Gruppe G klare Sicherheitsfolien sind die erlaubt?

Diskusionen rund um das DMSB Regelwerk!

Moderator: EWO

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RAB
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Gruppe G klare Sicherheitsfolien sind die erlaubt?

Beitrag von RAB »

Hallo,
Frage zur klare Sicherheitsfolie in der Gruppe G. Erlaubt oder nicht?

Habe ich hier in der Suche leider nichts gefunden.

In DMSB Handbuch steht Brauner Teil Gruppe G §19 abs. a
Bei Rundstreckenrennen und Leistungsprüfungen:
a) Folien (auch bauartgeprüfte), Aufkleber und Besprühung
sind mit Ausnahme der hinteren Seitenscheiben
nicht erlaubt.
Dann aber in DMSB Blauer Teil Technik Sicherheit § 9.1
In allen DMSB-Fahrzeuggruppen wird die nachträgliche
Anbringung von klarer/farbloser Sicherheitsfolie mit den
Prüfzeichen ~~D5170, D5174, D5178, D5190, D5195,
D5197, , D5209, D5233, D5274, D5277, D5403, D5446,
D5497 oder D5498 innen an den Seitenscheiben und
Heckscheiben empfohlen.
Gruß,
Richard
Japanese
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Re: Gruppe G klare Sicherheitsfolien sind die erlaubt?

Beitrag von Japanese »

hi Richard,

da widerspricht sich der DMSB mal wieder selbst - da hilft nur eine konkrete schriftliche Anfrage.
( mußt Du wohl schon selbst machen, denn der Ein- oder Andere hat mitlerweilen ein "gestörtes Verhältnis" zur Abteilung Technik ).

Grüße

Dieter - Japanese
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RAB
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Re: Gruppe G klare Sicherheitsfolien sind die erlaubt?

Beitrag von RAB »

Habe vom DMSB antwort erhalten:
Sehr geehrter Herr BXXX,
vielen Dank für Ihren Hinweis. Der von Ihnen aufgeführte Reglementpassus im Artikel 14 des DMSB-Gruppe G Reglement bezieht sich auf die Scheibentönung.
Die Anbringung von klarer/ farbloser Sicherheitsfolie mit den, unter Punkt 9.1 der allgemeinen Bestimmungen und Erläuterungen zu Sicherheitsvorschiften, genannten Kennzeichnungen ist innen an den Seitenscheiben und an der Heckscheibe zulässig.
Wir werden den entsprechenden Artikel im DMSB-Gruppe G Reglement für das Jahr 2016 entsprechend präzisieren.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne auch telefonisch zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen/ Kind Regards

Christoph Ihm
Technik Automobilsport
Deutscher Motor Sport Bund e.V.
Hahnstrasse 70
D-60528 Frankfurt
Also erlaubt

Gruß,
Richard
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EWO
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Re: Gruppe G klare Sicherheitsfolien sind die erlaubt?

Beitrag von EWO »

Danke für die öffentliche und klare Information.
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Horst
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Re: Gruppe G klare Sicherheitsfolien sind die erlaubt?

Beitrag von Horst »

...und nun die Frage zur Beklebung der hinteren Scheiben von außen ...
Was ist erlaubt und was nicht?

2 Aussenspiegel sind montiert und die hinteren Aussenscheiben sind ca 60% mit nicht durchsichtiger Folie beklebt.
Front und Heckscheibe ist Aufkleberfrei.

Laut TK nicht erlaubt. Ich habe nichts zu den hinteren Scheiben gefunden.
Laut StVZO ist das erlaubt.

Was nun....
Der mit dem M tanzt
Roawdy
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Re: Gruppe G klare Sicherheitsfolien sind die erlaubt?

Beitrag von Roawdy »

Moin Horst,
DMSB-Handbuch , blauer Teil, Seite 31
"15. Auf den hinteren Seitenscheiben dürfen Aufkleber
oder auch getönte Folien angebracht werden."
:roll: :lol:

Gruß Kalle
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