Batterie-Einbaulage gem. DMSB?
Verfasst: Sa Jan 26, 2019 17:10
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur Auslegung bzw. Konkretisierung der DMSB-Regularien bezüglich der Starterbatterie:
1. Gilt eine AGM-Batterie als Nassbatterie oder Trockenbatterie?
Dieser Unterschied hat abweichende Befestigungsmöglichkeiten und Zusatzauflagen wie z.B. eine Batteriebox zur Folge.
2. In Art.25 zum Einbauplatz der Batterie heißt es, daß die Batterie im Falle einer Montage im Fahrgastraum, nur HINTER den Vordersitzen montiert werden darf.
Gilt der hintere Fußraum des Beifahrersitzes auch als "hinter den Vordersitzen", oder wäre damit laut Definition erst das Bodenblech der ehemaligen Rückbank bzw. der Kofferraumboden gemeint?
(beim Polo 86c ist der Hinterbank-Beifahrerfußraum, von der vertikalen Ebene betrachtet, nur recht knapp hinter der Lehne des Vordersitzes)
ich habe eine Frage zur Auslegung bzw. Konkretisierung der DMSB-Regularien bezüglich der Starterbatterie:
1. Gilt eine AGM-Batterie als Nassbatterie oder Trockenbatterie?
Dieser Unterschied hat abweichende Befestigungsmöglichkeiten und Zusatzauflagen wie z.B. eine Batteriebox zur Folge.
2. In Art.25 zum Einbauplatz der Batterie heißt es, daß die Batterie im Falle einer Montage im Fahrgastraum, nur HINTER den Vordersitzen montiert werden darf.
Gilt der hintere Fußraum des Beifahrersitzes auch als "hinter den Vordersitzen", oder wäre damit laut Definition erst das Bodenblech der ehemaligen Rückbank bzw. der Kofferraumboden gemeint?
(beim Polo 86c ist der Hinterbank-Beifahrerfußraum, von der vertikalen Ebene betrachtet, nur recht knapp hinter der Lehne des Vordersitzes)