auf´s Display?

Grüße

Dieter - Japanese
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Hans Bauer
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Re: 75/443/EWG Tachoabweichung

Beitrag von Hans Bauer »

Japanese hat geschrieben:
und einen Punkt habt ihr da noch nicht aufgeführt: der Tacho darf nicht "nachgehen" soweit ich weiss. Dann ist eine Anpassung unabweichlich.

Grüße

Dieter - Japanese

Das entspricht auch meinem Wissensstand Dieter :idea:

Aber das wäre ja viel zu einfach :lol:

Wart mal auf den nächsten Beitrag von Wilfried :!:

Gruß vom "Bürogratie-Balkon" ... :wink:
.
Hans Bauer Fahrwerkstechnik
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Sportfahrer
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Re: 75/443/EWG Tachoabweichung

Beitrag von Sportfahrer »

CodeRed hat geschrieben:Also, nach Rücksprache mit dem Herrn vom TÜV war nicht die Tachoabweichung
sein größtes Problem, sondern er möchte bei einer Abweichung >7 % vom Radumfang Serie
ein Abgasgutachten haben. :oops: :oops: :oops:
Moin Ditmar,

vielleicht akzeptiert dein TüV Mann alternativ eine Getriebeanpassung :wink:
Gruß Dirk (Hey Mädels ich kann Deutsche Meister zeugen)


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Wilfried Böhmann
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Re: 75/443/EWG Tachoabweichung

Beitrag von Wilfried Böhmann »

Japanese hat geschrieben:und einen Punkt habt ihr da noch nicht aufgeführt: der Tacho darf nicht "nachgehen" .........
Und wie funktioniert eigentlich eine Tachoanpassung? Einfach ein paar Aufkleber auf´s Display?

Grüße

Dieter - Japanese
Doch, habe ich. steht im EU-Text, den ich oben verlinkt habe.

https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Le ... 443:DE:HTM

Aufkleber sind wohl nicht das richtige. Für manche Typen gab es unterschiedliche Ritzel am unteren Ender der Tachowelle. Oft wurden Zwischengetriebe in die Tachowelle gesetzt.

Apropos Abgasgutachten:
Eine endlose Geschichte, denn die originalen Abgasgutachten kennt kaum jemand außer den Herstellern und dem KBA. Die Grenze von 7% ist mal eingefügt worden, von wem und auf welcher Grundlage, kann ich nicht mehr sagen.
Ein mit diesen Gutachten betrauter Mensch hat mir vor Jahren mal eingeräumt, dass bei einer Prüfung - Polo mit 175/50R13 Bereifung- bessere Werte zustandekamen als bei rergulären KBA-Nachprüfungen. Als Grund war anzunehmen, dass wegen der kürzeren Übersetzung zwar die Drehzahl bei der festgelegten Geschwindigkeit anstieg, jedoch die thermische Belastung des Motors etwas geringer war.
So, das solls für heute sein.
Gruß
W. Böhmann
Compact
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Re: 75/443/EWG Tachoabweichung

Beitrag von Compact »

Die Tachoanpassung geht bei modernen Fahrzeugen mit einem Tacho Kalibrator.
Kommen aus dem Motorradbereich und werden zwischengesteckt, damit kann man das Signal dann in kleinen Schritten verändern.
Gibt es als Universalteil u speziell für verschiedene Motorradtypen.
Wenn man “Tacho Kalibrator Twingo“ googelt, findet man einen Beitrag aus dem Twingotuningforum mit Bildern.
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