Käfig im DMSB-Slalom
Verfasst: Do Jan 05, 2017 17:17
Hallo liebe Motorsportfreunde,
ich habe lange recherchiert, und am Ende brauche ich doch noch eure Hilfe.
Also die Situation ist folgende: Mein Citroen AX Gti hat einen vom TÜV eingetragenen Matter 6-Punkt-Käfig verbaut. Die Stärke beträgt 38x2,5 mm, laut Reglement, weil Ez. 1993 ausreichend. Er hat aber kein Zertifikat, fällt demnach unter die Eigenbauverordnung.
Nun stoße ich auf folgenden Konflikt im Reglement: Es steht geschrieben, dass im Slalomsport ein Käfig freigestellt, aber dennoch empfohlen ist. Desweiteren steht z.B. so etwas drin:
An Überrollkägen, welche nach den so genannten
Eigenbauvorschriften gebaut sind, müssen mit
Ausnahme des Slalomsports an der Fahrerseite
mindestens zwei Flankenschutzstreben gemäß den
Zeichnungen 253-9, 253-10 oder 253-11 im Anhang
J vorhanden sein.
Es steht auch geschrieben, dass Cabrios mit einem einfachen Überrollbügel ausgestattet sein dürfen.
Wenn man das so liesst könnte man doch denken, dass ein eingetragener Käfig für die Gruppe F im Slalomsport ausreicht und sogar erwünscht ist.
Wenn man dann aber den blauen Teil ließt, steht dort geschrieben, dass wenn ein Käfig im Slalomsport verbaut ist, dieser den gültigen DMSB Bestimmungen zu entsprechen hat.
Ist es also korrekt, dass ich mit meinem eingetragen Käfig welcher mir eine zusätzliche Sicherheit im Slalom bietet nicht teilnehmen darf weil er keine A-Säulenstrebe und keine Flankenschutz hat? Ich solle dann wohl lieber ohne Käfig fahren weil das sicherer ist?
Die Frage ist, warum dürfen Cabrios mit einem eingetragenem Überrollbügel (ich meine nicht die Chrom-Dinger) teilnehmen, und geschlossene Autos mit Käfig müssen diesen ausbauen?
Das kann doch nur ein schlechter Scherz sein oder?
Vielleicht kann mich ja jemand von euch aufklären
Danke und viele Grüße
Silvan
ich habe lange recherchiert, und am Ende brauche ich doch noch eure Hilfe.
Also die Situation ist folgende: Mein Citroen AX Gti hat einen vom TÜV eingetragenen Matter 6-Punkt-Käfig verbaut. Die Stärke beträgt 38x2,5 mm, laut Reglement, weil Ez. 1993 ausreichend. Er hat aber kein Zertifikat, fällt demnach unter die Eigenbauverordnung.
Nun stoße ich auf folgenden Konflikt im Reglement: Es steht geschrieben, dass im Slalomsport ein Käfig freigestellt, aber dennoch empfohlen ist. Desweiteren steht z.B. so etwas drin:
An Überrollkägen, welche nach den so genannten
Eigenbauvorschriften gebaut sind, müssen mit
Ausnahme des Slalomsports an der Fahrerseite
mindestens zwei Flankenschutzstreben gemäß den
Zeichnungen 253-9, 253-10 oder 253-11 im Anhang
J vorhanden sein.
Es steht auch geschrieben, dass Cabrios mit einem einfachen Überrollbügel ausgestattet sein dürfen.
Wenn man das so liesst könnte man doch denken, dass ein eingetragener Käfig für die Gruppe F im Slalomsport ausreicht und sogar erwünscht ist.
Wenn man dann aber den blauen Teil ließt, steht dort geschrieben, dass wenn ein Käfig im Slalomsport verbaut ist, dieser den gültigen DMSB Bestimmungen zu entsprechen hat.
Ist es also korrekt, dass ich mit meinem eingetragen Käfig welcher mir eine zusätzliche Sicherheit im Slalom bietet nicht teilnehmen darf weil er keine A-Säulenstrebe und keine Flankenschutz hat? Ich solle dann wohl lieber ohne Käfig fahren weil das sicherer ist?
Die Frage ist, warum dürfen Cabrios mit einem eingetragenem Überrollbügel (ich meine nicht die Chrom-Dinger) teilnehmen, und geschlossene Autos mit Käfig müssen diesen ausbauen?
Das kann doch nur ein schlechter Scherz sein oder?
Vielleicht kann mich ja jemand von euch aufklären
Danke und viele Grüße
Silvan